# taz.de -- UNO-Bericht zu Rassismus in Deutschland: Nachhilfe für Polizisten und Richter
       
       > Der Bericht sieht Fremdenfeindlichkeit als gesellschaftliches Problem in
       > Deutschland. Behörden bräuchten antirassistische Schulungen.
       
 (IMG) Bild: Schöne Geste, aber das reicht nicht, Deutschland: Teilnehmer einer Kundgebung gegen Rassismus reichen sich die Hände
       
       BERLIN taz | Die Vereinten Nationen fordern verbindliche Trainings für
       Polizei, Richter und Staatsanwälte in Deutschland, damit diese
       „rassistische Vorstellungen erkennen“. Die Empfehlung ist Teil des
       Abschlussberichts des Antirassismus-Ausschusses der UN zu Deutschland
       ([1][pdf]), der jetzt in Genf vorgestellt wurde. Damit sollen Konsequenz
       aus dem NSU-Skandal und der wachsenden Zahl fremdenfeindlicher Übergriffe
       gezogen werden.
       
       Die Polizei und Justizbeamten müssten geschult werden, um „Verständnis für
       den Begriff der Rassendiskriminierung“ zu bekommen, zu lernen, wie man
       diese bekämpft und gegebenenfalls bestraft, heißt es in dem Dokument. Nötig
       sei auch die Schaffung unabhängiger Instanzen im Bund sowie in den Ländern,
       bei denen Beschwerden gegen Diskriminierung durch Polizisten und andere
       Sicherheitskräfte vorgebracht werden können.
       
       „Der Ausschuss ist sehr besorgt über die Zunahme und Ausbreitung
       rassistischen Gedankenguts durch gewisse politische Parteien und
       Bewegungen“, heißt es weiter – ohne allerdings zu benennen, wer konkret
       gemeint sei. Die UN beklagen die Diskriminierung von Minderheiten auf dem
       Arbeits- und Wohnungsmarkt, anti-muslimische Ausfälle von Politikern und
       Gewalt gegen Asylbewerber. In Deutschland mangele es an „effizienten
       Maßnahmen zur Bestrafung und Unterbindung entsprechender Reden und
       Verhaltensweisen“.
       
       Das Gremium unter Vorsitz des Menschenrechtlers José Francisco Cali Tzay
       aus Guatemala hatte geprüft, ob und wie Deutschland die
       Antirassismus-Konvention der UN umsetzt. Deutschland muss sich wie alle
       anderen Vertragsstaaten einer regelmäßigen Kontrolle unterziehen.
       Empfehlungen des Gremiums sind nicht bindend.
       
       ## Mängel in der Gesundheitsversorgung
       
       Anfang Mai waren Regierungsvertreter dazu in Genf angehört worden. Dabei
       hatten sie eingeräumt, dass Diskriminierung und rassistische Vorurteile „in
       allen Teilen der Gesellschaft“ anzutreffen seien. Der Kampf dagegen solle
       intensiviert und wo nötig auch stärker mit strafrechtlicher Verfolgung
       geführt werden.
       
       In seinem „Concluding Remarks“ genannten Abschlussbericht kritisierten die
       UN-Experten jetzt auch die Versorgung von Asylbewerbern und Migranten.
       Ihnen müsse ungehinderter Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung
       gewährt werden. Asylsuchende haben in Deutschland nur Anspruch auf eine
       eingeschränkte Gesundheitsversorgung.
       
       Weiter listen die Experten einige der verheerenden Pannen bei der
       Aufklärung der Mordserie durch die Terrorgruppe NSU auf. Auch sehen die
       Prüfer die deutschen Politiker und Behörden beim Schutz der Sinti und Roma
       in der Pflicht. Deshalb fordern sie die Einführung eines Gedenktages für
       die in der NS-Zeit ermordeten Sinti und Roma. Die Angehörigen dieser
       Minderheit seien immer wieder Opfer von Rassismus.
       
       Zudem verlangen die Fachleute von der Bundespolizei, das sogenannte Racial
       Profiling einzustellen. Polizisten untersuchten bei Personenkontrollen
       häufig gezielt Menschen mit einer bestimmten Hautfarbe, kritisierte der
       Ausschuss.
       
       18 May 2015
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://tbinternet.ohchr.org/Treaties/CERD/Shared%20Documents/DEU/INT_CERD_COC_DEU_20483_E.pdf
       
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