# taz.de -- Verhinderte Anschläge: Wie die Verdächtigen überwacht wurden
       
       > Nicht nur der E-Mail-Verkehr der Gruppe um Fritz G. wurde ausgespäht. Die
       > Dschihadisten wussten von ihrer Überwachung - und agierten streng
       > konspirativ.
       
 (IMG) Bild: Gerücht über Onlineüberwachung ausländischer Geheimdienste: Haus der Verdächtigen in Oberschledorn
       
       FREIBURG taz Der aktuelle Terrorfall in Deutschland eignet sich nur bedingt
       als Folie für die Diskussion über Onlinedurchsuchungen. Denn ein Hauptgrund
       für die heimliche Ausspähung eines Computers soll ja darin liegen, dass man
       den Betroffenen nicht frühzeitig warnen will. Sonst könnte man auch einfach
       den Computer beschlagnahmen und offen auswerten.
       
       Im Fall der Dschihad-Zelle um Fritz G. wussten die Überwachten jedoch schon
       lange, dass die Polizei hinter ihnen her war. Bereits im Januar wurden die
       Wohnungen von einigen Gruppenmitgliedern überwacht. Und im April folgte
       eine Hausdurchsuchung bei Fritz G. erstin Ulm. Gewarnt waren sie auf jeden
       Fall.
       
       Eine Onlineüberwachung wäre nur sinnvoll gewesen, um bei der
       Protokollierung von Tasteneingaben auf dem Computer zum Beispiel Passwörter
       für ausgelagerte Datenspeicher herausfinden zu können. Die Passworteingabe
       kann bei der Beschlagnahme eines Computers nicht nachträglich rekonstruiert
       werden.
       
       Zusätzlichen Nutzen bringt der staatliche Hackerangriff auch bei der
       Überwachung von Internettelefonaten. Da solche Gespräche verschlüsselt
       sind, können sie nicht beim Provider abgelauscht werden. Es muss deshalb an
       der Quelle, also an der Audioschnittstelle des Computers, angesetzt werden
       - bevor die Verschlüsselung der Daten beginnt. Das BKA spricht von
       Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ).
       
       Eigentlich halten das BKA und das Bundesinnenministerium die Quellen-TKÜ
       heute schon für zulässig, da hier ja nur Telefongespräche abgehört werden
       und es dafür schon lange eine gesetzliche Regelung gibt. Um so
       erstaunlicher ist es deshalb, dass BKA-Präsident Ziercke am Mittwoch auf
       die Nachfrage der taz heftig bestritt, dass die abgeschottete
       Dschihad-Zelle mittels Quellen-TKÜ überwacht wurde.
       
       Stattdessen wird nun das Gerücht gestreut, ausländische Geheimdienste
       hätten die Onlineüberwachung vorgenommen und ihre Ergebnisse den deutschen
       Behörden zur Verfügung gestellt. Technisch wäre dies ohne weiteres möglich.
       Möglicherweise wurden auch die Rechner der Gesprächspartner in Pakistan
       überwacht.
       
       Legal kontrolliert wurde jedenfalls der E-Mail-Verkehr der Gruppe um Fritz
       G. Das Mitlesen von E-Mails gilt wie das Abhören von Telefonen als
       Telekommunikationsüberwachung. Wenn dabei, wie geschehen, ungeschützte
       fremde WLAN-Netze benutzt werden, erschwert dies zwar die praktische
       Zugriffsmöglichkeit der Ermittler, denn sie müssen zunächst einmal die neue
       Einwahladresse herausfinden und wohl auch einen neuen richterlichen
       Beschluss besorgen. Soweit dabei aber Telekommunikation stattfindet, hat
       der StaW-Lan-Netze at auch hier legalen Zugriff.
       
       Ein weiterer konspirativer Trick bestand darin, ein Dokument beim Provider
       in den Entwurfsordner zu stellen. Es musste dann nicht verschickt werden,
       vielmehr konnten unterschiedliche Nutzer dort darauf zugreifen. Doch mit
       einem richterlichen Beschluss griffen die Ermittler auch diese
       Entwurfsdokumente beim Provider ab.
       
       8 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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