# taz.de -- Kommentar Polizeimethoden: Staatliches Stalking
       
       > Die Polizeigewerkschaft fordert, mehr Polizisten einzustellen anstatt
       > Online-Durchsuchungen zu gewähren. Nur hat das eine nichts mit dem
       > anderen zu tun.
       
       Auf Online-Durchsuchungen konnten sich die Innenminister erwartungsgemäß
       nicht einigen. Aber neue Gesetze zur Online-Überwachung seien ohnehin
       zweitrangig, ließ vorab die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlauten:
       wichtiger sei es, den Personalabbau bei den Sicherheitskräften zu stoppen.
       Sonst könne die Polizei wochenlange Observationen wie jüngst im Sauerland
       kaum noch stemmen, schon gar nicht mehrere solcher Aktionen.
       
       Auch viele Bürgerrechtler finden die Forderung der Gewerkschaft
       sympathisch, weil sie den Ruf nach neuen Überwachungsgesetzen relativiert.
       Kriminalpolitisch lässt sich das eine aber nicht gegen das andere
       aufrechnen. Bei der Observation geht es darum, reales Handeln zu
       beobachten: Wer trifft sich mit wem, wer kauft Chemikalien, wo lagert er
       sie ein? Bei der Überwachung von Computern geht es um Informationen: Wer
       hat eine Bombenbauanleitung abgespeichert, die zu den gekauften Chemikalien
       passt? Wie lautet das Passwort für den externen Datenspeicher? Dies wird
       man auch nicht mit mehr Polizisten vor dem Haus herausfinden können.
       
       Erstaunlich ist vielmehr, wie klaglos Bürgerrechtler die exzessive
       Observation hinnehmen. Denn wenn eine Gruppe von Verdächtigen wochenlang
       von mehr als 300 Polizisten Tag und Nacht beobachtet wird, hat dies ja
       durchaus auch etwas von einem Überwachungsstaat an sich - vor allem, wenn
       die Betroffenen offenbar genau wussten, dass sie überwacht werden. Man
       könnte dies auch als Staats-Stalking bezeichnen. Natürlich sind solche
       Methoden notwendig, um Anschläge mit hunderten von Toten zu vermeiden - was
       in diesem Fall ja offenbar auch gelungen ist. Aber es leuchtet nicht ein,
       warum hier so ganz andere Maßstäbe gelten sollen als für den heimlichen
       Zugriff auf einen Computer.
       
       Stellen wir uns das umgekehrte Szenario vor: der heimliche Computerzugriff
       wäre schon immer erlaubt gewesen, nun solle die 24-Stunden-Observation
       durch Polizeibeamte neu eingeführt werden. Dann gäbe es wohl eine Kampagne
       gegen "staatlichen Observationswahn" - und vielleicht den Vorschlag, doch
       lieber mehr Computer zu überwachen.
       
       7 Sep 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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