# taz.de -- Speicherung von IP-Adressen: Gegen die Datenspeicherung
       
       > Webseitenbetreiber sollen IP-Adressen der Nutzer nicht speichern.
       > Amtsgericht Berlin-Mitte hält Speicherungen für illegal.
       
 (IMG) Bild: Na, wer verbirgt sich hinter dieser IP-Adresse?
       
       FREIBURG taz - "Wir speichern nicht - we respect your privacy." Ein
       Gütesiegel mit dieser Aussage will der AK-Vorratsdatenspeicherung künftig
       an Webseiten-Betreiber vergeben, die keine Daten über die Nutzer ihrer
       Seiten speichern. In dem AK sind mehrere Bürgerrechtsorganisationen
       zusammengeschlossen.
       
       Das Internet ist weniger anonym als die meisten glauben. Viele
       Webseiten-Betreiber führen Logfiles, in denen die so genannten IP-Adressen
       aller Personen protokolliert werden, die die Seite angesehen haben. So
       können die Betreiber zum Beispiel sehen, über welchen Link ein Nutzer auf
       die Seite kam und wie lange er bestimmte Seiten angesehen hat.
       
       Zwar gibt die IP-Adresse direkt noch keinen Hinweis auf den konkrete
       Computernutzer, weil man bei jeder Einwahl ins Internet eine neue
       IP-Adresse erhält. Die Polizei kann aber beim Internet-Provider nachfragen,
       wem er wann eine bestimmte IP-Adresse zugewiesen hat. Derzeit liegt diese
       Information beim Provider allerdings meist nur sieben Tage lang vor, bei
       Flatrate-Kunden darf sie nach verschiedenen Gerichtsurteilen gar nicht
       erfasst werden. Ab nächstem Jahr muss der Provider diese Information
       allerdings im Zuge der so genannten Vorratsdatenspeicherung sechs Monate
       aufbewahren.
       
       Der AK Vorratsdatenspeicherung geht jetzt zweigleisig vor. Einerseits will
       er die Speicherpflicht der Provider durch politischen Druck,
       wirtschaftliches Zetern der Provider (siehe nebenstehen Text) und
       juristische Klagen zu Fall bringen. Zum anderen sollen aber auch die
       Webseiten-Betreiber dazu gebracht werden, freiwillig auf Logfiles zu
       verzichten, damit die Voratsspeicherung weniger brisant wird. Der Staat
       verpflichtet die Webseiten-Betreiber schließlch auch nach Inkrafttreten der
       Vorratsspeicherung nicht, solche Logfiles anzulegen.
       
       Ein inzwischen rechtsrkräftiges Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte, das
       der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorratsdatenspeicherung im März erstritten
       hat, hält die Speicherung der IP-Adressen in logfiles sogar grundsätzlich
       für verboten. Geklagt hatte Breyer ausgerechnet gegen das Bundesministerium
       der Justiz, das die IP-Adressen der Besucher seiner Internet-Homepage jetzt
       nicht mehr speichert. Breyer fordert andere Webseitenbetreiber auf,
       ebenfalls die Protokollierung der IP-Adressen einzustellen. Andernfalls, so
       droht der Jurist, müssten sie mit einer von ihm ausgearbeiteten Musterklage
       rechnen.
       
       Das BKA wird er wohl nicht überzeugen können. Dort wird nach Informationen
       des Tagesspiegel registriert, wer eine Webseite der Behörde über die
       Berliner "militante Gruppe" anschaut.
       
       1 Oct 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
 (DIR) Verfassungsgericht
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kabinett aktualisiert Netz-Datenschutz: Verfassungswidrigkeit aufgehoben
       
       Die Bundesregierung will den Datenschutz im Netz aktualisieren. Unter
       anderem sollen Polizisten keine PIN-Codes und Mail-Passwörter mehr
       bekommen.
       
 (DIR) Folgekosten der Vorratsdatenspeicherung: Big Brother verteuert Telefon
       
       Telekom-Unternehmen müssen Verbindungen ein halbes Jahr auf Vorrat
       speichern. Bezahlen soll der Verbraucher.