# taz.de -- Vater zieht vors Verfassungsgericht: Besuchszwang für unwilligen Papa?
       
       > Die Geliebte will den Mann zwingen, ihren gemeinsamen Sohn zu sehen.
       > Seine Ehefrau droht mit Scheidung, wenn er das tut. Jetzt entscheidet das
       > Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: "Sohn? Öch nööö.....", ein Vater stellt sich quer.
       
       Eigentlich kennt man es andersherum: Die enttäuschte Liebhaberin rächt
       sich, indem sie dem Vater ihres gemeinsamen unehelichen Kindes den Kontakt
       mit dem Kind verweigert. Manche Väter werden dann ganz renitent, gehen vor
       Gericht oder treten in den Hungerstreik. Natürlich tun sie das alles nur,
       damit das Kind keinen Schaden aus der fehlenden Vaterfigur nimmt.
       
       Ganz anders ein Mann aus Brandenburg: Er wollte sein uneheliches Kind auf
       keinen Fall sehen. Doch dann wurde er von der Mutter verklagt und ein
       Gericht verurteilte ihn auch zum Umgang mit seinem Sohn. Jetzt kämpft er
       vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Besuchspflicht. Sie verletze
       sein Persönlichkeitsrecht.
       
       Der Fall ist skurril, für die Beteiligten aber sehr ernst. Im Mittelpunkt
       steht ein verheirateter Mann aus Brandenburg, der über Jahre hinweg ein
       außereheliches Verhältnis mit einer Jugendfreundin unterhielt. Die beiden
       hatten regelmäßig Sex, doch er betonte stets, dass er kein Kind mit ihr
       haben wollte. Als die Geliebte dennoch schwanger wurde, beendete er die
       Affäre. Der Mann hat dann zwar die Vaterschaft anerkannt und zahlt auch
       Unterhalt, doch seinen Sohn hat er noch nie gesehen. Seit einem Jahr lebt
       der heute Achtjährige in einem Heim und wird dort auf die Rückkehr zur
       Mutter, die wohl Erziehungsprobleme hatte, vorbereitet.
       
       Als das Kind knapp zwei Jahre alt war, klagte die Mutter auf regelmäßige
       väterliche Besuche. Sie besteht darauf, dass er dem Kind ein Vater sein
       soll. Doch der Mann sah das nicht ein. Das kleine Kind habe noch keinen
       eigenen Willen, argumentierte er, und der Mutter gehe es nur darum, die
       Beziehung fortzusetzen. Außerdem habe seine Ehefrau gedroht, ihn zu
       verlassen, wenn er den Sohn besuche.
       
       Doch die Exgeliebte hat das Gesetz auf ihrer Seite. Seit der Modernisierung
       des Kindschaftsrechts im Jahr 1998 haben Kinder ein Recht zum Umgang mit
       beiden Elternteilen - und Eltern eine entsprechende Pflicht. Deshalb
       verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg den Mann, alle drei Monate
       mit seinem Sohn - unter fachlicher Begleitung - zwei Stunden Zeit zu
       verbringen. Falls er sich weigere, müsse er bis zu 25.000 Euro Zwangsgeld
       bezahlen. Den Hinweis auf den Druck der Ehefrau ließen die Brandenburger
       Richter nicht gelten. Mit der Drohung, den Mann zu verlassen, könne sie
       nicht erreichen, dass er seine gesetzlichen Pflichten missachte. Überhaupt
       könne die Aversion gegen das Kind nicht so groß sein, meinten die Richter,
       weil die Ehefrau auch monatlich den Unterhalt überweise.
       
       Doch der Mann, der nicht Vater spielen will, gab nicht auf. Er erhob
       Verfassungsbeschwerde, über die gestern in Karlsruhe verhandelt wurde. Er
       sehe sich generell nicht in der Lage, das Kind anzunehmen. Die zwangsweise
       Durchsetzung der Besuchspflicht verletze ihn in seinem
       Persönlichkeitsrecht, argumentiert er. Über seine Anwältin ließ er gestern
       ausrichten: "Wenn er das Sorgerecht hätte, würde er das Kind sogar zur
       Adoption freigeben." Der Mann nahm an der Verhandlung nicht selbst teil
       
       Die Mutter saß dagegen - von den Richtern unerkannt - im Zuschauerraum.
       Gegenüber der Presse wollte sie sich jedoch nicht äußern, weil sie einen
       Exklusivvertrag mit einem Boulevardmedium hat.
       
       Dafür kam Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zu Wort, die natürlich
       die aktuelle Gesetzeslage verteidigte. "Grundsätzlich ist es richtig, wenn
       ein Elternteil auch zum Umgang mit dem Kind gezwungen werden kann", sagte
       sie bei ihrem überraschenden Auftritt in Karlsruhe, "ich zweifle aber, ob
       die Abwägung der Interessen hier gelungen ist."
       
       Auch das Jugendamt der Stadt Brandenburg lehnte eine Umgangspflicht in
       diesem Fall ab. Nach seinem Vater frage er nicht, sagte eine
       Sozialarbeiterin, wichtiger sei eine Stabilisierung im Verhältnis zur
       Mutter. Der erzwungene Kontakt zum abweisenden Vater könne sogar zu
       "Entwicklungsstörungen" führen. Ulrike Peifer vom Deutschen Verein für
       öffentliche und soziale Fürsorge ging noch weiter: "Wir lehnen Zwangsmittel
       zur Lösung familiärer Konflikte generell ab."
       
       Doch die Experten waren sich gestern nicht einig. "Auch ablehnende Väter
       lassen sich oft vom Charme eines Kindes einfangen und entwickeln dann doch
       Vatergefühle", argumentierte Georg Rixe vom Interessensverband Unterhalt
       und Familienrecht. "Kontakte mit dem Vater können für die Identitätsbildung
       des Kindes auch dann wichtig sein, wenn sich dieser kühl und abweisend
       verhält", sagte Ulrich Müller vom Väteraufbruch für Kinder. Dann werde der
       abwesende Vater wenigstens nicht idealisiert.
       
       Die Verfassungsrichter werden ihre Entscheidung in einigen Monaten
       verkünden.
       
       22 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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 (DIR) Väter
       
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