# taz.de -- Urteil zur "militanten Gruppe": Die Terrorjagd war illegal
       
       > Die "militante gruppe" ist - trotz Brandanschlägen - keine terroristische
       > Vereinigung. Sagt der Bundesgerichtshof und hebt Haftbefehle gegen drei
       > mutmaßliche Mitglieder auf.
       
 (IMG) Bild: Dürfen heim: Florian, Oliver und Axel .
       
       Der Bundesgerichtshof hat am Mittwoch die Freilassung von drei mutmaßlichen
       Mitgliedern der "militanten gruppe" (mg) aus der Untersuchungshaft
       angeordnet. Die mg sei nicht als "terroristische", sondern nur als
       "kriminelle Vereinigung" einzustufen. Florian L. (35), Oliver R. (35) und
       Axel H. (46) können in Freiheit auf ihren Prozess warten.
       
       Ende Juli waren die drei Berliner auf frischer Tat ertappt worden. Sie
       hatten in der Stadt Brandenburg versucht, drei Bundeswehrlaster anzuzünden.
       Die Brandsätze waren schon angezündet, konnten von der Polizei aber noch
       rechtzeitig entfernt werden. Offensichtlich waren die drei Militanten zuvor
       observiert worden.
       
       Festgenommen wurden damals nicht nur sie, sondern auch der Berliner
       Stadtsoziologe Andrej Holm, dem vorgeworfen wurde, eine Art intellektueller
       Hintermann derartiger Anschläge zu sein. Da kein dringender Tatverdacht
       gegen ihn besteht, hob der Bundesgerichtshof schon im Oktober den
       Haftbefehl gegen ihn als rechtswidrig auf. Das war die erste Schlappe der
       Bundesanwaltschaft in diesem Verfahren.
       
       Die zweite folgte mit dem Beschluss vom Mittwoch. Der BGH ordnete auch die
       Freilassung der drei übrigen Verhafteten an. Entgegen der Annahme von
       Generalbundesanwältin Monika Harms handele es sich bei der mg um keine
       terroristische Vereinigung. Denn die von der "mlitanten gruppe" begangenen
       und geplanten Brandanschläge seien, so der Vorsitzende Richter Klaus
       Tolksdorf, "nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland erheblich zu
       schädigen".
       
       Das Gericht beruft sich auf eine vor vier Jahren erfolgte Neuformulierung
       des Paragrafen 129 a Strafgesetzbuch, der die Mitgliedschaft und
       Unterstützung von terroristischen Vereinigungen verbietet. Damals wurde die
       Vorschrift Vorgaben der EU entsprechend umgestaltet. So wurden in den
       Katalog der Straftaten, die eine Vereinigung zu einer "terroristischen"
       Vereinigung machen. auch leichtere Straftaten aufgenommen. Zum Ausgleich
       fügte die rot-grüne Bundesregierung einen Passus ein, dass eine Gruppe
       bestimmte terroristische Absichten haben muss und vor allem, dass sie ein
       gewisses Mindestmaß an Gefährlichkeit erreicht.
       
       Gestern entschied der BGH nun, dass dem Staat erst dann eine "erhebliche"
       Schädigung droht, "wenn die Straftaten geeignet sind, die Bevölkerung in
       erheblichem Maße einzuschüchtern", eine Behörde zu "nötigen" oder die
       "Grundstrukturen des Staates erheblich zu beeinträchtigen". All dies sei
       bei den Brandanschlägen der mg nicht zu befürchten gewesen. Über den
       Gesamtschaden von rund einer Million Euro hinaus hätten die Taten "einen
       eher nur propagandistischen Effekt mit potenzieller Mobilisierungswirkung
       bei Gleichgesinnten gehabt".
       
       Damit können auch ähnliche Gruppierungen - etwa die ominöse Vereinigung
       militanter G-8-Gegner, gegen die seit einigen Monaten ermittelt wird -
       künftig nicht mehr als "terroristische Vereinigung" eingestuft werden. In
       diesem Verfahren hat es bisher allerdings keine Haftbefehle gegeben.
       
       Allerdings hätte der Beschluss für die Bundesanwaltschaft noch unangenehmer
       ausfallen können: Immerhin bleibt sie für das Verfahren gegen die
       "militante gruppe" zuständig, was der BGH mit der "besonderen Bedeutung des
       Falles" begründete. In bestimmten Fällen kann die Bildung einer kriminellen
       Vereinigung eine Sache für die Bundesermittler sein. Zudem gingen die
       Richter davon aus, dass die drei Verdächtigen tatsächlich mg-Mitglieder
       sind. Ihre Anwälte bestreiten dies.
       
       29 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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