# taz.de -- Kommentar "mg"-Urteil: Das beschränkte Terror-Stigma
       
       > Mit seinem Urteil, die linke "militante gruppe" ist keine
       > Terror-Vereinigung, stellt der Bundesgerichtshof trotzdem keinen
       > Freibrief für politisch motivierte Zündler aus.
       
       Nicht jeder militante Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse ist
       Terror. Das hat der Bundesgerichtshof nun in aller Deutlichkeit
       klargestellt. Wenn eine Gruppe von Linksradikalen nur Bundeswehrlaster
       anzündet und leere Gebäude in Brand setzt, verbreitet dies weder in der
       Bevölkerung noch im Staatsapparat Angst und Schrecken. Eher handelt es sich
       dabei um Propaganda mit kriminellen Mitteln.
       
       Der Karlsruher Beschluss kommt auch nicht überraschend. Er wendet nur eine
       Gesetzesänderung der rot-grünen Bundesregierung von 2003 an. Das
       Terror-Stigma soll wieder auf Fälle echten Terrors beschränkt werden, war
       das Ziel der damaligen Reform. In Zeiten, in denen Kofferbomben in
       Regionalzügen abgestellt werden, ist der Unterschied offensichtlich. Die
       "militante gruppe" (mg) ist eben keine neue RAF und auch keine deutsche
       Dschihad-Union.
       
       Nur die Bundesanwaltschaft hat bis zuletzt die Anwendung des Paragrafen 129
       a auf Gruppen wie die mg verteidigt. Warum? Ging es ihr gerade um die
       Stigmatisierung linksradikaler Gruppen, um die Dramatisierung einer neuen
       Gefahr von links? Die Erklärung ist möglicherweise banaler: Die
       Bundesanwälte wollten einfach ihre Zuständigkeit für solche Anschläge nicht
       verlieren. Hier war der Bundesgerichtshof nun großzügig: Die
       Bundesanwaltschaft darf "wegen der besonderen Bedeutung des Falles" weiter
       gegen die mg ermitteln.
       
       Bei überregional gestreuten Anschlagsserien macht das sogar Sinn. Was aber
       ändert sich überhaupt durch die Neueinstufung der mg als "kriminelle
       Vereinigung"? Den größten Nutzen spüren die drei Berliner, die als
       mg-Verdächtige in Untersuchungshaft saßen. Sie wurden gestern umgehend aus
       dem Gefängnis entlassen, da die Mitgliedschaft in einer kriminellen
       Vereinigung nicht automatisch zu Untersuchungshaft führt. Ansonsten werden
       Brandanschläge natürlich auch weiterhin bestraft, und auch weiterhin können
       Wohnungen durchsucht und Telefone abgehört werden.
       
       Das Urteil ist also alles andere als ein Freibrief für politisch motivierte
       Zündler. Aber es zeigt, dass der Staat mit seinen Vorwürfen zuletzt das Maß
       verloren - und jetzt wiedergefunden hat.
       
       29 Nov 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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