# taz.de -- Kommentar Imame-Überwachung: Geistliche zweiter Klasse
       
       > Während christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden
       > Ermittlungsbefugnissen der Polizei besonders geschützt werden,
       > profitieren muslimische Geistliche davon nicht.
       
       Der Skandal ist alt, aber für viele doch überraschend. Das Gespräch mit
       einem muslimischen Imam ist in Deutschland weit weniger geschützt als eine
       Unterredung mit einem katholischen Priester, evangelischen Pfarrer oder
       jüdischen Rabbi. Und die Diskriminierung wird immer relevanter: Während
       christliche Geistliche häufig vor den zunehmenden Ermittlungsbefugnissen
       der Polizei besonders geschützt werden, profitieren muslimische Geistliche
       davon nicht.
       
       Der Grund ist ganz formal: Weil der Islam nicht als Kirche organisiert ist,
       hat er Schwierigkeiten, sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft
       anerkennen zu lassen. Und nur die Geistlichen von solchen staatlich
       anerkannten Religionsgemeinschaften werden in der Strafprozessordnung und
       ähnlichen Gesetzen nach herrschender Auslegung besonders geschützt.
       
       Dieser Ansatz ist falsch. Der Schutz der Geistlichen dient schließlich
       nicht der Religionsgemeinschaft, sondern dem Gläubigen. Er soll in einem
       vertraulichen Gespräch sein Gewissen erleichtern können. Er soll sich in
       schwierigen Lebenslagen Rat holen können in der Gewissheit, dass von diesem
       Gespräch außer dem Geistlichen niemand etwas mitbekommt. Diese
       Vertrauensbeziehung der Gläubigen zu ihren Geistlichen ist durch das
       Grundgesetz geschützt. Die Religionsfreiheit gilt für alle Gläubigen, ganz
       unabhängig von der staatlichen Anerkennung ihrer Strukturen.
       
       Dem steht auch nicht entgegen, dass es im Islam keine Beichte mit Vergebung
       der Sünden gibt. Die Strafprozessordnung nimmt bewusst nicht auf bestimmte
       kirchliche Formen Bezug, sondern erfasst alle Arten des seelsorgerischen
       Gesprächs.
       
       Außerdem können Geistliche, die selbst Kriminelle oder Terroristen sind,
       durchaus überwacht werden. Wenn sie in Straftaten verstrickt sind, gilt
       kein Überwachungsschutz. Dieser dient nur dem Gläubigen, der im Gespräch
       mit dem Seelsorger eben auch offen über möglicherweise strafbares Handeln
       sprechen können muss.
       
       Der Gesetzgeber sollte deshalb schleunigst klarstellen, dass die Polizei
       Gespräche mit Imamen ebenso zu respektieren hat wie die mit christlichen
       Pfarrern. CHRISTIAN RATH
       
       11 Mar 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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