# taz.de -- Die Vorwürfe des Strafgerichtshofs: Kriegsverbrechen von Bembas Soldaten
       
       > Die Verhaftung des kongolesischen Oppositionsführers Bemba gründet auf
       > Inkaufnahme von Kriegsverbrechen seiner Soldaten in Kongos Nachbarland,
       > der Zentralafrikanischen Republik.
       
 (IMG) Bild: Der Haftbefehl gegen den Bembas Anhänger protstieren, gründet sich auf mögliche Kriegsverbrechen in der Zentralafrikanischen Republik.
       
       BERLIN taz Der Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)
       gegen Jean-Pierre Bemba gründet sich auf mögliche Kriegsverbrechen in der
       Zentralafrikanischen Republik. Dort griff Bembas einstige Rebellenarmee MLC
       (Kongolesische Befreiungsarmee) 2002 und 2003 auf Bitten des gewählten
       Präsidenten Ange-Félix Patassé ein, um eine Rebellion des Armeechefs
       Francois Bozizé niederzuschlagen. Die MLC beherrschte damals das nördliche
       Drittel der Demokratischen Republik Kongo, an das die Zentralafrikanische
       Republik grenzt, und wickelte viele ihrer Geschäfte über die
       zentralafrikanische Hauptstadt Bangui ab, die direkt am Grenzfluss Ubangi
       liegt.
       
       Rund 1.000 MLC-Soldaten, dazu Libyens Luftwaffe und Kämpfer des
       tschadischen Rebellenführers Abdoulaye Miskine verhinderten Ende Oktober
       2002, dass Bozizé Bangui eroberte. Die MLC-Soldaten aus Kongos Regenwald
       nutzten ihren Aufenthalt in der Großstadt, um hemmungslos zu plündern. Die
       französische Menschenrechtsorganisation FIDH (Fédération Internationale des
       Droits de lHomme) sammelte in einem 2003 veröffentlichten Bericht dazu
       zahlreiche Zeugenaussagen über Vergewaltigungen, Verwüstungen von
       Wohnhäusern und Raub an Straßensperren. In den Folgemonaten wuchs das
       MLC-Kontingent in der Zentralafrikanischen Republik auf 3.000 Mann an und
       kämpfte an vorderster Front gegen Bozizé.
       
       Bembas Einsatz nützte nichts. Im März 2003 wurde Patassé gestürzt. Bozizé
       ergriff die Macht, bejubelt von Tschad und Frankreich, und regiert die
       Zentralafrikanische Republik bis heute.
       
       Der FIDH-Bericht diente der neuen Regierung Ende 2004 als Grundlage dafür,
       gegen Patassé, Bemba und Miskine Klage beim IStGH in Den Haag einzureichen.
       Für den Gerichtshof war dieser Fall, wie Chefankläger Luis Moreno-Ocampo
       Ende 2006 ausführte, besonders schwierig, weil einerseits in der
       Zentralafrikanischen Republik mittlerweile Friedensprozesse eingeleitet
       waren, andererseits Kämpfe andauerten. Menschenrechtler haben Bozizés Garde
       dabei schwerste Übergriffe vorgeworfen.
       
       Ohne diese Probleme zu klären, verkündete der Gerichtshof am 22. Mai die
       Zulassung der Klage in Sachen Zentralafrikanische Republik. Am 23. Mai
       erließ er Haftbefehl gegen Bemba. Bemba sei als Führer der MLC für "alle
       politischen und militärischen Beschlüsse" seiner Bewegung verantwortlich;
       die Entsendung von Soldaten nach Bangui hätten Bemba und Patassé gemeinsam
       beschlossen, und es gebe Anlass zur Annahme, "dass Jean-Pierre Bemba
       wusste, dass dieser Plan im normalen Verlauf der Ereignisse zum Ausführen
       von Verbrechen führen würde, und dass er dieses Risiko in Kauf nahm." Daher
       sei er persönlich für Vergewaltigungen, Folter, Misshandlung und Plünderung
       verantwortlich zu machen.
       
       Am 24. Mai wurde Bemba in Brüssel festgenommen. "Diese Festnahme war eine
       komplexe und gut vorbereitete Operation", sagte Moreno-Ocampo. "Wir sind
       allen beteiligten Ländern dankbar, einschließlich Belgien." Offenbar wurde
       Bembas Verhaftung geplant, bevor Haftbefehl gegen ihn vorlag oder überhaupt
       die Klage gegen ihn zugelassen war. DOMINIC JOHNSON
       
       28 May 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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 (DIR) Internationaler Strafgerichtshof
       
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