# taz.de -- Kommentar BGH zum Unterhaltsrecht: Das frauenfreundliche Urteil
       
       > Was konkret aus dem neuen Unterhaltsrecht wird - mal sehen. Klar ist aber
       > schon jetzt: Auf lange Sicht könnte es sich positiv auf die Position der
       > Frau auf dem Arbeitsmarkt auswirken.
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch sein erstes Grundsatzurteil zum
       neuen Unterhaltsrecht gesprochen. Doch was konkret daraus wird, werden erst
       die nächsten Monate und Jahre zeigen. Denn der BGH hat nur die Richtung
       angegeben: Die Reform des Gesetzgebers soll abgemildert werden. Auch wenn
       ein Kind in den Ganztagskindergarten geht, muss die alleinerziehende Mutter
       nicht sofort wieder Vollzeit arbeiten. Außerdem kann auch eine Beziehung
       mit traditioneller Rollenverteilung zum Anspruch auf längeren
       Betreuungsunterhalt führen.
       
       Doch was daraus konkret folgt, ist noch unklar. Denkbar ist, dass eine
       Mutter nur eine 80-Prozent-Stelle annehmen muss, bis das Kind fünf Jahre
       alt ist. Denkbar ist aber auch, dass erst ab dem 10. Lebensjahr des Kindes
       mehr als ein Halbtagsjob erwartet wird. Der BGH hat die Zivilgerichte nur
       dazu aufgerufen, über Modelle und Fallgruppen nachzudenken.
       
       Der Gesetzgeber wollte mit der Reform eine frühe Rückkehr der Mutter in den
       Beruf fördern. Am Ende kommt es darauf an, ob dieser Impuls in der
       Gesellschaft spürbar bleibt oder ob er von der Rechtsprechung weitgehend
       unterlaufen wird. Letzteres wäre schlimm. Denn mit der Reform des
       Unterhaltsrechts wollte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ja vor
       allem verhindern, dass die traditionelle Rollenverteilung Frauen zu sehr
       ins Abseits drängt und sie so - selbst nach dem Ende einer Beziehung - von
       einem Mann abhängig bleiben.
       
       Doch auch wenn sich an den Gerichten die Fans der traditionellen
       Rollenverteilung starkmachen: Die Reform sorgt ohnehin für produktive
       Unruhe. Denn generell kommt es seit Jahresbeginn im Unterhaltsrecht viel
       mehr auf den Einzelfall an. Wie ist die Kinderbetreuung vor Ort? Wie sieht
       der lokale Arbeitsmarkt aus? Wie lange hat die Frau im Beruf ausgesetzt?
       Welche Entwicklungen hat sie dabei konkret verpasst? Wer eine Beziehung
       eingeht und zur Familie wird, kann sich nur noch auf wenig feste Garantien
       für die Zeit nach der Beziehung verlassen. Auch das spricht dafür, dass
       Frauen während der Beziehung gerechte Arbeitsteilung durchsetzen und den
       Kontakt zum Arbeitsmarkt besser nicht abreißen lassen. Die Reform wirkt
       also auf alle Fälle.
       
       18 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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