# taz.de -- Von der Studentin zur Alleinerziehenden: "Mit Kind auf dem Dorf abgeladen"
       
       > Kinder kriegen, den Mann unterstützen, nicht nach dem Geld fragen - wie
       > aus der Studentin Lena Meier eine Alleinerziehende wurde.
       
 (IMG) Bild: Als Mutter und Hausfrau auf dem Land festhängen - so ging es Lena Meier.
       
       BERLIN taz Mit seinem aktuellen Urteil bestärkt der Bundesgerichtshof
       Alleinerziehende. Auch Lena Meier*, die mitten im Scheidungsverfahren
       steckt, kann hoffen. Sie und ihr Mann Markus Lenz* hatten sich während des
       Studiums kennengelernt und geheiratet. Kurz darauf kam das erste gemeinsame
       Kind zur Welt. Während Meier ihr Studium abbrach, beendete Lenz seins.
       Danach entwickelte sich Lenz Karriere zusehends, deshalb zog die Familie im
       Schnitt alle zwei Jahre um. Die drei lebten meist auf dem Land, der Vater
       pendelte zur Arbeit in die Stadt. Heute sagt Lena Meier: "Ich wurde mit dem
       Kind einfach in kleinen Dörfern abgeladen." Als Mutter und Hausfrau hing
       sie fest.
       
       Mit 29 Jahren bekam Meier das zweite Kind, erneut rückte das Studium in
       weite Ferne. Sie blieb daheim, organisierte das Familienleben und half
       ihrem Mann im Büro aus. Mehr wäre auch nicht gegangen: Bei der Älteren
       stellten die Ärzte eine Nervenkrankheit mit Lähmungserscheinungen fest. Und
       auch Lena Meiers Gesundheitszustand war nach der zweiten Schwangerschaft
       labil, Mutter und Tochter mussten immer wieder ins Krankenhaus.
       
       Immer wieder lebte sich die Familie an den wechselnden Wohnorten ein. Als
       Assistent und Manager bezog Markus Lenz ein ordentliches Gehalt, jeden
       Monat überwies er seiner Frau Geld für den Lebensunterhalt auf ihr Konto.
       Ihre Fragen nach den Finanzen wimmelte er ab: Das würde sie eh nicht
       interessieren. Zu spät hat Meier bemerkt, dass da irgendetwas nicht stimmt.
       
       Heute begründet sie damit ihren Wunsch, sich scheiden zu lassen: "Durch
       Misstrauen und Geheimnistuerei haben wir uns auseinandergelebt." Vor fünf
       Jahren zog sie mit den Kindern aus. Für ihr neues Leben plante sie, für die
       Kinder da zu sein und ihr Studium zu beenden. Ihr Ehemann versprach, ihr
       dabei zu helfen. Im vergangenen Jahr nun schrieb sich Lena Meier an der
       Universität ein. "Ich wollte irgendwann auf eigenen Beinen stehen", sagt
       die heute 36-Jährige. Als Anfang dieses Jahres das neue Unterhaltsrecht in
       Kraft trat, war plötzlich auch Markus Lenz bereit, sich scheiden zu lassen.
       "Du wirst schon sehen, was du davon hast", zitiert Meier ihren Mann.
       
       Seit Mai läuft der Scheidungsprozess, und seither bekommt Lena Meier nur
       noch den Unterhalt für die Kinder. Das angerufene Familiengericht entschied
       mit Blick auf die neue Rechtslage, dass die Mutter nun, da die Kinder
       sieben und elf Jahre alt sind, arbeiten gehen könne. Mit ihrem Anwalt
       versuchte Meier darzulegen, dass ihre Kinder eine Vollzeitstelle unmöglich
       machen. Vergeblich. "Eine Doppelbelastung wurde meiner Mandantin als
       selbstverständlich zugemutet", sagt der Fachanwalt für Familienrecht. Sie
       soll sich um die Kinder kümmern, von denen eins chronisch krank ist, und
       gleichzeitig genug Geld verdienen.
       
       Aussagen wie "Ich habe für meine Familie das Studium abgebrochen" zählen
       nicht mehr. Im Gegenteil, Lena Meier muss sich vorwerfen lassen, das
       Studium aufgegeben zu haben. Für das nächste Verfahren wurde von ihr ein
       Lebenslauf verlangt, der ihre Situation vor der Ehe schildert. "Bis
       Dezember vergangenen Jahres hätte sie sich das nicht anhören müssen", sagt
       ihr Anwalt. Gerade hat Lena Meier erneut ihr Studium abgebrochen, um Hartz
       IV beantragen zu können.
       
       Nach der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof sieht auch ihr Anwalt
       neue Chancen für sie: "Kein Gericht darf von einer Mutter mit zwei kleinen
       Kindern eine Vollzeitstelle erwarten." Er hofft nun auf viele ähnliche
       Entscheidungen, dann werde für seine Mandantin schneller klar, wie lange
       und in welcher Höhe sie bald das Betreuungsgeld bekommen wird.
       
       17 Jul 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Walker
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Kinderbetreuung
       
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