# taz.de -- Polizeinutzung eingeschränkt: Dämpfer für Vorratsdatenspeicherung
       
       > Ein Gericht beschließt, dass die Polizei Telekom-Daten nur manchmal
       > nutzen darf. Ein erneuter Sieg für die Gegner der
       > Vorratsdatenspeicherung.
       
 (IMG) Bild: Nur zur Aufklärung von schweren Verbrechen dürfen Telefondaten herangezogen werden.
       
       FREIBURG taz Das Bundesverfassungsgericht hat die Nutzung der
       Vorratsdatenspeicherung weiter begrenzt. In einer Eilanordnung schränkte es
       am Donnerstag die Auswertung der Daten für die polizeiliche Gefahrenabwehr
       und den Verfassungsschutz ein. Die Richter gaben damit einem Antrag des
       Berliner Anwalts Meinhard Starostik statt, der rund 34.000 Bürger vertritt.
       
       Seit Jahresbeginn müssen Telefonfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit
       wem wie lange telefoniert. Mobilfunkfirmen müssen auch den Standort des
       Kunden beim Gespräch festhalten. Ab 2009 müssen zudem Internetfirmen
       speichern, wer wem E-Mails sandte und wann im Internet surfte. Inhalte
       werden nicht gespeichert.
       
       Gegen diese gesetzlich vorgeschriebene Vorratsdatenspeicherung haben 34.000
       Bürger Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wann Karlsruhe darüber
       entscheidet, ist noch offen. Schon im März wurde aber in einem ersten
       Eilbeschluss die Nutzung dieser Daten für die Strafverfolgung beschränkt.
       Die Polizei darf sie nur zur Aufklärung schwerer Kriminalität anfordern.
       
       Jetzt musste Karlsruhe diesen Eilbeschluss erweitern, da Bayern und
       Thüringen ihrer Polizei den Vorratsdatenzugriff auch zur Gefahrenabwehr
       erlaubten. Bayern räumte sogar dem Landesverfassungsschutz ein
       Nutzungsrecht ein. Die Karlsruher Richter beschränkten den Zugriff nun auf
       Fälle, bei denen der Staat gefährdet oder Leib, Leben und Freiheit eines
       Menschen bedroht sind. Zur Abwehr eines Bankraubs oder einer
       Volksverhetzung dürfen die Daten also nicht angefordert werden.
       
       Die Richter begründeten ihre Eilanordnung mit dem Vertrauen der Bürger in
       eine unbefangene Telekommunikation. Diese müsse jedenfalls bis zur
       eigentlichen Entscheidung des Verfassungsgerichts geschützt werden - soweit
       die Daten nicht zum Schutz höherrangiger Rechtsgüter benötigt werden.
       
       Betroffen sind zunächst nur die Sicherheitsbehörden in Bayern und
       Thüringen, doch die Wirkung geht weiter. So wird auch die am Donnerstag in
       Baden-Württemberg eingeführte ähnliche Regelung nur eingeschränkt nutzbar
       sein - ebenso wie eine Regelung in der BKA-Novelle, die der Bundestag
       nächste Woche beschließen will.
       
       Abgelehnt hat Karlsruhe aber den Antrag der Kläger, die
       Vorratsdatenspeicherung für Internetdaten, die ab Januar vorgeschrieben
       ist, erst gar nicht einzuführen. (Az.: 1 BvR 256/08)
       
       7 Nov 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
 (DIR) Christian Rath
       
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