# taz.de -- Polizei-Chef über BKA-Reform: "Wir sind auf Kooperation angewiesen"
       
       > Die geplante BKA-Reform wird bei der Terror-Abwehr nicht zur Konkurrenz
       > der Behörden führen, meint Klaus Hiller, Präsident des
       > Landeskriminalamtes in Baden-Württemberg.
       
 (IMG) Bild: Das Ablegen der Kofferbomben auf dem Kölner Hauptbahnhof im Juli 2006 hätte auch mit Online-Durchsuchung nicht verhindert werden können.
       
       taz: Herr Hiller, bisher war ausschließlich die Landespolizei für die
       Gefahrabwehr zuständig. Mit der BKA-Reform soll nun erstmals auch das
       Bundeskriminalamt präventive Befugnisse erhalten. Sind Sie sauer, dass
       Ihnen das BKA bald die Terrorabwehr wegnimmt? 
       
       Klaus Hiller: Hier wird nichts weggenommen. Die Landeskriminalämter sind ja
       weiter für die präventive Terrorabwehr zuständig - künftig aber gemeinsam
       mit dem Bundeskriminalamt. Dass das BKA bisher keine präventiven Befugnisse
       hatte, war in der Tat eine unverständliche Lücke, die man sich angesichts
       der Bedrohungslage nicht mehr leisten kann und will.
       
       Sie sehen da also keine Konkurrenz zwischen Bundes- und
       Landeskriminalämtern? 
       
       Überhaupt nicht. Wir arbeiten schon bisher bei der Strafverfolgung eng und
       vertrauensvoll zusammen und werden das künftig auch bei der Gefahrenabwehr
       tun. Die BKA-Reform, wie sie sich jetzt als Kompromiss darstellt, ist unter
       den Landeskriminalämtern nicht umstritten. Dass sie im Vorfeld kritisch
       diskutiert wurde, ist völlig normal im Föderalismus. Es wäre doch grotesk,
       wenn wir angesichts der Terrorgefahr in Kompetenzstreitigkeiten verfallen.
       Denken Sie nur an die Anschläge von Bombay …
       
       Wie soll diese Zusammenarbeit denn konkret aussehen? Muss das BKA das LKA
       Baden-Württemberg künftig fragen, wenn es Terrorhinweise in Stuttgart
       prüfen will? 
       
       Das BKA nimmt die Terrorabwehr laut Gesetz "im Benehmen" mit den Ländern
       wahr. Das BKA muss uns also nicht um Erlaubnis bitten, wird uns aber sofort
       informieren, wenn es in Baden-Württemberg tätig wird. Glauben Sie mir: Es
       gibt hier keine Gegensätze, wir sind alle auf Kooperation angewiesen. Das
       BKA kann ja ohnehin nicht alles selbst leisten, sondern wird uns im Wege
       der Amtshilfe um Unterstützung bitten, zum Beispiel wenn eine Wohnung in
       Baden-Württemberg zu überwachen ist.
       
       Und wenn etwas schiefgeht, wer trägt dann die politische Verantwortung: der
       Bund oder das jeweilige Land? Wirft diese Doppelzuständigkeit nicht ganz
       neue Probleme auf? 
       
       Polizei-Zusammenarbeit ist doch nichts Neues! Nehmen wir als Beispiel die
       Ermittlungen gegen die islamistische Sauerland-Gruppe, die
       Autobombenanschläge plante. Diese wurde anfangs präventiv überwacht. Da
       arbeiteten zunächst die Landeskriminalämter von Baden-Württemberg, Bayern,
       Saarland und Hessen zusammen. Das BKA war in den Informationsaustausch
       eingebunden. Nach einigen Monaten wurde vom Generalbundesanwalt ein
       Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Bildung einer terroristischen
       Vereinigung eröffnet. Das BKA übernahm nun die Ermittlungen und bildete
       gemeinsam mit den betroffenen Ländern eine Ermittlungsgruppe. So sieht die
       Praxis heute schon aus.
       
       Kritiker fürchten, dass sich das BKA der Kontrolle der Bundesanwaltschaft
       entzieht, indem es solange wie möglich im Bereich der Prävention verbleibt? 
       
       Warum sollte es? Weder für die Landeskriminalämter noch für das BKA wäre
       dies plausibel. Bund und Länder haben stets ein vorrangiges Interesse, die
       Kompetenz der Bundesanwaltschaft möglichst frühzeitig zu nutzen. Die
       Bundesanwaltschaft war, gerade im Bereich des internationalen Terrorismus,
       noch nie ein Hemmschuh für uns. Den Gegensatz, den manche Kritiker
       konstruieren, sehe ich nicht. Außerdem laufen im Gemeinsamen
       Terrorismusabwehrzentrum in Berlin alle Informationen über
       Terror-Strafverfolgung und -Gefahrenabwehr zusammen. Dort ist auch die
       Bundesanwaltschaft beteiligt und deshalb immer gut informiert.
       
       Das BKA darf künftig heimlich auf private Computer zugreifen. Das LKA hatte
       und hat diese Möglichkeit zur Online-Durchsuchung nicht. Verändert das die
       Polizeiarbeit? 
       
       Nein, die Bedeutung der Online-Durchsuchung wird häufig überschätzt. Es ist
       kompliziert, heimlich in einen Computer einzudringen, das wird es nur ganz
       selten geben. Aber bei wirklich schwerwiegenden Bedrohungen brauchen wir
       dieses Instrument. Zum Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen darf es in
       Zeiten der Terrorgefahr keine überwachungsfreien Räume geben. Zu Zeiten der
       RAF stellte sich die taktische Frage: Was verrät uns das Notizbuch oder der
       Papierkorb? Heute ist eben die Festplatte eines PC für uns wichtig.
       
       Hätten Sie die Kofferbomber von NRW mit Hilfe präventiver BKA-Befugnisse
       und Online-Durchsuchungen rechtzeitig entdecken können? 
       
       Vermutlich nicht, weil es wohl um eher spontan handelnde Täter ging. Auch
       mit den neuen Befugnissen wird es nie hundertprozentige Sicherheit geben.
       
       20 Dec 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
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