# taz.de -- Unerlaubte Datenspeicherung: Hooligan-Datei findet keine Fans
       
       > Rund 10.000 deutsche Fußballanhänger sind in einem Gewalttäterregister
       > gespeichert. Dafür gibt es gar keine Rechtsgrundlage. Die Regierung
       > blockiert.
       
 (IMG) Bild: Sind ihre Namen auch gespeichert? Rostocker Hooligans beim Auswärtsspiel gegen Sankt Pauli.
       
       Bereits vor knapp einem Jahr beanstandete das Verwaltungsgericht Hannover:
       Ohne rechtliche Grundlage sind rund 10.000 deutsche Fußballfans in der
       Datei "Gewalttäter Sport" gespeichert. Doch noch immer weigert sich die
       Bundesregierung, Konsequenzen zu ziehen, wie Innen-Staatssekretär Christoph
       Bergner (CDU) jetzt dem Sportausschuss des Bundestags mitteilte. Der
       Konflikt betrifft auch andere BKA-Dateien über politisch motivierte
       Gewalttäter.
       
       Ausgelöst hat den Streit ein Fan von Hannover 96, der zur Fangruppe
       "Brigade Nord" gehört. Ihm schlug 2006 ein Polizist bei einer Rangelei im
       Stadion mit seinem Schlagstock ins Gesicht. Dafür bekam der Fan
       Schmerzensgeld. Der Polizist zeigte ihn wegen Landfriedensbruchs an. Das
       Verfahren wurde eingestellt, doch der Fan landete in der vom
       Bundeskriminalamt geführten Datei "Gewalttäter Sport". Die Speicherung kann
       zum Beispiel dazu führen, dass die Ausreise zu Länderspielen oder Partien
       in der Champions League verweigert wird.
       
       Das wollte sich der geprügelte Fan nicht gefallen lassen. Mit Hilfe des
       Fanrechtefonds führt er einen Musterprozess gegen seine Speicherung und
       bekam schon zweimal Recht. Im Mai 2008 entschied das Verwaltungsgericht
       Hannover, dass die Speicherung seiner Daten rechtswidrig ist. Im Dezember
       wurde dies vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg bestätigt. Doch die
       Fan-Daten sind noch immer nicht gelöscht, weil die Revision beim
       Bundesverwaltungsgericht aussteht.
       
       Dabei gehen die OVG-Richter sogar davon aus, dass es gute Gründe für die
       Speicherung gab, wie inzwischen in der Urteilsbegründung nachzulesen ist.
       Der 96-Fan habe vor dem Zusammenstoß mit einer Gruppe von 30 Personen die
       Absperrungen im Stadion durchbrochen und sei auf gegnerische Fans
       zugelaufen. Es sei deshalb zu befürchten, dass er sich auch bei anderen
       Spielen nicht "ordnungsgemäß" verhalten werde.
       
       Die Richter monierten aber, dass die 1994 eingerichtete Hooligan-Datei
       derzeit generell rechtswidrig sei, denn es fehle die nach dem BKA-Gesetz
       erforderliche Rechtsverordnung zur Einrichtung der Datei. Staatssekretär
       Bergner hält dies jedoch - trotz des klaren Gesetzeswortlauts - nach wie
       vor für überflüssig. Der Unterschied liegt aber auf der Hand: Eine
       Rechtsverordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit
       transparent, dagegen ist der genaue Inhalt der internen BKA-Anordnung
       unbekannt.
       
       Vermutlich ist das Innenministerium so zögerlich, weil der Streit auch
       andere Dateien betrifft. So wurden im Herbst 2000 - ebenfalls ohne
       Rechtsverordnung - die BKA-Dateien für "Gewalttäter rechts", "Gewalttäter
       links" und "politisch motivierte Ausländerkriminalität" eingerichtet. Dort
       gespeicherte Personen durften zum Beispiel nicht zu
       Antiglobalisierungsdemos im Ausland ausreisen.
       
       In seinem Schreiben, das der taz vorliegt, deutet Staatsekretär Bergner nun
       immerhin auch ein Einlenken an. Man prüfe durchaus den Erlass einer
       Rechtsverordnung für die Hooligan-Datei. Zuständig wäre dafür Innenminister
       Schäuble, der die Zustimmung des Bundesrates bräuchte.
       
       Eigentlich keine hohe Hürde - aber ein Anlass, um über die Kriterien
       nachzudenken, die zur Aufnahme in die Datei führen. So fordert Volker Beck,
       parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen: "Es muss verhindert werden,
       dass in der Datei weiterhin auch friedliche Fußballfans landen." Derzeit
       genügt für den Eintrag schon eine Kontaktschuld, etwa wenn die Personalien
       eines Fans aufgenommen wurden, der sich zufällig in Gesellschaft
       polizeibekannter Hooligans befand. Die FDP-Fraktion hat zudem gefordert,
       dass Fans über ihre Speicherung sofort informiert werden müssen. Bisher
       erfahren sie davon oft erst, wenn sie an der Grenze aus dem Zug geholt
       werden.
       
       28 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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