# taz.de -- SPD für Netzsperrenausweitung: Internetsperren auch für Jugendpornos
       
       > Die SPD-Jugendexpertin Marks möchte Internetsperren auch bei Pornos mit
       > Jugendlichen bis 18 Jahren. So weit geht nicht einmal die
       > CDU-Familienministerin.
       
 (IMG) Bild: Die Polizei durchforstet das Internet und setzt Seiten auf die Sperrliste - welche, das entscheidet die Politik
       
       Noch bevor der Bundestag am Mittwoch erstmals über Internetsperren für
       Kinderpornografie berät, beginnt in der SPD bereits die Diskussion über
       eine Ausweitung. "Internetsperren sollen nicht nur bei Kinder-, sondern
       auch bei Jugendpornografie vorgesehen werden", fordert Caren Marks, die
       jugendpolitische Sprecherin der Fraktion.
       
       Der Bundestag wird am Mittwoch über einen Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU
       beraten, der die Einführung von Internetsperren ermöglicht. Das
       Bundeskriminalamt würde dann jeden Morgen eine Liste der zu sperrenden
       ausländischen Seiten erstellen. Die Internetfirmen würden ihren Kunden
       binnen sechs Stunden den Zugang zu diesen Seiten sperren oder zumindest
       erschweren. Der Koalitionsentwurf ist identisch mit einem Gesetzentwurf der
       Bundesregierung, der noch mit den Ländern diskutiert werden muss.
       
       Laut Regierungsentwurf sollen solche Sperren nur bei kinderpornografischen
       Angeboten möglich sein. "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht
       beabsichtigt", heißt es in der Begründung. Für SPD-Politikerin Marks geht
       es aber nicht um eine Ausweitung, sondern um die konsequente Anwendung von
       Völkerrecht. "Laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Menschen unter 18
       Jahren als Kinder. Diesen Schutzauftrag müssen wir ernst nehmen", sagte
       Marks gestern der taz. "Die pornografische Darstellung einer 14-Jährigen
       muss genauso behandelt werden wie die Darstellung des Missbrauchs eines
       fünfjährigen Kindes."
       
       Das deutsche Recht unterscheidet derzeit aber klar zwischen Kinder- und
       Jugendpornografie. Als Kinderpornografie gilt die Darstellung des
       Missbrauchs von unter 14-Jährigen. Die Weitergabe und Speicherung solcher
       Fotos und Videos ist schon lange strafbar und wird mit Freiheitsstrafen
       zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. Dagegen steht die
       Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14 und 18 Jahre
       alt sind, erst seit dem Sommer 2008 unter Strafe. Die Strafe ist auch
       geringer, und es sind noch Geldstrafen möglich. Grund: Sex mit Kindern
       unter 14 Jahren ist generell verboten, während Jugendliche ab 14 in der
       Regel bereits sexuell aktiv sind und deshalb nur vor der Ausbeutung ihrer
       Sexualität geschützt werden.
       
       Ob die SPD dem Vorstoß ihrer jugendpolitischen Sprecherin folgt, ist noch
       unklar. "Warten wir erst einmal die Expertenanhörung ab", sagt etwa Martin
       Dörmann, SPD-Sprecher für neue Medien. Er persönlich ist skeptisch. "Die
       Einführung von Internetsperren ist eine Grundsatzfrage. Eingriffe in das
       freie Internet sollte es nur bei wirklich schweren Straftaten geben."
       Selbst Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Hauptbefürworterin
       der Internetsperren, will das Gesetz auf Kinderpornografie beschränken und
       erst nach zwei Jahren bei der Evaluation über eine Ausweitung auf
       Jugendpornografie beraten. Die EU-Kommission liegt dagegen auf der Linie
       von Caren Marks. In einem Kommissionsentwurf für einen Rahmenbeschluss
       gegen Kinderpornografie heißt es: "Kind ist jede Person unter 18 Jahren."
       
       5 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
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