# taz.de -- SPD für Netzsperrenausweitung: Internetsperren auch für Jugendpornos
> Die SPD-Jugendexpertin Marks möchte Internetsperren auch bei Pornos mit
> Jugendlichen bis 18 Jahren. So weit geht nicht einmal die
> CDU-Familienministerin.
(IMG) Bild: Die Polizei durchforstet das Internet und setzt Seiten auf die Sperrliste - welche, das entscheidet die Politik
Noch bevor der Bundestag am Mittwoch erstmals über Internetsperren für
Kinderpornografie berät, beginnt in der SPD bereits die Diskussion über
eine Ausweitung. "Internetsperren sollen nicht nur bei Kinder-, sondern
auch bei Jugendpornografie vorgesehen werden", fordert Caren Marks, die
jugendpolitische Sprecherin der Fraktion.
Der Bundestag wird am Mittwoch über einen Gesetzentwurf von SPD und CDU/CSU
beraten, der die Einführung von Internetsperren ermöglicht. Das
Bundeskriminalamt würde dann jeden Morgen eine Liste der zu sperrenden
ausländischen Seiten erstellen. Die Internetfirmen würden ihren Kunden
binnen sechs Stunden den Zugang zu diesen Seiten sperren oder zumindest
erschweren. Der Koalitionsentwurf ist identisch mit einem Gesetzentwurf der
Bundesregierung, der noch mit den Ländern diskutiert werden muss.
Laut Regierungsentwurf sollen solche Sperren nur bei kinderpornografischen
Angeboten möglich sein. "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht
beabsichtigt", heißt es in der Begründung. Für SPD-Politikerin Marks geht
es aber nicht um eine Ausweitung, sondern um die konsequente Anwendung von
Völkerrecht. "Laut UN-Kinderrechtskonvention gelten alle Menschen unter 18
Jahren als Kinder. Diesen Schutzauftrag müssen wir ernst nehmen", sagte
Marks gestern der taz. "Die pornografische Darstellung einer 14-Jährigen
muss genauso behandelt werden wie die Darstellung des Missbrauchs eines
fünfjährigen Kindes."
Das deutsche Recht unterscheidet derzeit aber klar zwischen Kinder- und
Jugendpornografie. Als Kinderpornografie gilt die Darstellung des
Missbrauchs von unter 14-Jährigen. Die Weitergabe und Speicherung solcher
Fotos und Videos ist schon lange strafbar und wird mit Freiheitsstrafen
zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft. Dagegen steht die
Verbreitung von Pornografie mit Darstellern, die zwischen 14 und 18 Jahre
alt sind, erst seit dem Sommer 2008 unter Strafe. Die Strafe ist auch
geringer, und es sind noch Geldstrafen möglich. Grund: Sex mit Kindern
unter 14 Jahren ist generell verboten, während Jugendliche ab 14 in der
Regel bereits sexuell aktiv sind und deshalb nur vor der Ausbeutung ihrer
Sexualität geschützt werden.
Ob die SPD dem Vorstoß ihrer jugendpolitischen Sprecherin folgt, ist noch
unklar. "Warten wir erst einmal die Expertenanhörung ab", sagt etwa Martin
Dörmann, SPD-Sprecher für neue Medien. Er persönlich ist skeptisch. "Die
Einführung von Internetsperren ist eine Grundsatzfrage. Eingriffe in das
freie Internet sollte es nur bei wirklich schweren Straftaten geben."
Selbst Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), Hauptbefürworterin
der Internetsperren, will das Gesetz auf Kinderpornografie beschränken und
erst nach zwei Jahren bei der Evaluation über eine Ausweitung auf
Jugendpornografie beraten. Die EU-Kommission liegt dagegen auf der Linie
von Caren Marks. In einem Kommissionsentwurf für einen Rahmenbeschluss
gegen Kinderpornografie heißt es: "Kind ist jede Person unter 18 Jahren."
5 May 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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