# taz.de -- Elektronische Überwachung: EU-weiter Zugriff auf Online-Rechnung
> Die EU-Kommission will mehr grenzüberschreitende Finanzkontrollen
> ermöglichen. Ausländische Finanzämter sollen die Online-Buchhaltung von
> deutschen Bürgern und Unternehmen einsehen dürfen.
(IMG) Bild: Elektronische Überwachung künftig auch grenzüberschreitend: Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, sollen deutsche Behörden künftig auch in den Nachbarländern online schnüffeln dürfen.
FREIBURG taz | Die EU plant eine Richtlinie, die es Behörden erlaubt, auf
Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen.
Dies [1][berichtete jetzt der Internet-Dienst heise online] und sorgte
damit in seinem Forum für gehörige Aufregung. Viel Neues enthalten die
Brüsseler Pläne allerdings nicht. Auch ein Zugriff auf private Computer ist
nicht geplant.
Konkret geht es um einen 26-seitigen Vorschlag der EU-Kommission zur Reform
des Mehrwertsteuersystems, der bereits im Februar vorgelegt wurde. Um
Bürokratie zu vermindern, soll dabei unter anderem der Einsatz von rein
elektronischen Rechnungen erleichtert werden, etwa indem keine aufwändige
elektronische Signatur mehr gefordert wird.
Umstritten ist vor allem der geplante neue Artikel 249 der
Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Er erlaubt den Behörden den Download und
die Verwendung von Rechnungen, auf die ein Online-Zugriff besteht. Die
Regelung dient dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und -betrug.
Online-Rechnungen können zum Beispiel Telefonrechnungen sein, die nicht
mehr auf Papier verschickt werden, sondern nur noch zum Download angeboten
werden. Vor allem aber dürfte es um die ausgelagerte elektronische
Buchhaltung von großen Firmen gehen. So ist es in globalen Konzernen
mittlerweile üblich, die Buchführungsdaten aller Teilunternehmen mit einer
einheitlichen Software zu erfassen und auf zentralen Servern zu speichern.
Der deutsche Fiskus erlaubt eine solche Auslagerung der Buchhaltung ins
Ausland, wenn die Finanzbehörden jederzeit Online-Zugriff auf die Daten
nehmen können.
Der grenzüberschreitende Behörden-Zugriff auf elektronische Rechnungen ist
also nicht neu. Er ist auch bisher schon in der
Mehrwertsteuersystem-Richtlinie vorgesehen. Neu ist im
Kommissions-Vorschlag hier nur ein Detail: Bisher konnten nur die
Steuerbehörden am Sitz des Unternehmens auf Online-Daten im EU-Ausland
zugreifen. Jetzt sollen auch Steuerbehörden aus dem EU-Ausland Online-Daten
am Sitz des Unternehmens nutzen können - aber nur wenn das Unternehmen im
zugreifenden EU-Staat steuerpflichtig ist.
Dieses neue Detail hat nun immerhin zu einer kleinen politischen
Kontroverse geführt. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) der EU -
ein Beratungsgremium, in dem Gewerkschaften, Unternehmen und sonstige
Interessensgruppen sitzen - hat die grenzüberschreitende "elektronische
Durchsuchung" gerügt. Dies gehe über die bisherigen Formen der
Behörden-Kooperation hinaus. So sei es ja auch nicht zulässig, dass
Behörden im EU-Ausland einfach so dortige Bürger befragen oder ihr Eigentum
durchsuchen. Dass der grenzüberschreitende Datenzugriff allerdings längst
geregelt und Praxis ist, erwähnte der WSA nicht.
Sollte der Kommissions-Vorschlag im Ministerrat der EU angenommen werden,
können sich Privatpersonen - wenn sie überhaupt grenzüberschreitend
Geschäfte machen - dem Online-Zugriff ausländischer Steuerbehörden leicht
entziehen. Sie müssen nur auf eine Online-Buchhaltung verzichten und darauf
bestehen, Rechnungen weiter auf Papier zu erhalten.
30 Jul 2009
## LINKS
(DIR) [1] http://www.heise.de/newsticker/EU-moechte-bei-Rechnungen-mitlesen--/meldung/142670
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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