# taz.de -- Protest gegen Akkreditierungprozedere bei Leichtathletik-WM: taz sagt WM-Teilnahme ab
       
       > Die taz wird als einzige Tageszeitung nicht von der Leichtathletik-WM
       > berichten. Grund dafür: Journalisten müssen sich für die Akkreditierung
       > überprüfen lassen wie Schwerverbrecher.
       
 (IMG) Bild: Darf anders als taz-Redakteure ohne Zuverlässigkeitsprüfung ins Stadion: WM-Plüschmaskottchen Berlino.
       
       BERLIN taz | Es ist ganz amüsant zu sehen, wie Berlino, das Maskottchen der
       Leichtathletik-Weltmeisterschaft, die allererste Akkreditierung für das
       Ereignis erhält. Berlino darf also ins Olympiastadion. Und auch Heinrich
       Clausen darf hinein, der Geschäftsführer des Organisationskomitees.
       
       Clausen bekommt mit Berlino seine Zugangsberechtigung aus Plastik. Er sagt:
       "Mit den Akkreditierungen sichern und organisieren wir den reibungslosen
       Arbeitsablauf für knapp 20.000 Beteiligte, die diese WM zu einem
       unvergesslichen Ereignis machen werden." Am 15. August beginnt die WM, eine
       Woche dauert sie. Welcher Journalist dem unvergesslichen Ereignis beiwohnen
       darf, das entscheidet die Berlin Organising Committee GmbH, kurz BOC.
       
       Zwei Formulare mussten im Vorfeld der WM ausgefüllt werden, eines mit
       Angaben zur Person und der auftraggebenden Zeitung. Das entspricht dem
       üblichen Prozedere. Doch das BOC verlangte mehr: zusätzlich eine
       "Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung"
       der Person "gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 ASOG Berlin". ASOG, das steht für das
       Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in
       Berlin. In dem besagten Paragrafen steht, dass "die Ordnungsbehörden und
       die Polizei personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des
       öffentlichen Bereichs übermitteln können, soweit das erforderlich ist oder
       der Auskunftsbegehrende (das BOC; d. Red.) ein berechtigtes Interesse
       geltend macht (...)."
       
       Unterschreibt man diese Einverständniserklärung, dann läuft eine geölte
       Maschinerie der Überprüfung an. Das BOC stellt umgehend eine Anfrage beim
       Polizeipräsidenten in Berlin (Landeskriminalamt 574) "über Erkenntnisse"
       zur Person. Folgende Datensammlungen der Polizei werden genutzt zum
       Personencheck: das Landesdatensystem POLIKS, das Informationssystem Polizei
       INPOL, INPOL neu - das ist eine bundesweite Staatsschutzdatei, Dateien des
       polizeilichen Staatsschutzes Berlin, die Datei "Gewalttäter Sport" sowie
       "vergleichbare Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder", wie
       es heißt.
       
       Doch damit nicht genug. Der Antragsteller muss auch noch einwilligen, "dass
       durch das LKA 574 eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes
       Berlin" erfolgt. Eingebunden sind darüber hinaus der Verfassungsschutz der
       Länder und des Bundes sowie der Bundesnachrichtendienst. Wer da nicht
       mitmacht, kriegt keine Akkreditierung.
       
       Winfried Hermann, Sportpolitiker von der Bundestagsfraktion der Grünen
       sagt: "Es handelt sich hier um einen weitreichenden Eingriff in die
       Pressefreiheit. Es besteht ja ein Zwang: Wer berichten will, muss
       unterschreiben. Das geht so nicht." Es müsse dringend eine gesetzliche
       Grundlage her, denn "dieses Verfahren ist nicht sauber". Es sei auch
       deswegen problematisch, weil der Staat es der Privatwirtschaft überlasse,
       in die Pressefreiheit einzugreifen. Exekutive und BOC spielten sich hierbei
       den Ball zu. Hermann verweist darauf, dass es bereits 2006 im Vorfeld der
       Fußball-WM Bedenken gegen die Zuverlässigkeitsprüfung gegeben habe.
       
       Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wendet sich gegen "die Praxis,
       die langsam gang und gäbe zu sein scheint". Pressesprecher Hendrik Zörner
       sagt: "Es geht nicht an, dass Journalisten vom Verfassungsschutz und
       Bundesnachrichtendienst überprüft werden". Eine Akkreditierung müsse sofort
       erteilt werden, "wenn der Journalist nachweisen kann, dass er Journalist
       ist, und das kann er ganz einfach mit der Vorlage seines Presseausweises."
       Der DJV hat das Gespräch in dieser Sache mit der Bundesregierung gesucht.
       Ohne Erfolg.
       
       3200 Journalisten wurden vor der Leichtathletik-WM unter dem Siegel der
       Sicherheit umfänglich geprüft. Ziel der Zuverlässigkeitsprüfung sei, so das
       BOC, "die Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Verlaufs der
       Veranstaltung". Personen, die eine "Gefährdung für die Gesamtveranstaltung"
       darstellten, sollten nicht in "sicherheitsrelevanten Bereichen tätig
       werden".
       
       Das Stadion ist so ein Bereich. Wer nicht drin ist, weil er keine
       Akkreditierung besitzt, kann nicht kompetent berichten von der
       Leichtathletik-WM. De facto kann von der Berlin Organising Committee GmbH,
       einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, ein
       Beschäftigungsverbot für Journalisten erteilt werden. Dieses Verbot gilt
       für die gesamte Zeit der Leichtathletik-WM.
       
       Es gebe keine Rechtsgrundlage für den Check, sagt Anja-Maria Gardain,
       Mitarbeiterin des Berliner Beauftragten für Datenschutz und
       Informationsfreiheit. In Ermangelung einer Grundlage hat der Berliner
       Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung Anfang Juni den Senat
       aufgefordert, "eine klarstellende Regelung für Zuverlässigkeitsprüfungen
       und Akkreditierungsverfahren bei Großereignissen" zu finden. Auch die
       Bundesregierung ist gefordert.
       
       Der Fall ist nicht neu: Auf ähnliche Weise wurde erstmals bei der
       Fußball-WM im Jahre 2006 verfahren. 148.351 Datensätze wurden damals
       überprüft, 2055 Personen fielen durch. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für
       Datenschutz, schrieb in seinem Jahresbericht 2006: "Eine Übertragung dieser
       Eingriffsmaßnahme auf andere Sport- und Kulturveranstaltungen halte ich im
       Hinblick auf die Einmaligkeit des WM-Turniers für nicht vertretbar."
       
       Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagt:
       "Solche Zuverlässigkeitsüberprüfungen greifen in das Grundrecht auf
       informationelle Selbstbestimmung ein." Grundrechtseingriffe dürften jedoch
       nicht unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden, so
       Müller. Und weiter: "Die Sicherheitsüberprüfungsgesetze des Bundes und der
       Länder sind für die Durchführung von allgemeinen Zuverlässigkeitsprüfungen
       anlässlich von Veranstaltungen nicht einschlägig. Eine generelle rechtliche
       Grundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen besteht außerhalb der
       spezialgesetzlichen Bestimmungen nicht." Einwilligungen legitimierten die
       Überprüfungen keineswegs.
       
       Im Jahresbericht 2006 der Berliner Datenschützer heißt es: "Es ist
       rechtlich äußerst problematisch, einem privaten Unternehmen wie der FIFA
       (oder eben der BOC GmbH; d. Red.) die Möglichkeit zu eröffnen, gestützt auf
       Daten der Sicherheitsbehörden Beschäftigungsverbote zu verhängen." Weiter:
       "Dieses Verfahren sollte kein Vorbild für künftige Großveranstaltungen wie
       die Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 in Berlin sein."
       
       Die Fußball-WM hat ein fragwürdiges Verfahren hoffähig gemacht. Fast alle
       Journalisten lassen es geschehen und unterschreiben trotz vieler Bedenken
       die Einverständniserklärung zum Personencheck. Freiberufler können es sich
       schon gar nicht leisten, auf eine Akkreditierung zu verzichten. Es ist
       offen, was nun als nächstes kommt.
       
       Vorm G8-Gipfel sind durch das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz
       Akkreditierungen verweigert worden; auch die taz war mit dem Redakteur
       Felix Lee betroffen. Das Verwaltungsgericht Köln (AZ 20 K 1505/08) hat im
       Januar dieses Jahres im Zuge einer nicht erteilten Akkreditierung an einen
       Journalisten festgestellt, dass eine "Versagung der Akkreditierung nur in
       Betracht kommt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der um
       eine Akkreditierung nachsuchende Journalist durch sein Verhalten die
       Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören will oder Leib und Leben
       der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden will." Sportjournalisten
       wollen aber berichten - vom 100-Meter-Lauf, Zehnkampf oder von eventuellen
       Dopingverstrickungen der Athleten.
       
       Verwunderlich ist in diesem Verfahren auch, dass die Datei "Gewalttäter
       Sport" mit aufgeführt ist in der Prüfliste des LKA. Denn das
       Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Dezember 2008 ein Urteil des
       Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt, dass es keine Rechtsgrundlage für
       die Speicherung von etwa 10.000 Fußballfan-Daten in diesem Register gibt;
       eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht steht aus.
       
       "Es lag nahe, dass die Zuverlässigkeitsprüfung wegen der Größe und der
       Internationalität der Veranstaltung gemacht wird", sagt Cem Herder,
       Sprecher des Organisationskomitees. Zwei ehemalige Polizeidirektoren
       kümmerten sich innerhalb des BOC um Sicherheitsaspekte, erklärt er,
       Exekutive und BOC arbeiteten eng zusammen.
       
       Der Berliner Sportsenator Ehrhart Körting, der im Aufsichtsrat der BOC GmbH
       sitzt, lässt über seine Pressestelle mitteilen, Journalisten müssten sich
       ja nicht unbedingt einer Überprüfung unterziehen: "Sie dürfen frei
       berichten, dürfen ohne Akkreditierung nur nicht ungehindert in die
       Sicherheitsbereiche."
       
       Dumm nur, dass das Stadion zum Sicherheitsbereich gehört, auch der Zutritt
       zu offiziellen Pressekonferenzen ist ohne Akkreditierung nicht möglich. Der
       Innensenator tröstet ausgesperrte Reporter mit den Worten: "Journalisten
       ohne Akkreditierung werden nicht von der WM ausgeschlossen."
       
       Aufsichtsratschef Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen
       Leichtathletik-Verbands, zeigt sich überrascht vom Prozedere. Er wisse
       davon nichts, verweist aber auf die Sicherheitsbehörden.
       
       Dem Landeskriminalamt 574 ist offensichtlich nur ein einziger in der
       allumfassenden Prüfung durch die Lappen gegangen: Berlino. Das Maskottchen
       darf ganz ohne Zuverlässigkeitsprüfung ins Olympiastadion - ein Privileg
       für Plüschtiere. Aber man wird ihn beobachten.
       
       5 Aug 2009
       
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 (DIR) Markus Völker
       
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