# taz.de -- Protest gegen Akkreditierungprozedere bei Leichtathletik-WM: taz sagt WM-Teilnahme ab
> Die taz wird als einzige Tageszeitung nicht von der Leichtathletik-WM
> berichten. Grund dafür: Journalisten müssen sich für die Akkreditierung
> überprüfen lassen wie Schwerverbrecher.
(IMG) Bild: Darf anders als taz-Redakteure ohne Zuverlässigkeitsprüfung ins Stadion: WM-Plüschmaskottchen Berlino.
BERLIN taz | Es ist ganz amüsant zu sehen, wie Berlino, das Maskottchen der
Leichtathletik-Weltmeisterschaft, die allererste Akkreditierung für das
Ereignis erhält. Berlino darf also ins Olympiastadion. Und auch Heinrich
Clausen darf hinein, der Geschäftsführer des Organisationskomitees.
Clausen bekommt mit Berlino seine Zugangsberechtigung aus Plastik. Er sagt:
"Mit den Akkreditierungen sichern und organisieren wir den reibungslosen
Arbeitsablauf für knapp 20.000 Beteiligte, die diese WM zu einem
unvergesslichen Ereignis machen werden." Am 15. August beginnt die WM, eine
Woche dauert sie. Welcher Journalist dem unvergesslichen Ereignis beiwohnen
darf, das entscheidet die Berlin Organising Committee GmbH, kurz BOC.
Zwei Formulare mussten im Vorfeld der WM ausgefüllt werden, eines mit
Angaben zur Person und der auftraggebenden Zeitung. Das entspricht dem
üblichen Prozedere. Doch das BOC verlangte mehr: zusätzlich eine
"Einverständniserklärung zur Durchführung einer Zuverlässigkeitsprüfung"
der Person "gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 5 ASOG Berlin". ASOG, das steht für das
Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in
Berlin. In dem besagten Paragrafen steht, dass "die Ordnungsbehörden und
die Polizei personenbezogene Daten an Personen oder Stellen außerhalb des
öffentlichen Bereichs übermitteln können, soweit das erforderlich ist oder
der Auskunftsbegehrende (das BOC; d. Red.) ein berechtigtes Interesse
geltend macht (...)."
Unterschreibt man diese Einverständniserklärung, dann läuft eine geölte
Maschinerie der Überprüfung an. Das BOC stellt umgehend eine Anfrage beim
Polizeipräsidenten in Berlin (Landeskriminalamt 574) "über Erkenntnisse"
zur Person. Folgende Datensammlungen der Polizei werden genutzt zum
Personencheck: das Landesdatensystem POLIKS, das Informationssystem Polizei
INPOL, INPOL neu - das ist eine bundesweite Staatsschutzdatei, Dateien des
polizeilichen Staatsschutzes Berlin, die Datei "Gewalttäter Sport" sowie
"vergleichbare Datensammlungen der Polizei des Bundes und der Länder", wie
es heißt.
Doch damit nicht genug. Der Antragsteller muss auch noch einwilligen, "dass
durch das LKA 574 eine Anfrage bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes
Berlin" erfolgt. Eingebunden sind darüber hinaus der Verfassungsschutz der
Länder und des Bundes sowie der Bundesnachrichtendienst. Wer da nicht
mitmacht, kriegt keine Akkreditierung.
Winfried Hermann, Sportpolitiker von der Bundestagsfraktion der Grünen
sagt: "Es handelt sich hier um einen weitreichenden Eingriff in die
Pressefreiheit. Es besteht ja ein Zwang: Wer berichten will, muss
unterschreiben. Das geht so nicht." Es müsse dringend eine gesetzliche
Grundlage her, denn "dieses Verfahren ist nicht sauber". Es sei auch
deswegen problematisch, weil der Staat es der Privatwirtschaft überlasse,
in die Pressefreiheit einzugreifen. Exekutive und BOC spielten sich hierbei
den Ball zu. Hermann verweist darauf, dass es bereits 2006 im Vorfeld der
Fußball-WM Bedenken gegen die Zuverlässigkeitsprüfung gegeben habe.
Auch der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wendet sich gegen "die Praxis,
die langsam gang und gäbe zu sein scheint". Pressesprecher Hendrik Zörner
sagt: "Es geht nicht an, dass Journalisten vom Verfassungsschutz und
Bundesnachrichtendienst überprüft werden". Eine Akkreditierung müsse sofort
erteilt werden, "wenn der Journalist nachweisen kann, dass er Journalist
ist, und das kann er ganz einfach mit der Vorlage seines Presseausweises."
Der DJV hat das Gespräch in dieser Sache mit der Bundesregierung gesucht.
Ohne Erfolg.
3200 Journalisten wurden vor der Leichtathletik-WM unter dem Siegel der
Sicherheit umfänglich geprüft. Ziel der Zuverlässigkeitsprüfung sei, so das
BOC, "die Gewährleistung eines sicheren und störungsfreien Verlaufs der
Veranstaltung". Personen, die eine "Gefährdung für die Gesamtveranstaltung"
darstellten, sollten nicht in "sicherheitsrelevanten Bereichen tätig
werden".
Das Stadion ist so ein Bereich. Wer nicht drin ist, weil er keine
Akkreditierung besitzt, kann nicht kompetent berichten von der
Leichtathletik-WM. De facto kann von der Berlin Organising Committee GmbH,
einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, ein
Beschäftigungsverbot für Journalisten erteilt werden. Dieses Verbot gilt
für die gesamte Zeit der Leichtathletik-WM.
Es gebe keine Rechtsgrundlage für den Check, sagt Anja-Maria Gardain,
Mitarbeiterin des Berliner Beauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit. In Ermangelung einer Grundlage hat der Berliner
Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung Anfang Juni den Senat
aufgefordert, "eine klarstellende Regelung für Zuverlässigkeitsprüfungen
und Akkreditierungsverfahren bei Großereignissen" zu finden. Auch die
Bundesregierung ist gefordert.
Der Fall ist nicht neu: Auf ähnliche Weise wurde erstmals bei der
Fußball-WM im Jahre 2006 verfahren. 148.351 Datensätze wurden damals
überprüft, 2055 Personen fielen durch. Peter Schaar, Bundesbeauftragter für
Datenschutz, schrieb in seinem Jahresbericht 2006: "Eine Übertragung dieser
Eingriffsmaßnahme auf andere Sport- und Kulturveranstaltungen halte ich im
Hinblick auf die Einmaligkeit des WM-Turniers für nicht vertretbar."
Dietmar Müller, Sprecher des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sagt:
"Solche Zuverlässigkeitsüberprüfungen greifen in das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung ein." Grundrechtseingriffe dürften jedoch
nicht unter Umgehung gesetzlicher Vorschriften durchgeführt werden, so
Müller. Und weiter: "Die Sicherheitsüberprüfungsgesetze des Bundes und der
Länder sind für die Durchführung von allgemeinen Zuverlässigkeitsprüfungen
anlässlich von Veranstaltungen nicht einschlägig. Eine generelle rechtliche
Grundlage für Zuverlässigkeitsüberprüfungen besteht außerhalb der
spezialgesetzlichen Bestimmungen nicht." Einwilligungen legitimierten die
Überprüfungen keineswegs.
Im Jahresbericht 2006 der Berliner Datenschützer heißt es: "Es ist
rechtlich äußerst problematisch, einem privaten Unternehmen wie der FIFA
(oder eben der BOC GmbH; d. Red.) die Möglichkeit zu eröffnen, gestützt auf
Daten der Sicherheitsbehörden Beschäftigungsverbote zu verhängen." Weiter:
"Dieses Verfahren sollte kein Vorbild für künftige Großveranstaltungen wie
die Leichtathletik-Weltmeisterschaft 2009 in Berlin sein."
Die Fußball-WM hat ein fragwürdiges Verfahren hoffähig gemacht. Fast alle
Journalisten lassen es geschehen und unterschreiben trotz vieler Bedenken
die Einverständniserklärung zum Personencheck. Freiberufler können es sich
schon gar nicht leisten, auf eine Akkreditierung zu verzichten. Es ist
offen, was nun als nächstes kommt.
Vorm G8-Gipfel sind durch das Bundeskriminalamt und den Verfassungsschutz
Akkreditierungen verweigert worden; auch die taz war mit dem Redakteur
Felix Lee betroffen. Das Verwaltungsgericht Köln (AZ 20 K 1505/08) hat im
Januar dieses Jahres im Zuge einer nicht erteilten Akkreditierung an einen
Journalisten festgestellt, dass eine "Versagung der Akkreditierung nur in
Betracht kommt, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der um
eine Akkreditierung nachsuchende Journalist durch sein Verhalten die
Veranstaltung, an der er teilnehmen will, stören will oder Leib und Leben
der Teilnehmer dieser Veranstaltung gefährden will." Sportjournalisten
wollen aber berichten - vom 100-Meter-Lauf, Zehnkampf oder von eventuellen
Dopingverstrickungen der Athleten.
Verwunderlich ist in diesem Verfahren auch, dass die Datei "Gewalttäter
Sport" mit aufgeführt ist in der Prüfliste des LKA. Denn das
Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat im Dezember 2008 ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt, dass es keine Rechtsgrundlage für
die Speicherung von etwa 10.000 Fußballfan-Daten in diesem Register gibt;
eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht steht aus.
"Es lag nahe, dass die Zuverlässigkeitsprüfung wegen der Größe und der
Internationalität der Veranstaltung gemacht wird", sagt Cem Herder,
Sprecher des Organisationskomitees. Zwei ehemalige Polizeidirektoren
kümmerten sich innerhalb des BOC um Sicherheitsaspekte, erklärt er,
Exekutive und BOC arbeiteten eng zusammen.
Der Berliner Sportsenator Ehrhart Körting, der im Aufsichtsrat der BOC GmbH
sitzt, lässt über seine Pressestelle mitteilen, Journalisten müssten sich
ja nicht unbedingt einer Überprüfung unterziehen: "Sie dürfen frei
berichten, dürfen ohne Akkreditierung nur nicht ungehindert in die
Sicherheitsbereiche."
Dumm nur, dass das Stadion zum Sicherheitsbereich gehört, auch der Zutritt
zu offiziellen Pressekonferenzen ist ohne Akkreditierung nicht möglich. Der
Innensenator tröstet ausgesperrte Reporter mit den Worten: "Journalisten
ohne Akkreditierung werden nicht von der WM ausgeschlossen."
Aufsichtsratschef Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen
Leichtathletik-Verbands, zeigt sich überrascht vom Prozedere. Er wisse
davon nichts, verweist aber auf die Sicherheitsbehörden.
Dem Landeskriminalamt 574 ist offensichtlich nur ein einziger in der
allumfassenden Prüfung durch die Lappen gegangen: Berlino. Das Maskottchen
darf ganz ohne Zuverlässigkeitsprüfung ins Olympiastadion - ein Privileg
für Plüschtiere. Aber man wird ihn beobachten.
5 Aug 2009
## AUTOREN
(DIR) Markus Völker
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