# taz.de -- Akkreditierung Leichtathletik-WM: Überprüfung ist nicht freiwillig
> Wie die taz argumentieren könnte, wenn sie gegen die verweigerte
> Akkreditierung zur Leichtathletik-WM klagen würde.
(IMG) Bild: Sprintstarts in Berlin - diesen Sommer ohne die taz
FREIBURG taz | Sollte die taz gegen die verweigerte Akkreditierung zur
Leichtathletik-WM klagen wollen, könnte sie sich vor allem auf zwei
Argumente stützen. Die fehlende gesetzliche Grundlage für eine
Sicherheitsüberprüfung und die Pressefreiheit.
Bisher gibt es für Sicherheitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen keine
spezielle Rechtsgrundlage. Sie wäre aber nach weit verbreiteter Meinung
erforderlich, weil hier in die Grundrechte der Personen eingegriffen wird,
die sich durchleuchten lassen. Betroffen ist vor allem das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung. Bisher wird von den Veranstaltern damit
argumentiert, dass die Durchleuchtung ja freiwillig sei. Das ist aber
zweifelhaft, weil ja zum Beispiel Sportjournalisten nicht frei entscheiden
können, ob sie über ein wichtiges Ereignis berichten wollen oder nicht. Die
fehlende gesetzliche Grundlage betrifft Würstchen-Verkäufer, Fahrdienste
und Journalisten gleichermaßen. Bei Journalisten kommt hinzu, dass sie sich
auch auf die Pressefreiheit berufen können. Diese ist belastet, wenn
Polizei und Verfassungsschutz per Sicherheitsüberprüfung (vor)entscheiden,
wer über ein Großereignis berichten darf und wer nicht.
Die Klage gegen ein Akkreditierungsverfahren könnte allerdings scheitern,
wenn Gerichte angesichts der aktuellen Terrorgefahren zumindest die
bevorstehende Leichtathletik-WM als besonders gefährdet einstufen. Immerhin
findet sie kurz vor der Bundestagswahl in der deutschen Hauptstadt Berlin
statt und die Sicherheitsbehörden warnen schon seit Wochen vor Anschlägen.
Hinzu kommen prozessrechtliche Probleme: Ein Eilverfahren hätte sofort nach
Verweigerung der Akkreditierung gestartet werden müssen. Und für eine
Feststellungsklage, die auch noch nach der WM entschieden werden kann,
fehlt eventuell die Wiederholungsgefahr. Schließlich wird sich das Berlin
Organising Committee nach der WM wohl auflösen.
Dass die WM von einer privatrechtlichen GmbH, der Berlin Organising
Committee GmbH, durchgeführt wird, dürfte dem möglichen Erfolg einer Klage
aber nicht im Wege stehen. Sie kann hier nicht frei nach Gusto agieren,
schließlich sind das Land und der Bund an der GmbH beteiligt und es handelt
sich um ein Ereignis von öffentlichem Interesse. Außerdem wird die
Sicherheitsüberprüfung von staatlichen Behörden durchgeführt.
7 Aug 2009
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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