# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt: Schmerzensgeld für illegale Haft
       
       > Erfolg für zwei Demo-Beobachter vor dem Bundesverfassungsgericht: Nach
       > illegaler Festnahme ist grundsätzlich eine Schadensersatz-Zahlung nötig,
       > entschieden die Richter.
       
 (IMG) Bild: Legaler Zugriff? Falls nicht, kann es Schmerzensgeld für Demonstranten geben.
       
       FREIBURG taz | Wer bei einer Demonstration rechtswidrig und unzumutbar
       lange inhaftiert wurde, hat in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies
       entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Erfolg hatten damit zwei
       Aktivisten des Komitess für Grundrechte und Demokratie.
       
       Das in Köln ansässige Komitee beobachtet bundesweit Demonstrationen und
       dokumentiert Polizeiübergriffe. Auch bei den Castor-Transporten im Herbst
       2001 war das Komitee im Einsatz. Zwei der Beobachter, Helga Dieter und
       Ulrich Billerbeck, wurden jedoch von der Polizei festgenommen, angeblich
       zur Abwehr von Gefahren. Dabei saßen sie bei der Festnahme friedlich in
       ihrem Auto - drei Kilometer von der Bahnstrecke entfernt. Gemeinsam mit 70
       anderen Personen wurden Dieter und Billerbeck zunächst auf einem Feld
       festgehalten, dann in einen Gefangenenbus und später in eine Turnhalle
       gebracht. Zeitweise wurde Billerbeck der Klobesuch verweigert. Erst zehn
       Stunden später wurden die Demo-Beobachter wieder freigelassen.
       
       Sechs Jahre später, im März 2007, stellte das Amtsgericht Uelzen fest, dass
       der so genannte "Unterbindungsgewahrsam" rechtswidrig war. Von den beiden
       Demo-Beobachtern sei keine ersichtliche Gefahr ausgegangen. Der Gewahrsam
       habe auch viel zu lange gedauert, nach Passieren des
       Brennelemente-Transports hätte er beendet werden müssen.
       
       In einem weiteren Verfahren beantragten Dieter und Billerbeck
       Schmerzensgeld in Höhe von 500 und 2000 Euro. Dies wurde jedoch vom
       Landgericht Lüneburg und vom Oberlandesgericht Celle verweigert. Es reiche
       für die Genugtuung der Kläger, dass die Rechtswidrigkeit der Verhaftung
       gerichtlich festgestellt wurde. Eine Geldzahlung sei deshalb nicht
       erforderlich.
       
       Das sahen die Verfassngsrichter nun anders. Die Verweigerung des
       Schmerzensgeldes habe die Grundrechte der beiden Festgenommenen verletzt.
       Die gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit reiche schon deshalb
       nicht als Genugtuung aus, weil sie erst sechs Jahre nach der Verhaftung
       erfolgte.
       
       Zwar müsse es nur bei schwerwiegenden Grundrechtsverletzungen einen
       Ausgleich in Geld geben. Eine zehnstündige illegale Inhaftierung sei jedoch
       schon deshalb schwerwiegend, weil sie andere vom Gebrauch ihres
       Demonstrationsrechts abhalten könnte. Außerdem seien nicht nur die Umstände
       des Gewahrsams unzulässig gewesen, sondern die ganze
       
       Festnahme.
       
       Über die Klage der beiden Demobeobachter muss nun das Landgericht Lüneburg
       erneut entscheiden.
       
       2 Dec 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
       
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