# taz.de -- Anklage wegen "Glücksspiel": Illegal um Schokolade bereichert
> Ein 66-jähriger Häftling steht vor dem Hamburger Amtsgericht, weil er in
> der JVA Glücksspiele veranstaltet hat. Einsatz war
> Ritter-Sport-Schokolade im Wert von 89 Cent.
(IMG) Bild: Laut Staatsanwalt hinter Gittern keine angemessene Beschäftigung: die Fußballwette.
HAMBURG taz | "Veranstaltung von unerlaubtem Glückspiel" nennt es die
Staatsanwaltschaft. Der Einsatz lag bei einer Tafel Ritter
Sport-Schokolade, die ist in der Hamburger Justizvollzugsanstalt für 89
Cent zu haben. Deswegen stand der 66-jährige Peter-Josef H. am Montag vor
dem Hamburger Amtsgericht. Er hat bei den Fußball-Wetten als Verwalter zehn
Prozent des Einsatzes behalten.
Bei 45 Mitspielern wären das vier Tafeln Schokolade, davon gingen zwei an
den Mann, der die Tippscheine am Computer erstellte, eine an den Mann, der
sie kopierte, eine an ihn selbst. Peter-Josef H. hat sich also bei dem
Spiel, um dessentwillen er nun vor Gericht steht, um 89 Cent bereichert.
Die Richterin erklärt sehr ausführlich, warum dieser Fall überhaupt
verhandelt wird. Das ehrt sie in Zeiten, in denen man sich fragt, ob die
Prozesse um Kündigungen wegen unrechtmäßig gegessener Brötchen zunehmen
oder ob sie schlicht mehr Aufmerksamkeit finden. "Die Frage ist, ob die
Unwesentlichkeitsgrenze überschritten ist", sagt die Richterin und dass es
dazu verschiedene Meinungen gebe. Und dann sagt sie noch, dass es wohl
besser sei, zu wetten als sich die Köpfe einzuschlagen.
Peter-Josef H. ist ein lebhafter Angeklagter, er trägt eine Fleecejacke und
eine helle Stoffhose und er räumt nur eine Wette ein, die beiden anderen,
die ihm die Anklage vorwirft, bestreitet er. Es sei da um Tabak gegangen,
sagt Peter-Josef H., mit einem Einsatz von 3,50 Euro, das sei ihm zu viel.
Das Gericht glaubt ihm.
Aber das hilft ihm erst mal wenig. Denn der Staatsanwalt ist nicht gewillt,
das Verfahren einzustellen. Die Justizvollzugsanstalt erklärt ausführlich,
warum ihr das Verfahren wichtig ist und der Staatsanwalt sagt es noch
einmal: "Fußballtippspiele außerhalb der JVA mögen ein Privatvergnügen
sein, nicht aber in einer JVA."
Auch der Anwalt von Peter-Josef H. glaubt nicht, dass sich die JVA um die
89 Cent grämt. "Sie wollen klare Verhältnisse", sagt er. Und auf dem Flur
sagt er noch, dass Peter-Josef H., der diverse Einträge im Strafregister
hat, unter anderem wegen Hehlerei und Betrugs, ein unbequemer Häftling sei:
einer der immer wieder Anträge stelle und der zuletzt eine Entschädigung
zugesprochen bekam, weil die Anstaltsleitung ihn zu Unrecht von seiner
Arbeit abzog.
Die Richterin deutet an, dass sie es bei einer Ermahnung mit Strafvorbehalt
belassen könnte. Der Staatsanwalt fordert 30 Tagessätze à 2 Euro, weil
Peter-Josef H. wisse, dass das Glücksspiel nicht zu seinen "Aufgaben
gehörte und nicht der Art entspricht, wie man sich in der JVA ein Zubrot
verdient". Es schaffe Begehrlichkeiten - "und deshalb unternimmt die JVA
mit gutem Recht den Versuch, das zu unterbinden".
Peter-Josef H. sagt, dass die Anstalt seit Jahren von den Fußballwetten
wusste. Sein Anwalt fragt, warum es die JVA nicht bei dem bereits
abgebüßten Arrest des Angeklagten beließe. Und ob überhaupt gesichert sei,
dass Peter-Josef H. gewusst habe, dass er für die Wetten eine Genehmigung
gebraucht hätte. Der Anwalt fordert Freispruch. Und dann kommt es ganz
anders. "Auf dieser Grundlage kann ich kein Urteil fällen", sagt die
Richterin. "Nicht einmal eine Verwarnung aussprechen." Und setzt das
Verfahren aus.
11 Jan 2010
## AUTOREN
(DIR) Friederike Gräff
## TAGS
(DIR) Dokumentarfilm
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