# taz.de -- Sozialdarwinismus am Stammtisch: Vorurteilsmaschine Hartz-IV
       
       > Die Wirtschaft dümpelt vor sich hin und die Vorbehalte gegenüber
       > Hartz-IV-Empfängern erleben einen Boom. Eine Handreichung für Debatten am
       > Kneipentisch.
       
 (IMG) Bild: Fernseher, Chips essen, Bier trinken – und das auch noch in geschmacklos eingerichteten Neubauwohnungen: So stellt sich Roland Koch wohl den gemeinen Hartz-IV-Empfänger vor
       
       Auch die sich gerne intellektuell gebende Frankfurter Allgemeine
       Sonntagszeitung beteiligt sich an der Hetze. "Arbeit lohnt sich kaum", rügt
       das Blatt in einem Artikel über Alleinerziehende, und bezeichnet die Mütter
       auf Hartz IV als "Hätschelkinder" des Wohlfahrtsstaats.
       
       Zuvor schon hatte die Bild geklagt: "Für viele lohnt sich Arbeiten kaum
       noch". Der Spiegel wies darauf hin, dass sich eine Erhöhung der
       Hartz-IV-Regelsätze für Kinder schwerlich rechtfertigen ließe, auch weil es
       schon viele Extrasozialleistungen wie etwa Suppenküchen für arme Familien
       gebe.
       
       Der hessische Ministerpräsident und CDU-Parteivize Roland Koch rügte
       medienwirksam die "Perversion des Sozialstaatsgedankens" durch den
       Leistungsbezug. All diese Äußerungen stammen aus den vergangenen Tagen.
       
       Es ist paradox: Hartz-IV-Empfänger geraten immer dann unter
       Schmarotzerverdacht, wenn es enger wird auf dem Jobmarkt. Wenn die Löhne
       sinken, wenn es schwieriger wird, eine auskömmliche Stelle zu finden, dann
       entdecken Meinungsmacher die Schwachen, um draufzuhauen. Anstatt über
       höhere Löhne zu sprechen, stellt man lieber die Sozialleistungen in Frage.
       Hartz IV wird zur Vorurteilsmaschine.
       
       Genug Anlass, um die gängigsten Vorbehalte auf Tatsachen zu überprüfen.
       
       Vorurteil 1: Wer Hartz IV bezieht, bekommt unter Umständen genauso viel
       Geld wie jemand, der hart arbeitet
       
       Die Tatsachen: 
       
       Man muss schon ein bisschen herumrechnen, um dieses Vorurteil zu
       entkräften. Ein Erwerbstätiger mit Familie und auch eine arbeitende
       Alleinerziehende haben immer ein höheres Einkommen als eine
       Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft gleicher Konstellation, weil sie im
       Zweifelsfall aufstockendes Arbeitslosengeld II erhalten plus einen
       Freibetrag. Dieser Freibetrag liegt bei maximal 310 Euro im Monat.
       
       Eine schematische Rechnung: Eine vierköpfige Familie mit zwei
       Grundschulkindern, die Leistungen nach Hartz IV bezieht, also
       Arbeitslosengeld II plus Sozialgeld für die Kinder erhält, kommt inklusive
       der Mieterstattung auf ein Nettoeinkommen von 1.666 Euro vom Jobcenter.
       
       Ein alleinverdienender Beschäftigter in gleicher familiärer Situation mit
       einem Einkommen von rund 1.600 brutto im Monat kommt inklusive Kindergeld
       zwar auch nur auf ein Nettoeinkommen von rund 1.644 Euro für die Familie.
       Doch unter Abzug seines Freibetrages von 310 Euro liegt dieser Arbeitnehmer
       samt Familie deutlich unter den Regelsätzen der erwerbslosen Familie und
       kann daher aufstockende Leistungen nach Hartz IV beziehen, in diesem Fall
       332 Euro.
       
       Das Gesamteinkommen der Arbeitnehmerfamilie klettert damit auf 1.976 Euro,
       liegt also deutlich über dem des Hartz-IV-Haushalts.
       
       Eine ähnliche Rechnung ließe sich auch für eine Alleinerziehende mit zwei
       Kindern aufmachen. Um die aufstockende Leistung nach Hartz IV zu bekommen,
       muss diese Arbeitnehmerfamilie aber eine Bedürftigkeitsprüfung über sich
       ergehen lassen, also Vermögensverhältnisse, Wohn- und genaue
       Lebensverhältnisse offenlegen.
       
       Sinnvoll wäre hier, über eine Einführung des britischen Modells der
       negativen Einkommensteuer nachzudenken. Dort bekommen Niedrigverdiener, die
       wenigstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten, eine Lohnaufstockung auch ohne
       aufwendige Vermögensprüfung. Alleinerziehende müssen mindestens 16 Stunden
       arbeiten.
       
       Vorurteil 2: 
       
       Weil es Hartz IV gibt, bemühen sich die Leute weniger um einen Job.
       
       Die Tatsachen: Für die Mehrheit gilt das nicht. Laut Betriebsbefragungen
       des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
       bemühten sich joblose Bewerber seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze
       häufiger als früher auch um Arbeitsplätze, die sie zuvor nicht angenommen
       hätten. "Etwa jeder fünfte Betrieb gab an, dass die Konzessionsbereitschaft
       arbeitsloser Bewerber in Hinblick auf die Lohnhöhe, die Arbeitsbedingungen
       und das Qualifikationsniveau der Stelle gestiegen war", heißt es in einem
       IAB-Bericht vom Oktober 2007. Das Schreckgespenst Hartz IV hat die
       Bereitschaft eher gesteigert, auch schlechter bezahlte Jobs etwa in der
       Zeitarbeit zu akzeptieren.
       
       Alleinerziehende bleiben verhältnismäßig lange im Hartz-IV-Bezug. Der
       wichtigste Grund ist klar: Das Kind muss betreut werden, das schränkt die
       Flexibilität ein und auch die Belastbarkeit. Unter den Alleinerziehenden
       sind zudem viele junge Mütter mit wenig Berufserfahrung oder gar
       abgebrochener Ausbildung, die deswegen schlechte Voraussetzungen mitbringen
       für die Jobwelt, heißt es in einem IAB-Bericht. Viele Alleinerziehende
       machen einen Teilzeitjob und bekommen aufstockende Hartz-IV-Leistungen -
       auch sie zählen als Leistungsempfängerinnen.
       
       Dass die Mütter sich in der Regel nicht gemütlich "einrichten" mit der
       Stütze, zeigt die Tatsache, dass der Ausstieg aus Hartz IV leichter
       gelingt, wenn die Kinder größer sind. Leben im Haushalt nur Schulkinder, so
       haben 56 Prozent der Leistungsbezieherinnen nach zweieinhalb Jahren den
       Bezug verlassen.
       
       Vorurteil 3: 
       
       Viele richten sich ein mit dem Bezug von Hartz IV und einem kleinen
       Nebenverdienst plus Schwarzarbeit.
       
       Die Tatsachen: 
       
       An diesem Vorurteil ist ein bisschen was dran. Nach Zahlen der
       Bundesagentur für Arbeit gibt es etwa 1,3 Millionen "Aufstocker", die durch
       Arbeit noch etwas dazuverdienen. 30 Prozent der Nebenverdiener geben nur
       ein Arbeitseinkommen von monatlich höchstens 200 Euro an. Das liegt weit
       unter der Minijobgrenze von 400 Euro. Der Verdacht, dass hier tausende von
       Leistungsempfängern nur ein geringes Nebeneinkommen anzeigen, weil die
       ersten 100 Euro Hinzuverdienst anrechnungsfrei sind und nebenbei noch
       schwarz gearbeitet wird, ist also nicht ganz von der Hand zu weisen.
       
       Der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) spricht von
       "BAT-Einkommen" ("Bar auf Tatze"). Das ist die Mischung aus einem offiziell
       angegebenen niedrigen Verdienst, um im Zweifelsfall bei einer
       Gewerbekontrolle den Beschäftigten wenigstens legal in den Büchern stehen
       zu haben, plus "schwarz" gezahltem Zusatzgeld.
       
       Man kann die "BAT-Verdiener" aber nicht herausfiltern, ohne die anderen zu
       schädigen. Wenn die ersten 200 Euro Nebenverdienst künftig voll angerechnet
       werden, wie es Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert, dann würde
       darunter auch die Alleinerziehende leiden oder der Rollstuhlfahrer, der
       tatsächlich nicht mehr Nebenverdienst schafft als eben diese 200 Euro.
       Davon kann er oder sie heute immerhin 120 Euro behalten - eine
       entscheidende Summe für mehr Lebensqualität.
       
       Vorurteil 4: 
       
       Hartz IV ist Gleichmacherei, weil es jeder kriegt, egal ob er in die
       Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat oder nicht.
       
       Die Tatsachen: 
       
       Ein häufiges Argument, das die Empfänger des Arbeitslosengeldes II in zwei
       Gruppen einteilt. Da sind die einen, die ehemaligen
       sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die viele Jahre schufteten, in
       die Arbeitslosenversicherung einzahlten und nun, oft jenseits des 50.
       Lebensjahrs, unverschuldet in die Dauererwerbslosigkeit abgerutscht sind.
       Dann gibt es die zweite Gruppe, die nie in die Versicherung einzahlte und
       trotzdem angeblich unfairerweise dieselbe Leistung bekommt.
       
       Nun wurde die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I aber schon verlängert. Das
       Argument übersieht außerdem, dass es auch unter den "Nichteinzahlern" viele
       Gründe gibt, Hartz IV zu bekommen.
       
       Da ist die große Gruppe der Alleinerziehenden, die eine Erziehungsleistung
       erbringen. Dann gibt es die chronisch Kranken, die zwar noch drei Stunden
       am Tag arbeiten können, aber deswegen noch lange keinen Job finden in der
       Hochleistungsgesellschaft. Dann ist da noch die Gruppe der gescheiterten
       Selbstständigen oder kleinstverdienenden Freiberufler, die zwar nie
       eingezahlt haben in die Arbeitslosenversicherung, trotzdem aber gekämpft
       haben um eine selbsttragende Existenz.
       
       Wer will den Unterschied machen, der schon seit dem Mittelalter die
       Sozialfürsorge beschäftigt, nämlich die Frage, ob jemand zu den "deserving"
       oder den "undeserving poor" gehört?
       
       Am Ende steht die Frage, ob man zur Abstrafung einer Minderheit, die dem
       allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden zuwiderhandelt und daher gerne in den
       Talkshows zitiert wird, die Bedingungen für die Mehrheit der
       Leistungsempfänger verschlechtern soll.
       
       Nur weil fast jeder schon mal von einer Alleinerziehenden auf Hartz IV
       gehört hat, die einen neuen Lebenspartner verschweigt, kann man nicht
       ständig Sozialdetektive in Schlafzimmer schicken. Nur weil fast jeder schon
       mal einen kannte, der von einem arbeitslosen Bauhandwerker wusste, der viel
       nebenbei schwarz arbeitet, kann man die Leistung nicht generell kürzen.
       Auch bei den Wirtschaftssubventionen gibt es "Mitnahmeeffekte", dennoch
       stellt man die Unternehmensförderung nicht ein.
       
       Wer Einschränkungen fordert, der sieht in den Beziehern von
       Hartz-IV-Leistungen nicht die heterogenen, empfindlichen
       Bevölkerungsgruppen mit oft sehr fragilen Biografien, sondern eine homogene
       Masse von Schmarotzern unter Generalverdacht. Diese Entdifferenzierung ist
       wohl eine der schlimmsten Demütigungen, die man
       SozialleistungsempfängerInnen antun kann.
       
       26 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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