# taz.de -- Sozialdarwinismus am Stammtisch: Vorurteilsmaschine Hartz-IV
> Die Wirtschaft dümpelt vor sich hin und die Vorbehalte gegenüber
> Hartz-IV-Empfängern erleben einen Boom. Eine Handreichung für Debatten am
> Kneipentisch.
(IMG) Bild: Fernseher, Chips essen, Bier trinken – und das auch noch in geschmacklos eingerichteten Neubauwohnungen: So stellt sich Roland Koch wohl den gemeinen Hartz-IV-Empfänger vor
Auch die sich gerne intellektuell gebende Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung beteiligt sich an der Hetze. "Arbeit lohnt sich kaum", rügt
das Blatt in einem Artikel über Alleinerziehende, und bezeichnet die Mütter
auf Hartz IV als "Hätschelkinder" des Wohlfahrtsstaats.
Zuvor schon hatte die Bild geklagt: "Für viele lohnt sich Arbeiten kaum
noch". Der Spiegel wies darauf hin, dass sich eine Erhöhung der
Hartz-IV-Regelsätze für Kinder schwerlich rechtfertigen ließe, auch weil es
schon viele Extrasozialleistungen wie etwa Suppenküchen für arme Familien
gebe.
Der hessische Ministerpräsident und CDU-Parteivize Roland Koch rügte
medienwirksam die "Perversion des Sozialstaatsgedankens" durch den
Leistungsbezug. All diese Äußerungen stammen aus den vergangenen Tagen.
Es ist paradox: Hartz-IV-Empfänger geraten immer dann unter
Schmarotzerverdacht, wenn es enger wird auf dem Jobmarkt. Wenn die Löhne
sinken, wenn es schwieriger wird, eine auskömmliche Stelle zu finden, dann
entdecken Meinungsmacher die Schwachen, um draufzuhauen. Anstatt über
höhere Löhne zu sprechen, stellt man lieber die Sozialleistungen in Frage.
Hartz IV wird zur Vorurteilsmaschine.
Genug Anlass, um die gängigsten Vorbehalte auf Tatsachen zu überprüfen.
Vorurteil 1: Wer Hartz IV bezieht, bekommt unter Umständen genauso viel
Geld wie jemand, der hart arbeitet
Die Tatsachen:
Man muss schon ein bisschen herumrechnen, um dieses Vorurteil zu
entkräften. Ein Erwerbstätiger mit Familie und auch eine arbeitende
Alleinerziehende haben immer ein höheres Einkommen als eine
Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft gleicher Konstellation, weil sie im
Zweifelsfall aufstockendes Arbeitslosengeld II erhalten plus einen
Freibetrag. Dieser Freibetrag liegt bei maximal 310 Euro im Monat.
Eine schematische Rechnung: Eine vierköpfige Familie mit zwei
Grundschulkindern, die Leistungen nach Hartz IV bezieht, also
Arbeitslosengeld II plus Sozialgeld für die Kinder erhält, kommt inklusive
der Mieterstattung auf ein Nettoeinkommen von 1.666 Euro vom Jobcenter.
Ein alleinverdienender Beschäftigter in gleicher familiärer Situation mit
einem Einkommen von rund 1.600 brutto im Monat kommt inklusive Kindergeld
zwar auch nur auf ein Nettoeinkommen von rund 1.644 Euro für die Familie.
Doch unter Abzug seines Freibetrages von 310 Euro liegt dieser Arbeitnehmer
samt Familie deutlich unter den Regelsätzen der erwerbslosen Familie und
kann daher aufstockende Leistungen nach Hartz IV beziehen, in diesem Fall
332 Euro.
Das Gesamteinkommen der Arbeitnehmerfamilie klettert damit auf 1.976 Euro,
liegt also deutlich über dem des Hartz-IV-Haushalts.
Eine ähnliche Rechnung ließe sich auch für eine Alleinerziehende mit zwei
Kindern aufmachen. Um die aufstockende Leistung nach Hartz IV zu bekommen,
muss diese Arbeitnehmerfamilie aber eine Bedürftigkeitsprüfung über sich
ergehen lassen, also Vermögensverhältnisse, Wohn- und genaue
Lebensverhältnisse offenlegen.
Sinnvoll wäre hier, über eine Einführung des britischen Modells der
negativen Einkommensteuer nachzudenken. Dort bekommen Niedrigverdiener, die
wenigstens 30 Stunden wöchentlich arbeiten, eine Lohnaufstockung auch ohne
aufwendige Vermögensprüfung. Alleinerziehende müssen mindestens 16 Stunden
arbeiten.
Vorurteil 2:
Weil es Hartz IV gibt, bemühen sich die Leute weniger um einen Job.
Die Tatsachen: Für die Mehrheit gilt das nicht. Laut Betriebsbefragungen
des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
bemühten sich joblose Bewerber seit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze
häufiger als früher auch um Arbeitsplätze, die sie zuvor nicht angenommen
hätten. "Etwa jeder fünfte Betrieb gab an, dass die Konzessionsbereitschaft
arbeitsloser Bewerber in Hinblick auf die Lohnhöhe, die Arbeitsbedingungen
und das Qualifikationsniveau der Stelle gestiegen war", heißt es in einem
IAB-Bericht vom Oktober 2007. Das Schreckgespenst Hartz IV hat die
Bereitschaft eher gesteigert, auch schlechter bezahlte Jobs etwa in der
Zeitarbeit zu akzeptieren.
Alleinerziehende bleiben verhältnismäßig lange im Hartz-IV-Bezug. Der
wichtigste Grund ist klar: Das Kind muss betreut werden, das schränkt die
Flexibilität ein und auch die Belastbarkeit. Unter den Alleinerziehenden
sind zudem viele junge Mütter mit wenig Berufserfahrung oder gar
abgebrochener Ausbildung, die deswegen schlechte Voraussetzungen mitbringen
für die Jobwelt, heißt es in einem IAB-Bericht. Viele Alleinerziehende
machen einen Teilzeitjob und bekommen aufstockende Hartz-IV-Leistungen -
auch sie zählen als Leistungsempfängerinnen.
Dass die Mütter sich in der Regel nicht gemütlich "einrichten" mit der
Stütze, zeigt die Tatsache, dass der Ausstieg aus Hartz IV leichter
gelingt, wenn die Kinder größer sind. Leben im Haushalt nur Schulkinder, so
haben 56 Prozent der Leistungsbezieherinnen nach zweieinhalb Jahren den
Bezug verlassen.
Vorurteil 3:
Viele richten sich ein mit dem Bezug von Hartz IV und einem kleinen
Nebenverdienst plus Schwarzarbeit.
Die Tatsachen:
An diesem Vorurteil ist ein bisschen was dran. Nach Zahlen der
Bundesagentur für Arbeit gibt es etwa 1,3 Millionen "Aufstocker", die durch
Arbeit noch etwas dazuverdienen. 30 Prozent der Nebenverdiener geben nur
ein Arbeitseinkommen von monatlich höchstens 200 Euro an. Das liegt weit
unter der Minijobgrenze von 400 Euro. Der Verdacht, dass hier tausende von
Leistungsempfängern nur ein geringes Nebeneinkommen anzeigen, weil die
ersten 100 Euro Hinzuverdienst anrechnungsfrei sind und nebenbei noch
schwarz gearbeitet wird, ist also nicht ganz von der Hand zu weisen.
Der Neuköllner Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) spricht von
"BAT-Einkommen" ("Bar auf Tatze"). Das ist die Mischung aus einem offiziell
angegebenen niedrigen Verdienst, um im Zweifelsfall bei einer
Gewerbekontrolle den Beschäftigten wenigstens legal in den Büchern stehen
zu haben, plus "schwarz" gezahltem Zusatzgeld.
Man kann die "BAT-Verdiener" aber nicht herausfiltern, ohne die anderen zu
schädigen. Wenn die ersten 200 Euro Nebenverdienst künftig voll angerechnet
werden, wie es Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt fordert, dann würde
darunter auch die Alleinerziehende leiden oder der Rollstuhlfahrer, der
tatsächlich nicht mehr Nebenverdienst schafft als eben diese 200 Euro.
Davon kann er oder sie heute immerhin 120 Euro behalten - eine
entscheidende Summe für mehr Lebensqualität.
Vorurteil 4:
Hartz IV ist Gleichmacherei, weil es jeder kriegt, egal ob er in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat oder nicht.
Die Tatsachen:
Ein häufiges Argument, das die Empfänger des Arbeitslosengeldes II in zwei
Gruppen einteilt. Da sind die einen, die ehemaligen
sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die viele Jahre schufteten, in
die Arbeitslosenversicherung einzahlten und nun, oft jenseits des 50.
Lebensjahrs, unverschuldet in die Dauererwerbslosigkeit abgerutscht sind.
Dann gibt es die zweite Gruppe, die nie in die Versicherung einzahlte und
trotzdem angeblich unfairerweise dieselbe Leistung bekommt.
Nun wurde die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I aber schon verlängert. Das
Argument übersieht außerdem, dass es auch unter den "Nichteinzahlern" viele
Gründe gibt, Hartz IV zu bekommen.
Da ist die große Gruppe der Alleinerziehenden, die eine Erziehungsleistung
erbringen. Dann gibt es die chronisch Kranken, die zwar noch drei Stunden
am Tag arbeiten können, aber deswegen noch lange keinen Job finden in der
Hochleistungsgesellschaft. Dann ist da noch die Gruppe der gescheiterten
Selbstständigen oder kleinstverdienenden Freiberufler, die zwar nie
eingezahlt haben in die Arbeitslosenversicherung, trotzdem aber gekämpft
haben um eine selbsttragende Existenz.
Wer will den Unterschied machen, der schon seit dem Mittelalter die
Sozialfürsorge beschäftigt, nämlich die Frage, ob jemand zu den "deserving"
oder den "undeserving poor" gehört?
Am Ende steht die Frage, ob man zur Abstrafung einer Minderheit, die dem
allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden zuwiderhandelt und daher gerne in den
Talkshows zitiert wird, die Bedingungen für die Mehrheit der
Leistungsempfänger verschlechtern soll.
Nur weil fast jeder schon mal von einer Alleinerziehenden auf Hartz IV
gehört hat, die einen neuen Lebenspartner verschweigt, kann man nicht
ständig Sozialdetektive in Schlafzimmer schicken. Nur weil fast jeder schon
mal einen kannte, der von einem arbeitslosen Bauhandwerker wusste, der viel
nebenbei schwarz arbeitet, kann man die Leistung nicht generell kürzen.
Auch bei den Wirtschaftssubventionen gibt es "Mitnahmeeffekte", dennoch
stellt man die Unternehmensförderung nicht ein.
Wer Einschränkungen fordert, der sieht in den Beziehern von
Hartz-IV-Leistungen nicht die heterogenen, empfindlichen
Bevölkerungsgruppen mit oft sehr fragilen Biografien, sondern eine homogene
Masse von Schmarotzern unter Generalverdacht. Diese Entdifferenzierung ist
wohl eine der schlimmsten Demütigungen, die man
SozialleistungsempfängerInnen antun kann.
26 Jan 2010
## AUTOREN
(DIR) Barbara Dribbusch
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