# taz.de -- Reform der Jobcenter: Scheidung wider Willen
> Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat einen Gesetzesentwurf zur
> Reform der Jobcenter vorgelegt. Die Argen sollen sich auflösen.
(IMG) Bild: Trotz Reform - der Briefkasten könnte bleiben.
Ursula von der Leyen (CDU) ist ihrem ersten großen Projekt als
Bundesarbeitsministerin einen Schritt näher gekommen: Am Montag
präsentierte sie in Berlin einen Gesetzesentwurf für die Neuorganisation
der Jobcenter.
Geht es nach von der Leyen, sollen Arbeitslose künftig Hilfe und Betreuung
wieder aus zwei Händen erhalten. Die Bundesarbeitsministerin reagierte
damit auf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte die
existierenden Jobcenter als eine verfassungswidrige Form der
Mischverwaltung bezeichnet und eine Neuregelung bis Ende 2010 angemahnt.
Seit 2005 werden die meisten Arbeitslosen in rund 350 Arbeitsgemeinschaften
(Argen), einem Zusammenschluss aus Kommunen und den Arbeitsagenturen des
Bundes, betreut.
Arbeitslose hatten so unter dem Motto "Hilfe aus einer Hand" in den
Jobcentern nur mit einer Behörde zu tun, die Leistungen zum
Lebensunterhalt, zu Unterkunft und Heizung und für Eingliederungsmaßnahmen
oder für Unterstützung und andere Maßnahmen festlegte.
Nun will die Arbeitsministerin dieses Modell, das in den Kommunen, von
Betroffenen und einer Vielzahl von Arbeitsmarktforschern als ein deutlicher
Fortschritt empfunden wird, ein gutes Stück zurückdrehen.
Künftig müssen etliche Leistungen von Bund und Kommune wieder getrennt
erbracht werden. "Für die Langzeitsarbeitslosen soll sich jedoch so wenig
wie möglich ändern", unterstrich von der Leyen. So müsse jeder Arbeitslose
auch künftig nur einen Antrag stellen und werde unter einem Dach betreut.
Er erhalte jedoch zwei Bescheide - auf einem Stück Papier.
Um zu gewährleisten, dass Agentur und Kommune künftig eng zusammenarbeiten,
sollen diese nach dem Entwurf auf freiwilliger Basis eine enge Kooperation
vereinbaren.
Kritiker berfürchten, dass die Gesetzesreform vor allem eins mit sich
bringt: Mehr Bürokratie und eine steigende Anzahl von Klagen gegen
Hartz-IV-Bescheide. So sollen künftig die Kommunen ermitteln, wie viel Geld
Hartz-IV-Bezieher erhalten, doch die Agenturen müssen festlegen, wie hoch
Einkommen oder Vermögen einer arbeitslosen Person sind. An den ermittelten
Werten kann sich jedoch leicht der Widerspruch der Kommunen entzünden.
Kritik dürfte die Arbeitsministerin ernten, weil sie eine
Grundgesetzänderung zur Lösung der Jobcenterfrage ausschließt. Eine
Einigung auf eine solche Gesetzesänderung sieht die Ministerin jedoch als
unrealistisch an. Man habe in den letzten zwei Jahren erfolglos versucht,
eine solche Grundgesetzänderung hinzubekommen. Jetzt sei höchste Zeit für
eine "pragmatische Lösung".
25 Jan 2010
## AUTOREN
(DIR) Eva Völpel
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