# taz.de -- Schweizer Banken: Mythos Nummernkonto
       
       > Schweizer Banken verdienen weiterhin gut am Mythos von den völlig
       > anonymen Nummernkonten. Doch die gibt es schon seit 1998 nicht mehr.
       
 (IMG) Bild: Eine Nummer allein reicht als Schlüssel nicht mehr.
       
       Der Streit um die CD mit den Kontendaten deutscher Steuerhinterzieher auf
       Schweizer Banken beflügelt die Phantasie. Aus Rache für den Ankauf dieser
       CD durch die Bundesregierung legte ein Abgeordneter der
       rechtspopulistischen Schweizer Volkspartei (SVP) den Entwurf für ein Gesetz
       vor zur Aufhebung des Bankgeheimnisses für die eidgenössischen Konten
       "deutscher Politiker, Parteien, Amtsträger und Gewerkschaften" vor.
       
       Der Abgeordnete nimmt ausdrücklich Bezug auf Bundesfinanzminster Wolfgang
       Schäuble und dessen "entscheidende Rolle bei der Parteispendenaffäre der
       CDU". In Österreich lockt die Bank Jungholz neuerdings deutsche
       Steuerbetrüger an mit "Goldfinger-Nummernkonten - ganz wie in der Schweiz."
       
       Doch wie einst James Bond oder in den 80er Jahren die CDU unter Helmut Kohl
       spurlos Geld auf völlig anonymen Schweizer Nummernkonten zu verstecken –
       das ist bereits seit zwölf Jahren zumindest gesetzlich nicht mehr möglich.
       Seit 1998 muß sich ausnahmlos jeder, der bei einem Schweizer Bank oder
       ihrer ausländischen Filiale ein Konto eröffnen will, per Personalausweis
       oder Paß identifizieren und auch eine gültige Anschrift vorlegen.
       
       Die Bank muß die Anschrift überprüfen. Sämtliche persönlichen Daten werden
       bei der Bank gespeichert. Die Bank darf auf Wunsch des Kunden lediglich die
       Möglichkeit einräumen, daß das Konto nach außen, auf Formularen etc. unter
       einem Decknamen oder einer Nummer geführt wird.
       
       Diese lediglich nach außen anynom geführten Konten heißen bei den Banken
       längst nicht mehr "Nummernkonten" sondern "Inhaberkonten". Seit Juli 2004
       müssen sich Besitzer solcher Konten auch bei bei der Einzahlung oder
       Abhebungen von Geld ausweisen. Auslandsüberweisungen auf derartige
       Inhaberkonten sind nicht möglich, da hierfür die Angabe des tatsächlichen
       Namens und der Anschrift des Kontobesitzers vorgeschrieben sind.
       
       Obwohl die Besitzeridentität eines Inhaberkontos im Ernstfall also weder
       vor staatsanwaltlichen Ermittlungen und zwischenstaatlichen
       Amtshilfeverfahren geschützt ist, noch vor Datendieben unter den
       Bankmitarbeitern, verdienen die eidgenössischen Geldinstitute verdienen
       weiterhin gut am Mythos von den anonymen Nummernkonten.
       
       Rund 80 Prozent aller Privatkonten deutscher Privatbürger bei den beiden
       Großbanken UBS und Credit Suisse sind nach Informationen führender
       Bankmanager Inhaberkonten. Das entspricht dem Anteil der unversteuerten
       Gelder an den insgesamt 175 Milliarden Euro deutscher Privatvermögen, die
       auf Schweizer Banken liegen. UBS und CS berechnen für ein Inhaberkonto
       1.500 Franken (1.000 Euro) Jahresgebühr – mehr als das zwanzigfache, wie
       für ein normales Konto.
       
       Da lohnt für deutsche Steuerbetrüger sowie Parteien und Politiker mit
       Schwargeld in der Schweiz vielleicht doch ein Transfer ihrer Vermögen auf
       ein Nummernkonto in Österreich. Die rechtlichen Bedingungen sind dort zwar
       ähnlich wie in der Schweiz. Doch die Wiener Jungholz-Bank berappt für ihr
       "Goldfinger-Nummernkonto" lediglich 200 Euro Jahresgebühr.
       
       17 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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