# taz.de -- Schwarz-Gelb und SPD einig: Jobcenterreform rückt näher
       
       > Grundgesetzänderung in Sicht: Mehr Kommunen sollen Arbeitslose allein
       > betreuen können.
       
 (IMG) Bild: In den Jobcentern arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune zusammen.
       
       BERLIN taz/rtr Eine neue Grundlage für die Arbeit der Jobcenter wird
       erkennbar. Am Wochenende einigte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus
       CDU, FDP und SPD auf einen Kompromiss, der eine Grundgesetzänderung
       vorsieht. Damit soll Betreuung von Arbeitslosen "aus einer Hand" möglich
       bleiben. Details nannte das Arbeitsministerium noch nicht, denn am Mittwoch
       werden die Ergebnisse noch auf Fraktions- und Ministerebene besprochen. Bis
       dahin soll Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen
       Gesetzesentwurf vorlegen. Den muss, wegen der gebotenen Zweidrittelmehrheit
       für eine Verfassungsänderung, auch die SPD mittragen.
       
       Deren Fraktionsvize Hubertus Heil, an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
       beteiligt, zeigte sich nach der nächtlichen Marathonsitzung zufrieden:
       "Eine Einigung ist möglich, weil die Betreuung der Arbeitslosen aus einer
       Hand gewährleistet ist, da die Zerschlagung der Jobcenter abgewendet werden
       konnte."
       
       Eine Neuorganisation der Grundsicherung (Hartz IV) für Arbeitssuchende war
       nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die undeutliche
       Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Kommune und Bund für
       verfassungswidrig erklärt hatte. Derzeit werden Hartz-IV-Bezieher in 352
       Jobcentern oder 69 Optionskommunen betreut. In den Jobcentern oder auch
       Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die
       Kommune zusammen. Erstere ist für die Arbeitsvermittlung und Regelleistung
       zuständig, die Kommune trägt die Kosten für Unterkunft und Heizung und
       stellt Möglichkeiten zur Sucht- und Schuldnerberatung oder Kinderbetreuung.
       In den 69 Optionsmodellen sind die Kommunen für alles zuständig.
       
       Der Deutsche Landkreistag und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU)
       freuten sich über die nun vorgesehene Anzahl der Optionskommunen von
       maximal 110. Dadurch werde die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, sagte
       Koch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte die Ausweitung
       des Optionsmodells: "Für jeden Menschen muss im Fall von Arbeitslosigkeit
       gleicher Zugang zu Unterstützung und Förderung sichergestellt sein."
       
       Ob tatsächlich 110 Optionskommunen entstehen, bleibt abzuwarten. So verwarf
       die Arbeitsgruppe zwar die Idee, die Optionskommunen unter Fachaufsicht des
       Bundes zu stellen. Doch um ihre Bildung zu erschweren, sollen Kommunen die
       Entscheidung für das Optionsmodell nur mit Zweidrittelmehrheit fällen
       können. EVA VÖLPEL
       
       22 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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