# taz.de -- Novelle bayerisches Asylgesetz: Festung Flüchtlingsheim
> Bayern verbessert sein umstrittenes Asylgesetz, doch den meisten
> Flüchtlingen wird es nichts bringen. Der Vorsitzende des Flüchtlingsrates
> "kriegt das Kotzen".
(IMG) Bild: Burg Hohenschwangau.
In Bayern dürfen Familien und Alleinerziehende künftig sofort nach
Abschluss ihres Asylverfahrens in eine eigene Wohnung ziehen. Alle anderen
Asylbewerber dürfen die Heime nun vier Jahre nach dem Ende ihres Verfahrens
verlassen. Darauf haben sich CSU und FDP am Donnerstag im Sozialausschuss
des bayerischen Landtags geeinigt. Sie haben damit die strengen und oft
kritisierten Regeln für Asylbewerber leicht gelockert.
Mit dem Kompromiss hat sich vor allem die CSU durchgesetzt. Die Vorsitzende
des Sozialausschusses, Brigitte Meyer (FDP), hatte zuvor ein
grundsätzliches Recht von Asylbewerberfamilien auf eine Wohnung gefordert.
"Der Kompromiss entspricht noch lange nicht unseren Wünschen", sagte Meyer.
Sie sei aber froh über die gemeinsame Linie.
In Bayern gelten im bundesweiten Vergleich sehr scharfe Regelungen für
Asylbewerber. Während Flüchtlinge in Berlin grundsätzlich in eigenen
Wohnungen wohnen dürfen, können sie in Bayern erst in eine Privatwohnung
ziehen, wenn sie offiziell geduldet werden und ihren Lebensunterhalt selbst
verdienen. Bis dahin können vier Menschen jahrelang auf 12 m2 hausen. Dies
hatte vor drei Jahren der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats
kritisiert. Im Landtag prangerten Ärzte, Wohlfahrtsverbände und
Flüchtlingsorganisationen im April 2009 katastrophale Zustände an.
Seitdem ringen die bayerischen Parteien vor allem mit der der CSU. Die
Christsozialen stritten sogar untereinander, als Sozialministerin Christine
Haderthauer einen Halbsatz aus der Asylverordnung streichen wollte, dass
Unterkünfte "die Bereitschaft der Rückkehr in das Heimatland" fördern
sollen. Aus dem CSU-Vorstand hieß es, Haderthauer befinde sich "völlig
konträr zur Parteilinie".
"Ich kriege das Kotzen, wenn dieser Kompromiss von CSU-Abgeordneten als
historischer Schritt gefeiert wird", sagte der Sprecher des Bayerischen
Flüchtlingsrats, Alexander Thal. Die Regelung für Familien und
Alleinerziehende ändere nichts für den Großteil der Asylbewerber, die
alleinstehende Männer seien. Sie gelte außerdem nicht für Menschen, die
vorbestraft sind oder, wie es im Regierungsantrag heißt, nicht hinreichend
an der Klärung ihrer Identität mitgewirkt haben.
"Davon sind die meisten Asylbewerber betroffen, weil sie keinen Pass
vorlegen können", so Thal. Außerdem würden Strafen von 90 Tagessätzen
bereits verhängt, wenn Asylbewerber gegen die rigide Residenzpflicht
verstießen. In Bayern durften Flüchtlinge ihren Landkreis nicht verlassen -
erst im März wurde diese Regelung gelockert.
Auch die Oppositionsparteien übten Kritik. "Die Hardliner der CSU haben
sich durchgesetzt", sagte die migrationspolitische Sprecherin der
Grünen-Fraktion, Renate Ackermann. Der Kompromiss sei ein humanitäres
Armutszeugnis und zementiere die gängige Praxis. "Wir sind enttäuscht",
sagte auch der Vorsitzende des Innenausschusses, Joachim Hanisch (Freie
Wähler). "Dafür, dass es ein Jahr gedauert hat, bis das Thema es in den
Ausschuss geschafft hat, ist der Kompromiss sehr unausgegoren."
7 May 2010
## AUTOREN
(DIR) Lalon Sander
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