# taz.de -- Beispiel Kachelmann: Promis am Pranger
       
       > Selbst wenn Kachelmann am Ende freigesprochen würde, droht seiner
       > Karriere ein schwerer Dämpfer. Müssen verdächtige Prominente vor den
       > Medien geschützt werden?
       
 (IMG) Bild: Die Justizvollzugsanstalt Mannheim, wo Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft sitzt.
       
       Auch ein Prominenter gilt formal als unschuldig, bis er verurteilt und kein
       Rechtsmittel mehr möglich ist. Doch was ist das für eine "Unschuld", wenn
       der Betroffene laufend mit Bild und vollem Namen in Zusammenhang mit einem
       schweren strafrechtlichen Vorwurf genannt wird?
       
       Fast täglich wird zurzeit über den Fall des Wetter-Moderators Jörg
       Kachelmann berichtet, dem die Vergewaltigung einer Freundin vorgeworfen
       wird. Selbst wenn er am Ende freigesprochen würde, droht seiner Karriere
       ein schwerer Dämpfer, weil in der öffentlichen Wahrnehmung meist eben doch
       etwas hängen bleibt.
       
       Der Berliner Presserechtler und Prominentenanwalt Christian Schertz
       forderte deshalb bei einer Veranstaltung der Karlsruher
       Justizpressekonferenz die Staatsanwaltschaften auf, zu verhindern, dass
       Showstars, Politiker und Manager sofort am medialen Pranger stehen, wenn
       gegen sie strafrechtlich ermittelt wird. Der Stuttgarter
       Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger warnt dagegen vor übertriebenen
       Erwartungen: "Wir haben eine Auskunftspflicht."
       
       Die Rolle der Staatsanwaltschaften ist wirklich nicht einfach. Die
       Verteidiger von prominenten Beschuldigten machen oft professionelle
       Pressearbeit, um öffentliches Verständnis für ihre Mandanten zu schaffen.
       Inzwischen pflegen die Ankläger selbst mehr oder weniger offensive
       Medienkontakte. Generalstaatsanwalt Pflieger hält dies im Prinzip für
       richtig: "Wenn wir mit Journalisten reden, können wir ein objektiveres Bild
       des Verfahrens vermitteln." Auch Anwalt Schertz will der Staatsanwaltschaft
       nicht jede Öffentlichkeitsarbeit verbieten. Aber sie habe eine
       Mitverantwortung dafür, dass der "Medien-Tsunami" nicht schon viel zu früh,
       also im bloßen Ermittlungsstadium, über prominente Beschuldigten
       hereinbricht. "Zur Auskunft sind Sie nur verpflichtet, wenn das öffentliche
       Interesse überwiegt", sagte Scherz an die Adresse des Staatsanwalts, "und
       die Prominenz des Beschuldigten allein reicht als Grund für eine
       Information der Medien nicht aus."
       
       Staatsanwalt Pflieger will im frühen Stadium der Ermittlungen auch nicht
       von sich aus an die Presse gehen. "Aber wenn jemand fragt, ob ein
       Ermittlungsverfahren gegen einen bestimmten Prominenten eingeleitet wurde,
       und das stimmt, dann bestätigen wir es auch", so Pflieger. Das Problem
       sahen Schertz und Pflieger übereinstimmend darin, dass die Presse über
       undichte Stellen bei Justiz und Polizei oft viel zu früh von Strafanzeigen
       und Ermittlungen erfahre.
       
       Anwalt Schertz fordert daher, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen
       zumindest stigmatisierende Bilder verhindern muss. "Wenn vor Herrn
       Zumwinkels Haus bereits die Kamerateams stehen, dann sollte die
       Staatsanwältin ihn nicht auch noch durch die Vordertür herausbegleiten, so
       als ob er abgeführt wurde." Bei Ex-Postchef Klaus Zumwinkel, der später
       wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde, fand im Februar 2008 eine
       Hausdurchsuchung statt - durch eine Indiskretion erfuhren die Medien davon.
       "Die damals entstanden Fotos gelten als Inbegriff einer medialen
       Vorverurteilung."
       
       9 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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