# taz.de -- Der Swift-Vertrag: Die Kontrolleure
       
       > Die Polizeibehörde Europol erhält eine wichtige Kontrollfunktion durch
       > das Swift-Abkommen.
       
 (IMG) Bild: Das EU-Parlament muss noch zustimmen.
       
       BRÜSSEL taz | Bundesregierung, EU-Kommission und Europaabgeordnete von CDU,
       SPD und FDP sehen bei dem neuen Swift-Abkommen zahlreiche Verbesserungen
       gegenüber dem im Februar gescheiterten Text:
       
       Die Datenmenge wird reduziert, da die anfragende Behörde den Personenkreis
       und die Art der Finanztransaktion genauer eingrenzen muss als bislang. Doch
       auch in Zukunft werden Bankdaten von Millionen Europäern, wenn sie den
       Kriterien der Anfrage entsprechen, in die USA übermittelt. Das können
       sämtliche Bankbewegungen deutscher Kunden sein, die in einem bestimmten
       Zeitraum Geld in den Libanon überwiesen haben. Geldbewegungen innerhalb des
       Europäischen Währungsraums sind davon ausgeschlossen.
       
       Europol erhält eine wichtige Kontrollfunktion. Die europäische
       Polizeibehörde, der Beamte aller Mitgliedsstaaten angehören, prüft jede
       Anfrage und muss die angefragten Daten freigeben. Das Europaparlament hatte
       ursprünglich gefordert, dass diese Kontrollfunktion ein Richter oder eine
       Justizbehörde übernehmen sollte.
       
       Bei der US-Regierung wird ein von der EU entsandter Kontrolleur darauf
       achten, dass die vereinbarten Regeln beim Umgang mit europäischen Bankdaten
       respektiert werden. Nach einem Jahr wird jeweils geprüft, welche Daten
       nicht benötigt wurden und gelöscht werden können.
       
       Die Einspruchsrechte von Personen, die ins Visier der Fahnder geraten sind,
       werden gestärkt. Sie können Auskunft über die gespeicherten Daten verlangen
       und auf zivilrechtlichem Weg Ersatz für entstandenen Schaden einklagen.
       Damit sind sie rechtlich US-Bürgern gleichgestellt.
       
       #Betroffenenrechte wie die Korrektur von Daten, die Löschung oder Sperrung
       können über die jeweilige nationale Datenschutzbehörde geltend gemacht
       werden, die die Anfrage weiterleitet. Die amerikanischen Behörden dürfen
       Daten nur dann an Drittstaaten weitergeben, wenn das Ursprungsland
       zustimmt.
       
       Beide Seiten können das Abkommen jederzeit mit einer Frist von sechs
       Monaten kündigen. Falls die EU innerhalb von fünf Jahren kein eigenes
       Filtersystem aufgebaut hat, das eine gezielte Abfrage von Daten erlaubt,
       muss über das Abkommen neu verhandelt werden. Andernfalls verlängert es
       sich automatisch. (DPS)
       
       28 Jun 2010
       
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