# taz.de -- Zeugen Jehovas wollen Radio- und TV-Programm: Paragraf 17 solls richten
       
       > Von der Straße in den Rundfunk: Die Zeugen Jehovas fordern Sendezeit bei
       > der Deutschen Welle. Verbreitete Religionen sollen dort laut Gesetz
       > "angemessen berücksichtigt werden".
       
 (IMG) Bild: Soll religiöse Beiträge der Zeugen Jehovas ins Programm nehmen: Deutsche-Welle-Intendant Erik Bettermann.
       
       Nicht immer vertreiben sich die Zeugen Jehovas ihre Zeit damit, in nahezu
       angenehmer Unaufdringlichkeit in Fußgängerzonen ihren "Wachtturm"
       anzupreisen. Das Missionieren kann durchaus auch andere Züge annehmen.
       
       So landete dieser Tage beispielsweise ein ungewöhnliches Begehr der Zeugen
       auf dem Tisch von Erik Bettermann. Der Intendant der Deutschen Welle (DW),
       dem Auslandsrundfunk der Bundesrepublik, möge ihnen doch bitte Sendezeit
       gewähren, so wie die DW-Radio- und Fernsehkanäle das doch auch für die
       katholische und evangelische Kirche tun. Mit anderen Worten: Die Zeugen
       Jehovas wollen Programmplätze okkupieren.
       
       In der Bonner Sendezentrale der Welle sorgt das Schreiben für Verwunderung.
       Der Leiter der Intendanz, Johannes Hoffmann, sagte taz.de: "Es ist das
       erste Mal, dass eine solche Anfrage an die Deutsche Welle herangetragen
       wurde." Es handele sich deshalb auch "um einen Präzedenzfall, der eingehend
       geprüft wird". Nun nehmen sich also erst einmal Juristen der Sache an.
       
       Die Zeugen stützen sich auf das Gesetz der Deutschen Welle, die, anders als
       ARD und ZDF, nicht von Gebühren, sondern von Steuern lebt. Wichtig für die
       tüchtige Glaubensgemeinschaft ist der Paragraf 17, der die Sendezeiten für
       Dritte regelt. Die Deutsche Welle muss demnach der evangelischen und
       katholischen Kirche sowie der jüdischen Gemeinde auf Wunsch Programmplätze
       bieten - für Gottesdienste, aber auch für "sonstige religiöse Sendungen".
       Andere "über das gesamte Bundesgebiet verbreitete Religionsgemeinschaften
       des öffentlichen Rechts" müssen zudem "angemessen berücksichtigt werden".
       
       Hier liegt der Knackpunkt des vorliegenden Antrags der Zeugen, die
       hierzulande rund 160.000 Anhänger haben und bereits von zwölf Bundesländern
       als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt wurden, meist erst nach
       einem massiven Prozessmarathon der Glaubensgemeinschaft. Diese ist damit
       bundesweit fast überall rechtlich den großen Kirchen gleichgestellt - und
       kann sich damit an entsprechende Passagen der Sendegesetze hängen.
       
       Die Öffnung der öffentlich-rechtlichen Sender für die Kirchen macht sich
       vor allem am Wochenende bemerkbar, etwa mit dem "Wort zum Sonntag", das
       Vertreter von katholischer und evangelischer Kirche im Wechsel bespielen
       und im Ersten zu sehen ist wie auf DW-TV. Außerdem zeigt die Welle auch
       Gottesdienste und monatlich eine Dokumentation mit dem Titel
       "Glaubenssachen". Die spannende Frage wird sein: Reicht den Zeugen zum
       einen die Mitgliederzahl und zum anderen, dass sie zwar von vielen, aber
       nicht von allen Ländern das "Go" haben?
       
       DW-Sprecher Hoffmann wollte sich zu den Aussichten des Antrags nicht
       äußern. Zu taz.de sagte er, wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" des Falls
       habe sein Haus erst einmal die Rechtsaufsicht um eine rechtliche Prüfung
       gebeten - und damit Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU). Erst wenn
       sein Gutachten vorliege, wolle sich auch die Welle ein Urteil bilden. Das
       könnte auf lange Sicht auch für andere Glaubensgemeinschaften mit
       Sektenimage ein Einfallstor sein. Etwa Scientology, das sich ebenfalls um
       offizielle Anerkennung in Deutschland bemüht.
       
       Ob es bald ein "Wachtturm TV" geben wird oder Veranstaltungen der Zeugen
       Jehovas von Bonn aus in viele Winkel der Welt verbreitet werden müssen? Und
       ob sich die christliche Glaubensgemeinschaft auch bemühen will, bei den
       neun ARD-Anstalten eigene Sendungen zu ergattern oder beim ZDF?
       
       Die Zeugen Jehovas wollten sich zu ihren Plänen für die DW-Programme nicht
       äußern. Benjamin Menne, Mitarbeiter der Rechtsabteilung des
       Zeugen-Zweigbüros in Selters im Taunus, sagte allerdings, zumindest
       Radiosendungen seiner Jehovas Zeugen seien „nichts absolut Neues“. So habe
       das frühere RIAS Predigten der Religionsgemeinschaft ausgestrahlt. Außerdem
       bringe der Bayerische Rundfunk auf Bayern 2 von den Zeugen selbst
       produzierte Radiosendungen, das nächste Mal an diesem Sonntag um 6.45 Uhr
       zum Thema „Ist der Glaube an Gott vernünftig?“ Menne: „Die Radiosendungen
       auf Bayern 2 sind als exemplarisch für die Sach- und Rechtslage anzusehen.“
       
       13 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bouhs
       
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