# taz.de -- Anerkennung einer Sekte: Grüne gegen Jehova
       
       > Schon lange wollen die Zeugen Jehovas in Bremen von einer privaten zu
       > einer Körperschaft öffentlichen Rechts erhoben werden. Doch die Grünen
       > sind dagegen
       
 (IMG) Bild: Wollen Anerkennung: Zeugen Jehovas, hier bei der Taufe.
       
       Formaljuristische Diskussionen sind nur so lange spröde und unsinnlich, wie
       sie formaljuristisch geführt werden. Sie sind zwar auch nur dann wirklich
       produktiv - aber interessant, symptomatisch interessant sind die
       leidenschaftlichen Debatten, die jene völlig unspektakuläre Frage in Bremen
       freisetzt. Nämlich: Ob eine seit bald 100 Jahren bestehende Körperschaft
       privaten zu einer öffentlichen Rechts erhoben werden sollte.
       
       Beantragt haben das die Zeugen Jehovas (ZJ). Das würde sie rechtlich auf
       die gleiche Stufe wie die Mormonen stellen oder auch, wie die Christlichen
       Wissenschaftler, die körperliche Heilung durch die spirituelle Kraft der
       Worte ihrer Prophetin Mary Baker Eddy verheißen. Und natürlich wie die
       Großkirchen.
       
       Dass die Zeugen Jehovas darauf einen Anspruch haben, ist im Grunde klar:
       Weihnachten 2000 hatte das Verfassungsgericht (2 BvR 1500/97) das
       festgestellt. Die Richter urteilten, dass ein Status-Bewerber "rechtstreu"
       zu sein hat, also "das geltende Recht beachten" muss. Und mehr nicht. Dann
       wurden die vorherigen Urteile aller Instanzen revidiert, und im Sommer 2006
       musste Berlins Kultursenator die Verleihungs-Urkunde überreichen, was die
       Hauptstadt gut 15 Jahre versucht hatte zu vermeiden.
       
       Es folgten bereits drei Viertel der Bundesländer, darunter alle im Norden.
       Außer Bremen. Dort nämlich ist die Anerkennung kein Verwaltungsakt, sondern
       erfordert ein Gesetz, muss also durchs Parlament. Zwar hatte der rot-grüne
       Senat einen entsprechenden Entwurf eingereicht, aber da regte sich
       Widerstand. Bedenken hatte nicht nur die oppositionelle CDU - vor allem in
       Person von Elisabeth Motschmann, verheiratet mit einem evangelischen
       Ex-Pastor, geäußert. Die Kirchenordnung seiner Gemeinde beinhaltet ein
       Predigtverbot für Frauen. Den meisten Eifer legen die Grünen an den Tag,
       die an anderer Stelle für einen Staatsvertrag mit der muslimischen Schura
       eintreten.
       
       Mit den ZJ hingegen ist der Kontakt nicht so eng. Matthias Güldner, Chef
       der Grünen-Fraktion spricht zwar davon, dass es "kein Präjudiz" gebe,
       erwähnt jedoch "systematisch-strukturelle Menschenrechtsverletzungen", die
       er bei den ZJ ausgemacht haben will. Der lokalen Presse sollte das gestern
       durch zwei Zeugen-Aussteiger belegt werden. Die zeichnen glaubhaft das Bild
       einer "sehr rigide, autoritär und manipulativ" geführten Gemeinschaft,
       berichten vom Kontaktverbot zu "Ausgeschlossenen" - und der extremen
       psychischen Belastung, die das Zerreißen des sozialen Netzes für den
       Betroffenen bedeutet.
       
       Natürlich bleibt das beklemmend, ist aber eben weder neu, noch eine
       Menschenrechtsverletzung - und wird von den ZJ nicht bestritten: "Jeder hat
       doch", so deren Sprecher Gajus Glockenthin auf telefonische Nachfrage, "das
       Recht, sich seinen Umgang zu wählen" - und ja, wer sich außerhalb der
       Gemeinschaft stelle, werde von der gemieden. Getreu der Empfehlung des
       Apostels Paulus.
       
       Der Rechtsausschuss der Bürgerschaft berät im April erneut über den Antrag
       der ZJ. Geplant ist eine Anhörung, "bei der sie ihre Position darstellen
       dürfen". Es könne sein, "dass wir rechtlich zur Anerkennung gezwungen
       sind", so Güldner. "Dann verweigern wir uns nicht."
       
       19 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Zeugen Jehovas
       
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