# taz.de -- Sorgerecht in der Praxis: Die Väter und ihre Pflichten
       
       > Das größte Problem in der Praxis des Sorgerechts: Die meisten getrennten
       > Väter zahlen nicht Unterhalt wie sie sollten. Andere wollen sich kümmern,
       > dürfen aber nicht.
       
 (IMG) Bild: Können künftig mit richterlicher Hilfe zusammenfinden: Vater und Sohn.
       
       BERLIN taz | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom
       Dienstag, mit dem ledige Väter beim Sorgerecht verheirateten Vätern künftig
       rechtlich gleichgestellt werden, wird weitgehend positiv beurteilt.
       
       Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem
       Kindeswohl entspreche, sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der
       grünen Bundestagsfraktion. Das ist eine gute Nachricht für Väter,
       beurteilte Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" das
       Urteil.
       
       Das Urteil sei ausgewogen und enthalte keinen Automatismus, kommentierte
       Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende des Verbandes
       alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): "Es ist gut, dass das Sorgerecht
       nach der Geburt zunächst der Mutter übertragen wird. Und später, wenn es um
       die gemeinsame Sorge geht, hat der Vater nun das Recht, diese einzuklagen,
       wenn sich die Mutter dagegen sperrt." Im Alltag ist der Umgang mit der
       Sorge nämlich nicht immer so klar und eindeutig - vor allem wenn es um die
       Definition von Rechten und die Erfüllung von Pflichten geht.
       
       Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen
       (egal, ob sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht).
       Sie organisieren die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach
       Absprache und im Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage.
       
       Es gibt aber auch viele strittige Fälle: Väter und in wenigen Fällen auch
       Mütter, die keine Sorge walten lassen. 90 Prozent der insgesamt 1,6
       Millionen Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen. 60 Prozent der
       getrennten Väter zahlen keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt.
       "Alleinerziehende Mütter mit solchen Problemen müssen geschützt werden.
       Ihnen würde zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet, müssten sie im
       Falle des automatischen Sorgerechts vor Gericht die alleinige Sorge erst
       wieder einklagen", sagte Edith Schwab der taz. Inzwischen seien aus den
       Gerichten Fälle bekannt, bei denen das zugesprochene gemeinsame Sorgerecht
       wieder rückgängig gemacht wurde, weil der Vater seinen Pflichten nicht
       nachkam.
       
       Und dann gibt es Väter, die sich kümmern wollen, es aber nicht dürfen, weil
       die Frauen es nicht zulassen. Studien zufolge verlieren viele Väter etwa
       ein Jahr nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern. Das hat vielfach
       damit zu tun, dass die Mütter den Umgang zwischen Vätern und Kindern auf
       das gesetzlich vorgeschriebene Minimum beschränken.
       
       Die Folge: Betroffene Väter geben im Kampf gegen die Mutter irgendwann auf.
       Manche Väter ziehen sich dann auf die Rolle des "Zahlvaters" zurück, andere
       stellen die Unterhaltszahlungen einfach ein. Die Mütter haben dann einen
       Grund mehr, das Sorgerecht zu verweigern. Ein Teufelskreis, in dem die
       eigentlichen Leidtragenden die Kinder sind. "Wir würden uns wünschen, dass
       der Gesetzgeber Kriterien schafft, die eindeutige Voraussetzungen für die
       Klagemöglichkeit von Vätern definieren", sagt Edith Schwab vom VAMV.
       
       3 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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