# taz.de -- Kommentar Sorgerecht für Väter: Vater ist nicht gleich Vater
       
       > Den Vätern wird mit dem gemeinsamen Sorgerecht ein Recht garantiert, das
       > ihnen zusteht. Doch die Mehrheit von ihnen muss erst noch ihre Fähigkeit
       > dazu beweisen.
       
       Die Rechtslage ist ab jetzt eindeutig: Künftig haben ledige Väter das
       gleiche Recht auf ihre Kinder wie verheiratete Väter. Der Gesetzentwurf ist
       zeitgemäß: Es gibt immer weniger Eheschließungen und immer mehr Paare, die
       ohne Trauschein miteinander leben. Und überhaupt: Warum sollten
       verheiratete und ledige Väter unterschiedlich behandelt werden? Vater ist
       doch gleich Vater. Aber genau hier liegt ein Knackpunkt: Vater ist eben
       nicht immer gleich Vater.
       
       Es gibt immer mehr Männer, die sich liebevoll und ausreichend um ihren
       Nachwuchs kümmern. Dieser Realität folgt der Gesetzentwurf. Es gibt aber
       auch Väter, die allein aus einem Machtinstinkt heraus auf das gemeinsame
       Sorgerecht pochen. Sie wollen juristisch auch dann Vater bleiben oder es
       werden, selbst wenn sie es im Alltag schon lange nicht mehr sind oder es
       noch nie waren. Gemeint sind all jene, die keinen oder zu wenig Unterhalt
       zahlen. Laut Statistik sind das mehr als die Hälfte. Andere sehen ihre
       Kinder höchstens am Wochenende und wissen dann nicht, was sie mit ihnen
       machen sollen. Auch sie sind keine Ausnahme.
       
       Zudem gibt es viele Väter, die durchaus aktive Väter sein wollen, das aber
       de facto nicht hinbekommen. Sie bemerken erst nach einer Trennung, dass
       gleiche Rechte auch gleiche Pflichten bedeuten.
       
       Natürlich gibt es auch viele Mütter, die ihrer Sorgepflicht nicht
       ausreichend nachkommen. Der Unterschied ist nur, dass unsere Gesellschaft
       die Kindererziehung in der Vergangenheit den Frauen überantwortet hat.
       Nolens volens hat sich so eine weibliche Verantwortungskultur
       herausgebildet. Hier herrscht auf männlicher Seite noch Nachholbedarf. Ein
       Stichwort wäre Teilzeit auch für Männer als Normalfall.
       
       Wünschenswert wäre also, wenn der Gesetzgeber Kriterien verfasste, die
       künftig in Sorgerechtsverhandlungen einbezogen werden und die die
       tatsächliche Sorge für Kinder beschreiben: Verantwortung, Bindung zwischen
       Kind und Elternteil, Empathie - Grundsätze also, die Eltern erst zu Eltern
       machen.
       
       Den Vätern, egal ob ledig oder verheiratet, wird mit dem gemeinsamen
       Sorgerecht ein Recht garantiert, das ihnen formal und wegen des
       Gleichheitsgrundsatzes zusteht. Doch so anmaßend es klingt: Die Mehrheit
       der Väter muss erst noch beweisen, dass sie in der Realität mit dem neuen
       Recht etwas Sinnvolles anfangen kann.
       
       3 Aug 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schmollack
       
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