# taz.de -- Mit Kind - ohne Trauschein: Mehr Rechte für ledige Väter
       
       > Unverheiratete Paare sollen automatisch das gemeinsame Sorgerecht
       > erhalten. Die FDP will, dass dabei auch gegen den Willen der Mutter
       > entschieden werden kann
       
 (IMG) Bild: Mit dem neuen Recht auf dem Weg von der Erzeuger- zur Erzieherrolle?
       
       Geht es nach der FDP, sollen unverheiratete Eltern künftig von Anfang an
       das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) lässt derzeit Eckpunkte für eine
       Neuregelung des Sorgerechts prüfen. Bislang haben nur verheiratete Paare
       automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Paare können es aber
       beantragen, also gemeinsam erklären. Die Mutter muss dem aber ausdrücklich
       zustimmen.
       
       Genau das hatte der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im
       Dezember 2009 kritisiert. Damals hatte in Straßburg ein nichtverheirateter
       Vater geklagt, weil er jahrelang vergeblich um das Sorgerecht für seine
       Tochter gekämpft hatte.
       
       Nach dem Urteil des EGMR ist der Gesetzgeber in Deutschland aufgefordert,
       das bestehende Recht zu reformieren, in Richtung gemeinsames Sorgerecht.
       
       "Dreh- und Angelpunkt aller Überlegungen ist das Wohl der betroffenen
       Kinder", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der Frankfurter Allgemeinen
       Sonntagszeitung. Notwendig sei ein Sorgerecht, bei dem die "Interessen
       aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden und auch die Väter die
       Chance haben, das Sorgerecht auszuüben", erklärte die Justizministerin.
       
       Eingebaut werden soll dem Vernehmen nach eine Widerspruchslösung: Sofern
       die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht nicht widerspricht, soll es beiden
       Eltern automatisch nach der Geburt des Kindes zugesprochen werden. Hat die
       Mutter jedoch Einwände, soll ein Familiengericht entscheiden, im Notfall
       auch gegen den Willen der Mutter.
       
       Ute Granold, CDU-Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte im Bundestag,
       plädierte dafür, die Hürden nicht zu hoch aufzubauen. "Die häusliche
       Gemeinschaft sollte keine Vorbedingung für das gemeinsame Sorgerecht sein",
       sagte sie.
       
       Die familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja
       Dörner, sieht in dem FDP-Vorstoß einen Fortschritt. Es müssten jedoch
       genaue Details des Papiers abgewartet werden, sagte sie zur taz: "Das
       Vetorecht der Mutter, so wie es jetzt existiert, ist nicht mehr haltbar.
       Das Kind hat das Recht auf beide Eltern. Daher gibt es keinen Grund, warum
       verheiratete und unverheiratete Paare beim Sorgerecht unterschiedlich
       behandelt werden sollten."
       
       Der Verein Väteraufbruch für Kinder begrüßte das Vorhaben. "Die Idee ist
       richtig, es wird die Elternschaft in den Blick gerückt und nicht die
       Mutterschaft", sagte Sprecher Rainer Sonnenberger gegenüber der taz. Der
       Verein plädiert unter anderem dafür, dass Mütter und Väter gemeinsam Eltern
       bleiben, auch wenn sie sich als Paar trennen.
       
       Was aber passiert, wenn sich Väter nach einer Trennung aus ihrer
       Verantwortung stehlen? Wenn sie keinen oder zu wenig Unterhalt zahlen? Wenn
       sie das Umgangsrecht nicht so ausfüllen, wie sie es sollten? Und wenn sie
       über das gemeinsame Sorgerecht Druck auf die Mutter ausüben? Rainer
       Sonnenberger: "Wir hoffen, dass mit dem gemeinsamen Sorgerecht Väter nicht
       nur mehr Rechte bekommen, sondern auch stärker in die Pflicht genommen
       werden."
       
       SIMONE SCHMOLLACK
       
       25 Jul 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) S. Schmollack
       
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