# taz.de -- Opfer des Bundeswehr-Angriffs: Neue Gespräche mit Kundus-Anwälten
> Das Verteidigungsministerium hat die Anwälte der Opfer des Luftangriffs
> im Jahr 2009 in Afghanistan zu neuen Gesprächen geladen. Die haben sich
> Verstärkung geholt.
(IMG) Bild: Ausgebrannt: Bei einem Angriff im Kundus auf zwei Tankwagen kamen zahlreichen Menschen ums Leben
BERLIN taz | Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anwälte der Opfer
des Luftangriffs im afghanischen Kundus zu neuen Gesprächen geladen. Dies
teilten Karim Popal, Bernhard Docke, Reiner Geulen und Remo Klinger am
Donnerstag in Berlin mit. Im April hatte das Ministerium die Verhandlungen
mit der Begründung abgebrochen, es gebe Zweifel am Mandat des
afghanischstämmigen Bremer Anwalts Popal.
Bei dem von der Bundeswehr veranlassten und später vom
Verteidigungsminister als "unangemessen" bezeichneten Angriff auf zwei von
den Taliban entführte Tankwagen waren am 4. September 2009 bis zu 142
Menschen, darunter viele Zivilisten, getötet worden.
Ein Ministeriumssprecher bestätigte der taz die Einladung zu Gesprächen
"über die Sach- und Rechtslage". Damit folgt das Ministerium laut den
Anwälten einer Frist, die ihm die inzwischen von Popal und Docke engagierte
Kanzlei Geulen-Klinger gesetzt hatte. Letztere hatte sich schon im Streit
über das sogenannte Bombodrom und bei Entschädigungen für Strahlenopfer
gegen das Ministerium durchgesetzt.
Geulen sagte, er habe es "verfassungsmäßig untragbar" gefunden habe, dass
Popal als Vertreter der Opfer vom Ministerium nicht akzeptiert worden sei.
"Es ist segensreich, dass Herr Popal existiert", so Geulen zu Popals
Recherchen in Kundus. Die Anwälte kritisierten, dass deutsche Behörden dort
nicht recherchierten, sondern sich auf afghanische verließen. Deren Angaben
seien "willkürlich".
Popal und Docke werteten ihre frühere Zurückweisung durch das Ministerium
als Manöver, mit dem ein Keil zwischen sie und die Opfer getrieben werden
sollte, um einen Präzedenzfall zu verhindern. Popal war seitdem wieder in
Kundus und ließ sein Mandat mit 79 Vollmachten für 456 Hinterbliebene und
Verletzte bestätigen. Ihm zufolge forderte der Angriff 137 Tote. Bisher sei
niemand entschädigt worden, obwohl dies "schnell und unbürokratisch"
zugesagt worden sei. Die Anwälte fordern pro Getötetem 28.000 Euro
Entschädigung, wie dies in vergleichbaren Fällen gezahlt worden sei.
Der Anwalt Wolfgang Kaleck vom "European Center for Constitutional and
Human Rights" erklärte, dass er am Vortag bei der Generalstaatsanwaltschaft
Dresden Ermittlungen gegen den für den Angriff verantwortlichen Oberst
Georg Klein beantragt habe – wegen fahrlässiger Tötung, wenn nicht gar
Mord. Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen hatte die Bundesanwaltschaft
eingestellt.
11 Jun 2010
## AUTOREN
(DIR) Sven Hansen
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