# taz.de -- Opfer des Bundeswehr-Angriffs: Neue Gespräche mit Kundus-Anwälten
       
       > Das Verteidigungsministerium hat die Anwälte der Opfer des Luftangriffs
       > im Jahr 2009 in Afghanistan zu neuen Gesprächen geladen. Die haben sich
       > Verstärkung geholt.
       
 (IMG) Bild: Ausgebrannt: Bei einem Angriff im Kundus auf zwei Tankwagen kamen zahlreichen Menschen ums Leben
       
       BERLIN taz | Das Bundesverteidigungsministerium hat die Anwälte der Opfer
       des Luftangriffs im afghanischen Kundus zu neuen Gesprächen geladen. Dies
       teilten Karim Popal, Bernhard Docke, Reiner Geulen und Remo Klinger am
       Donnerstag in Berlin mit. Im April hatte das Ministerium die Verhandlungen
       mit der Begründung abgebrochen, es gebe Zweifel am Mandat des
       afghanischstämmigen Bremer Anwalts Popal.
       
       Bei dem von der Bundeswehr veranlassten und später vom
       Verteidigungsminister als "unangemessen" bezeichneten Angriff auf zwei von
       den Taliban entführte Tankwagen waren am 4. September 2009 bis zu 142
       Menschen, darunter viele Zivilisten, getötet worden.
       
       Ein Ministeriumssprecher bestätigte der taz die Einladung zu Gesprächen
       "über die Sach- und Rechtslage". Damit folgt das Ministerium laut den
       Anwälten einer Frist, die ihm die inzwischen von Popal und Docke engagierte
       Kanzlei Geulen-Klinger gesetzt hatte. Letztere hatte sich schon im Streit
       über das sogenannte Bombodrom und bei Entschädigungen für Strahlenopfer
       gegen das Ministerium durchgesetzt.
       
       Geulen sagte, er habe es "verfassungsmäßig untragbar" gefunden habe, dass
       Popal als Vertreter der Opfer vom Ministerium nicht akzeptiert worden sei.
       "Es ist segensreich, dass Herr Popal existiert", so Geulen zu Popals
       Recherchen in Kundus. Die Anwälte kritisierten, dass deutsche Behörden dort
       nicht recherchierten, sondern sich auf afghanische verließen. Deren Angaben
       seien "willkürlich".
       
       Popal und Docke werteten ihre frühere Zurückweisung durch das Ministerium
       als Manöver, mit dem ein Keil zwischen sie und die Opfer getrieben werden
       sollte, um einen Präzedenzfall zu verhindern. Popal war seitdem wieder in
       Kundus und ließ sein Mandat mit 79 Vollmachten für 456 Hinterbliebene und
       Verletzte bestätigen. Ihm zufolge forderte der Angriff 137 Tote. Bisher sei
       niemand entschädigt worden, obwohl dies "schnell und unbürokratisch"
       zugesagt worden sei. Die Anwälte fordern pro Getötetem 28.000 Euro
       Entschädigung, wie dies in vergleichbaren Fällen gezahlt worden sei.
       
       Der Anwalt Wolfgang Kaleck vom "European Center for Constitutional and
       Human Rights" erklärte, dass er am Vortag bei der Generalstaatsanwaltschaft
       Dresden Ermittlungen gegen den für den Angriff verantwortlichen Oberst
       Georg Klein beantragt habe – wegen fahrlässiger Tötung, wenn nicht gar
       Mord. Ermittlungen wegen Kriegsverbrechen hatte die Bundesanwaltschaft
       eingestellt.
       
       11 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven Hansen
       
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