# taz.de -- Verfassungsurteil in Schleswig-Holstein: Richter verordnen Neuwahlen
       
       > Bis Herbst 2012 muss der Landtag Schleswig-Holsteins neu gewählt werden,
       > entschied das Landesverfassungsgericht. Damit gab es einer
       > Oppositionsklage statt.
       
 (IMG) Bild: Der Landtag in Kiel: In kaum einem bundesdeutschen Landesparlament haben sich schon so viele Politikdramen abgespielt wie dort. Ein weiteres Kapitel wird 2012 folgen.
       
       SCHLESWIG apn | Schleswig-Holstein steht nur ein Jahr nach der letzten
       Landtagswahl vor Neuwahlen: Das Landesverfassungsgericht erklärte am Montag
       Teile des Landtagswahlrechts für verfassungswidrig und ordnete an, dass das
       Kieler Parlament bis Ende September 2012 neu gewählt werden muss. Der
       reguläre Wahltermin wäre erst 2014 gewesen. Ein neues Wahlrecht muss
       bereits bis Mai 2011 verabschiedet werden, wie das Gericht festlegte. Das
       Landesverfassungsgericht kritisierte vor allem, der Grundsatz der
       Wahlgleichheit sei bei der Wahl 2009 verletzt worden.
       
       Bei der Wahl am 27. September 2009 hatten CDU und FDP eine Mehrheit der
       Mandate im Landtag erhalten, obwohl sie weniger Stimmen als die anderen im
       Parlament vertretenen Parteien SPD, Grüne, Linke und Südschleswigsche
       Wählerverbund (SSW) bekamen. Grüne, Linke und SSW fochten deshalb das
       Wahlergebnis an. Sie sind der Ansicht, dass durch die Verteilung der
       Überhangmandate der Wählerwille verzerrt worden sei.
       
       Hauptkritikpunkt sind drei Überhangmandate der CDU, für welche die anderen
       Parteien keinen Ausgleich erhalten haben. Ohne diese Mandate hätten CDU und
       FDP keine Mehrheit im Landtag. Zurzeit haben sie einen Sitz mehr als die
       Opposition.
       
       Das Gericht teilte im Wesentlichen diese Kritik. "Bei einem vollen
       Ausgleich der Überhangmandate wäre es zu anderen Mehrheiten im Landtag
       gekommen", heißt es in einer Zusammenfassung der Urteilsbegründung.
       
       Die amtierende CDU/FDP-Regierung unter Ministerpräsident Peter Harry
       Carstensen in Kiel ist allerdings durch das Urteil bis zu den Neuwahlen
       nicht akut gefährdet: "Bis zu diesem Zeitpunkt behält der Landtag seine
       volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit", erklärte das Verfassungsgericht.
       Damit kann der CDU-Politiker Carstensen Ministerpräsident bleiben. Offen
       ist allerdings, ob der 63 Jahre alte Regierungschef bei der Neuwahl 2012
       noch einmal antritt. Als Kronprinz gilt der junge CDU-Fraktionschef
       Christian von Boetticher.
       
       30 Aug 2010
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Wahlkampf
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Keine Neuwahl in Hannover: Unsaubere Wahl ist egal
       
       CDU fühlt sich bei der Wahl zum hannoverschen Regionspräsidenten
       benachteiligt. Für die Wahl wurde wenig im konservativeren Umland geworben.
       
 (DIR) Urteil in Schleswig-Holstein: Laufzeitverkürzung für Peter Harry
       
       Nach dem Verfassungsgerichtsentscheid streiten die Parteien über einen
       Neuwahltermin. Die CDU schiebt schon einen Nachfolger für Peter Harry
       Carstensen in die Kulissen.
       
 (DIR) Urteil in Schleswig-Holstein: Neuwahl - aber erst in zwei Jahren
       
       Das Landesverfassungsgericht beanstandet die schwarz-gelbe Mehrheit in
       Kiel. Das Wahlgesetz, das CDU und FDP begünstigte, sei mit der
       Landesverfassung "unvereinbar".
       
 (DIR) Urteil zur Mandatsverteilung erwartet: Kieler Koalition wackelt
       
       Am Montag entscheidet das Verfassungsgericht Schleswig-Holsteins, ob die
       Mandate im Landtag korrekt verteilt wurden. In Kiel rechnen viele mit
       vorgezogenen Neuwahlen.