# taz.de -- Neuer Gesetzentwurf für Hartz IV: Spannend wie bei der Lottofee
       
       > Ursula von der Leyen (CDU) möchte, dass die Regelsätze an die Lohn- und
       > Preisentwicklung angepasst werden. Das treibt die Kosten hoch, warnen
       > Haushaltspolitiker.
       
 (IMG) Bild: Uschi von der Leyen hat sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Ziehungsgerätes überzeugt. Jetzt können die Hartz IV-Kugeln rollen.
       
       BERLIN taz | Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) macht die
       Verkündigung der neuen Regelsätze für Hartz-IV-EmpfängerInnen so spannend
       wie eine Ziehung der Lottozahlen. Am Montag wurde der Gesetzentwurf zur
       Reform der Grundsicherung bekannt. Die konkreten Zahlen, ob und wie denn
       nun die Regelsätze erhöht werden, sollen erst am kommenden Montag folgen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltenden Hartz-IV-Regelsätze im
       Februar als willkürlich gerügt und für verfassungswidrig erklärt. Ein
       Erwachsener bekommt derzeit 359 Euro im Monat plus Wohnkosten.
       
       Klar ist bereits, dass die Regelsätze künftig nicht mehr gemäß der
       Rentenentwicklung erhöht werden sollen. Zu 70 Prozent soll sich die
       Erhöhung nach der Preisentwicklung, zu 30 Prozent nach der Steigerung der
       Nettolöhne richten. Auch weiterhin soll sich der Regelsatz am
       Ausgabeverhalten des unteren Fünftels auf der Einkommensskala orientieren.
       Aus dieser Referenzgruppe werden aber die Haushalte herausgerechnet, die
       bereits von Leistungen gemäß den Hartz-IV-Gesetzen leben, so der
       Gesetzentwurf. Bei der Neuberechnung der Regelsätze sollen unter anderem
       auch Kosten für einen Internetanschluss und höhere Ausgaben für den
       Nahverkehr berücksichtigt werden.
       
       Um das ärmste Fünftel zu ermitteln, befragen die Statistiker alle fünf
       Jahre mehr als 60.000 Haushalte, die über einen Zeitraum von drei Monaten
       alle Ausgaben notieren. Dabei werden insgesamt 240 Posten abgefragt. Nicht
       alle diese Ausgaben werden in der Berechnung der Regelsätze für die
       Hartz-IV-Leistungen berücksichtigt.
       
       Kinder und Jugendliche aus Familien im Hartz-IV-Bezug können künftig laut
       Gesetzentwurf über die Jobcenter Zuschüsse für Lernförderung,
       Schulmaterial, Klassenfahrten, Mittagessen und Freizeitaktivitäten
       erhalten. Die Kommunen können selbst entscheiden, in welcher Form diese
       Zuschüsse gewährt werden, ob als Chipkarten, Gutscheine oder über andere
       Antragsverfahren. Im Bundeshaushalt sind für diese Leistungen an Kinder im
       Hartz-IV-Bezug jährlich 480 Millionen Euro veranschlagt. Das sind
       umgerechnet rund 20 Euro pro Kind im Monat.
       
       Die Kommunen werden laut Gesetzentwurf künftig auch ermächtigt, Grenzwerte
       und Pauschalen für regional angemessene Wohn- und Heizkosten festzulegen.
       Bei Pflichtverletzungen im Hartz-IV-Bezug müssen die Strafen innerhalb von
       drei Monaten nach Kenntnisnahme ausgesprochen werden. Am 20. Oktober soll
       das Bundeskabinett über das Regelwerk entscheiden, am 1. Januar 2011 soll
       das Gesetz in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
       
       Haushaltspolitiker der Koalition warnten vor höheren Regelsätzen. "Die
       Neuberechnung der Regelsätze droht zum echten Haushaltsrisiko zu werden",
       sagte ein Regierungsvertreter dem Handelsblatt. Das Finanzministerium
       fürchte, dass die Vorsorge von 480 Millionen Euro im Etat nicht reichen
       könnte.
       
       20 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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