# taz.de -- Debatte RAF-Prozess: Mitangeklagt ist der Staat
       
       > Bubacks Sohn vermutet ein Vertuschungskomplott beim Mord an seinem Vater,
       > das es so wohl nicht gegeben hat. Geheimdienstelei führt aber zu genau
       > solchen Annahmen.
       
       Juristisch gesehen sitzt nur Verena Becker auf der Anklagebank, wenn an
       diesem Donnerstag der Strafprozess in Stuttgart-Stammheim beginnt. Sie soll
       1977 an der Ermordung des Generalbundesanwalts Siegfried Buback beteiligt
       gewesen sein.
       
       Doch dieser RAF-Prozess folgt nicht den üblichen Mustern der
       Anti-Terror-Justiz. Moralisch muss sich auch der Staat verantworten.
       Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des Opfers, glaubt, dass Verena Becker
       jahrzehntelang vom Sicherheitsapparat gedeckt wurde. Buback hat die
       Bundesanwaltschaft und den Verfassungsschutz sozusagen auf die
       Nebenanklagebank gesetzt.
       
       Das schlechte Gewissen 
       
       Die Anklage gegen Verena Becker ist nicht Ausdruck einer ungebremsten
       staatlichen Verfolgungswut gegen eine ältere, esoterisch gewordene Frau.
       Vielmehr ist die Anklage die eher defensive Antwort der Ermittler auf die
       seit 2007 massiv erhobene Forderung Michael Bubacks, endlich den Mord an
       seinem Vater aufzuklären. Buback junior wurde immer mehr als das
       personifizierte schlechte Gewissen der Behörde wahrgenommen, die den
       Anschlag auf ihren ehemaligen Chef scheinbar vorschnell zu den Akten gelegt
       hatte.
       
       Schon bei der Grundfrage dieses Prozesses liegt Buback mit den
       Bundesanwälten über Kreuz. Er ist fest davon überzeugt, dass Verena Becker
       seinen Vater erschossen hat. Doch die Bundesanwälte werfen ihr nur das
       Eintüten von Bekennerbriefen und ähnliche Kleinigkeiten vor. Für Buback ist
       das ein Indiz dafür, dass weiter eine "schützende Hand" über Becker
       gehalten wird.
       
       Drei ehemalige RAFler kommen derzeit als Todesschützen in Frage. Die
       Bundesanwälte gehen nach wie vor davon aus, dass Knut Folkerts geschossen
       hat. Doch Folkerts selbst sagte 2007 in einem Interview, er sei am Tattag
       nicht in Karlsruhe gewesen. Zeugen haben ihn abends in Amsterdam gesehen.
       Auch das Gericht, das Folkerts 1980 als Mittäter des Buback-Mordes
       verurteilte, ließ offen, ob Folkerts geschossen hat. Er war es wohl eher
       nicht.
       
       Seit 2007 steht auch Stefan Wisniewski im Verdacht. Sein Exkollege
       Peter-Jürgen Boock hat ihn belastet. Ebenso Verena Becker 1981 in einer
       lange geheimen Aussage beim Verfassungsschutz. Jüngst hieß es, er habe per
       Telefon das Gelingen der Aktion gemeldet. Das macht ihn aber noch nicht zum
       Todesschützen. Es gibt keine handfesten Spuren. Er war es wohl auch nicht.
       
       Bleibt Verena Becker. Auch für sie gilt die Unschuldsvermutung. Doch
       Michael Buback hat zahlreiche Zeugenaussagen zusammengetragen, die hinten
       auf dem Motorrad keinen großen Kerl wie Folkerts und Wisniewski gesehen
       haben, sondern eine zierliche Person. Verena Becker ist 1,64 groß und wurde
       einige Wochen später gemeinsam mit dem mutmaßlichen Fahrer des
       Tatmotorrads, Günter Sonnenberg, und der Tatwaffe im Gepäck festgenommen.
       Es spricht einiges dafür, dass sie damals ein festes Team mit Sonnenberg
       gebildet hat. Nur sechs Tage nach dem Buback-Mord wurden die beiden bei
       einem RAF-Banküberfall in Köln gesehen.
       
       Planmäßige Vertuschung? 
       
       Wenn man also annimmt, Becker war die Todesschützin, dann sind einige
       Hinweise auf sie 1977 nicht ernst genug genommen worden. Auch hätte sich
       die Polizei damals vorschnell auf Folkerts festgelegt und nach ihm
       (gemeinsam mit Sonnenberg und Christian Klar) im Fernsehen gefahndet. Und
       es hätte sich als Fehler entpuppt, dass Becker 1977 nur wegen einer
       Schießerei bei ihrer Festnahme, nicht aber auch wegen des Buback-Mordes
       angeklagt und verurteilt wurde.
       
       Es ist aber ein Kurzschluss, daraus zu schließen, die Beteiligung von
       Becker sei planmäßig vertuscht worden, wie Michael Buback das tut. Wer
       sogar unterstellt, die Aussagen von Zeugen seien damals absichtlich falsch
       oder gar nicht protokolliert worden, geht von einer großen Zahl an
       Beteiligten aus. Ein so groß angelegter Vertuschungsversuch kann aber nicht
       funktionieren. Und er wäre auch höchst unsicher gewesen, die RAF hätte
       jederzeit sagen können, wie das Todeskommando wirklich zusammengesetzt war.
       
       Misstrauen gegen den Staat 
       
       Viel wahrscheinlicher ist eine andere Erklärung: Verena Becker wurde damals
       nicht wegen des Buback-Mordes angeklagt, weil man einen "schnellen und von
       der Öffentlichkeit überschaubaren Prozess" haben wollte. Das jedenfalls
       sagte der damalige Ankläger Joachim Lampe 2007 im taz-Interview. Becker
       habe bei ihrer Festnahme in Singen "vor den Augen der ganzen Stadt" auf
       Polizisten geschossen, um sie zu töten. Das habe für ein "lebenslang" wegen
       mehrfachen Mordversuchs völlig genügt. Der Justiz steckte noch der
       chaotische Stammheimer RAF-Prozess gegen Baader, Ensslin und Co. in den
       Knochen. Nun wollte man endlich Handlungsfähigkeit beweisen. Der Prozess
       gegen Becker dauerte nur wenige Wochen und endete, wie erwartet, mit der
       Höchststrafe.
       
       Auch ein überzeugendes Motiv für eine groß angelegte Vertuschungsaktion
       zugunsten Beckers fehlt bis heute. Buback geht davon aus, dass Verena
       Becker schon 1977 mit dem Verfassungsschutz kooperiert hatte und deshalb
       gedeckt wurde. Das wäre zwar wirklich ein Riesenskandal. Es hieße
       schließlich, dass der damalige Generalbundesanwalt unter den Augen oder
       sogar mit Wissen des Geheimdienstes ermordet wurde. Doch wahrscheinlich ist
       das nicht. Es gibt bis heute keinen stichhaltigen Beleg für diese These.
       
       Dass Becker 1981/82 aus der Haft heraus mit dem Verfassungsschutz
       kooperierte und heimlich Aussagen machte, war zwar sicher nicht hinderlich
       für ihre Begnadigung 1989, ist aber überhaupt kein Beweis dafür, dass sie
       schon 1977 Zuträgerin des Geheimdienstes war.
       
       Am Ende des Prozesses wird Verena Becker wahrscheinlich (als Täterin oder
       Helferin) verurteilt und der Staat kann vielleicht Bubacks Großverdacht
       entkräften. Dass aber viele Menschen dem Anti-Terror-Apparat ein solches
       Vertuschungskomplott ohne Weiteres zutrauen, sollte der Politik zu denken
       geben. Es zeigt, dass zu viel Geheimdienstelei letztlich nicht der
       Sicherheit dient, sondern nur die allgemeine Verunsicherung nährt.
       CHRISTIAN RATH
       
       29 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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