# taz.de -- RAF-Prozess gegen Verena Becker: "Heimtückisch drei Menschen getötet"
       
       > Die Bundesanwaltschaft wirft Verena Becker vor, auf die "bedingungslose
       > Umsetzung" der Mordpläne an Buback gedrungen zu haben. Die Angeklagte
       > hüllt sich in Schweigen.
       
 (IMG) Bild: Als Mittäterin angeklagt: die Beschuldigte Verena Becker beim Prozessauftakt.
       
       STUTTGART taz | Verena Becker kam mit einer großen Sonnenbrille in den
       Sitzungssaal. Sie leidet unter einer Autoimmunkrankheit, die die Tränen-
       und Speichelproduktion verhindert. Deshalb durfte sie im Gerichtssaal sogar
       trinken. "Das ist keine Ungehörigkeit", erläuterte der Vorsitzende Richter
       Hermann Wieland den zahlreichen Zuhörern.
       
       Es ging also respektvoll zu im Prozessbunker von Stuttgart-Stammheim. Für
       Verena Becker war es ein Déjà-vu. Ende 1977 wurde sie hier zu lebenslanger
       Haft verurteilt wegen einer Schießerei bei ihrer Festnahme in Singen. Als
       das Urteil damals verkündet wurde, sprang sie auf den Tisch und beschimpfte
       die Richter als "Nazischweine".
       
       Der RAF-Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seinen zwei
       Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe war damals kein Thema gewesen.
       Obwohl Becker als verdächtig galt, wurde sie hierfür nicht angeklagt. 1980
       stellte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen ein und nahm sie erst im
       April 2008 auf Druck von Michael Buback, dem Sohn des Opfers, wieder auf.
       
       Am Donnerstag nun, 33 Jahre nach der Tat, verlas Bundesanwalt Walter
       Hemberger die Anklage: Verena Becker habe "gemeinschaftlich und mit anderen
       handelnd aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch drei Menschen
       getötet".
       
       Verena Becker äußerte sich gestern nur kurz zu Namen, Geburtstag und
       Anschrift und ließ dann ihren Anwalt Walter Venedey erklären, dass sie
       "derzeit" keine weiteren Angaben machen werde. Stattdessen wurden ihre
       Aussagen beim Ermittlungsrichter und einige alte Urteile verlesen.
       
       Lebhaft wurde es in Stammheim erst nach Ende des offiziellen
       Prozessprogramms. In einer improvisierten Pressekonferenz erläuterten
       Bundesanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger Michael Buback ihre
       Positionen.
       
       Die Bundesanwaltschaft wirft Becker drei Tatbeiträge zum Buback-Mord vor.
       So habe sie innerhalb der Roten Armee Fraktion (RAF) auf die
       "bedingungslose Umsetzung" des Anschlagsplans gedrungen. Das könne, so
       Hemberger, der Ex-RAFler Peter-Jürgen Boock bezeugen. Am Tag vor dem
       Anschlag habe sie gemeinsam mit Günter Sonnenberg und Knut Folkerts den
       Tatort ausgespäht oder die beiden von dort abgeholt. Das habe eine Zeugin
       damals gesehen. Und schließlich habe Becker für die Verbreitung der
       Bekennerschreiben gesorgt. An mehreren Briefumschlägen von damals konnten
       ihre DNA-Spuren nachgewiesen werden. Die Tatbeteiligung habe sie inzwischen
       in privaten Aufzeichnungen auch gestanden. 
       
       Die Verteidigung sieht dagegen "gute Aussichten" auf einen Freispruch, so
       Anwalt Venedey. Die Bundesanwaltschaft habe die Aussagen von Boock
       überinterpretiert. Auch die Frau, die Becker am Vortag des Anschlags
       gesehen haben will, sei keine zuverlässige Zeugin. 1977 habe sie
       widersprüchliche Angaben gemacht, heute könne sie sich an nichts erinnern.
       Und die DNA-Spuren?
       
       Dies sei keine Tatbeteiligung am Mord, spätestens der Bundesgerichtshof in
       der Revision werde das lediglich als Beihilfe oder "mitgliedschaftliche
       Betätigung in einer terroristischen Vereinigung" werten, so die
       Verteidiger.
       
       Michael Buback kündigte an, er werde dafür sorgen, dass auch die
       zahlreichen Zeugen gehört werden, die eine Frau oder "zierliche" Person auf
       dem Motorrad gesehen haben. Er glaubt "mit 99-prozentiger Sicherheit", dass
       Verena Becker seinen Vater erschossen hat. Befragen will er zudem die
       Präsidenten von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz. Sie sollen
       erklären, ob die Sicherheitsbehörden Verena Becker gedeckt haben.
       
       Bei aller Kritik an der Beweisführung der Bundesanwälte gab sich Buback
       gestern versöhnlich: "Wir Bubacks stehen an der Seite der
       Bundesanwaltschaft, das ist schließlich die Behörde meines Vaters."
       
       Bis weit ins nächste Jahr hinein wird jetzt zweimal pro Woche, jeweils
       dienstags und donnerstags, verhandelt.
       
       30 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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