# taz.de -- Buch zum Fall Verena Becker: 200 Seiten, die Ärger machen werden
       
       > Hatte das frühere RAF-Mitglied Verena Becker Kontakt zum
       > Verfassungsschutz, als Buback ermordet wurde? Wolfgang Kraushaar stößt
       > auf zahlreiche Ungereimtheiten.
       
 (IMG) Bild: Stuttgart-Stammheim, 7. Stock. Saß Verena Becker hier ein, um für den Verfassungsschutz Gudrun Ensslin auszuhorchen?
       
       War Verena Becker, früheres Mitglied der "Rote Armee Fraktion", Informantin
       des Verfassungsschutzes? Und sollte es so gewesen sein, seit wann? Vor
       allem aber: Hatte die Frau, die über die eher anarchistische "Bewegung 2.
       Juni" zu den Militanten der RAF kam, im April 1977 Kontakt zum Geheimdienst
       - zu jener Zeit also, als der Generalbundesanwalt Siegfried Buback und
       seine beiden Begleiter in Karlsruhe erschossen wurden? Nach Michael Buback,
       dem Sohn des ermordeten Behördenchefs, hat jetzt auch der renommierte
       Sozialwissenschaftler Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für
       Zeitgeschichte ein Buch herausgebracht, in dem er akribisch den
       Widersprüchen und offenen Fragen im Fall Buback nachgeht.
       
       "Verena Becker und der Verfassungsschutz" heißt der Band, der am Montag
       veröffentlicht wurde. Die rund 200 Seiten werden noch eine Menge Ärger
       machen. Vor allem der Bundesanwaltschaft und die Verfassungsschutzbehörden,
       denen Kraushaar vorwirft, die tatsächlichen Hintergründe des Attentats auf
       Deutschlands obersten Staatsanwalt systematisch verschleiert zu haben.
       Reichlich Ärger dürfte es aber auch im gegenwärtigen Prozess gegen die
       Beschuldigte Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart geben. Kraushaars
       Ausführungen werfen jede Menge neuer Frage auf.
       
       Wer die Schlussfolgerungen des RAF-Biografen Kraushaar teilen mag, der muss
       am Ende konstatieren, dass eine Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes in
       die Vorbereitung und Durchführung des Buback-Mordes eingebunden war - und
       Verena Becker eine Topquelle der Verfassungsschützer in der Spitze der RAF
       war. "Das ist in der Tat die Vermutung, die ich formuliere", sagte der
       Autor jüngst in einem Interview mit dem Deutschlandfunk, "und die Indizien,
       die ich dafür zusammentrage, ergeben ein Bild, das mir diesen Zusammenhang
       erscheinen lässt". Wolfgang Kraushaar betont, ihm liege keine "smoking
       gun", also kein stichfester Beweis für seine These, vor. Im Zuge der
       Recherchen, schreibt er, sei es aber zu einer "derartigen Häufung von
       offenen und verdeckten Hinweisen gekommen …, die die Annahme einer Deckung
       Beckers durch staatliche Stellen nahelegen".
       
       Die zusammengetragenen "Verdachtsmomente" vollständig aufzuzählen, würde
       den Rahmen der Berichterstattung einer Zeitung sprengen. Kraushaar verweist
       auf den Verzicht auf eine Anklageerhebung, obwohl bei Beckers Festnahme die
       beim Buback-Mord verwendete Waffe sichergestellt wurde. Stutzig macht ihn
       weiter, dass Becker trotz dringenden Tatverdachts aus der Fahndung nach
       Bubacks Mördern herausgenommen wurde. Dass der spätere Generalbundesanwalt
       Kay Nehm 1994 das BKA anwies, die Spurenakten im Mordfall Buback zu
       vernichten, kann sich Kraushhaar nicht erklären, vor allem nicht die
       Begründung, dies sei aus "Platzgründen" geschehen.
       
       "Warum bleibt eigentlich auch Beckers Begnadigungsakte verschwunden?",
       fragt Kraushaar. Aus dieser wäre immerhin ersichtlich, mit welchen
       Argumenten sich Generalbundesanwalt Kurt Rebmann 1989 für eine Begnadigung
       Beckers einsetzte und welche Stellungnahmen die hinzugezogenen Behörden
       Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst abgegeben hatten.
       
       Kraushaar erhebt nicht nur den Vorwurf, die Akten des Verfassungsschutzes
       könnten manipuliert worden sein - so soll die Becker zugeschriebene
       Aussage, Stefan Wisniewski habe auf Buback gefeuert, in den
       Vernehmungsprotokollen des Bundesamtes für Verfassungsschutz gar nicht
       enthalten sein. Er will auch wissen, was es mit den Berichten auf sich hat,
       dass Verena Becker und ihr RAF-Genosse Günther Sonnenberg zum Zeitpunkt
       ihrer Festnahme unter der Beobachtung eines Zielfahndungskommandos des BND
       gestanden hätten. Der Politikwissenschaftler verweist auch auf einen
       merkwürdigen Satz in Beckers Haftverfügung: "Den Beamten des
       Bundeskriminalamtes - abt. TE - ist es gestattet, die Beschuldigte
       jederzeit zu sprechen und zwecks Ermittlungshandlungen auszuführen."
       
       Ungereimt bleibt auch, wann und wo Becker eigentlich in Haft einsaß. "Ihre
       erste Station", schreibt Kraushaar, "war angeblich die Frauenhaftanstalt
       Frankfurt-Preungesheim". Tatsächlich sei sie aber in Stuttgart-Stammheim
       inhaftiert gewesen und habe dort Kontakt zu Gudrun Ensslin gehabt.
       Kraushaar: "Auch hier drängt sich die Frage auf, ob das eigentliche
       Interesse darin bestanden haben könnte, dass Becker eine Gelegenheit
       gegeben werden sollte, die zweite Führungsfrau aus der RAF-Spitze
       auszuhorchen."
       
       Verena Becker hat sich 1981 an das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz
       gewandt und umfangreiche Aussagen gemacht. Das ist bekannt. Die als geheim
       klassifizierten Akten zu diesen Aussagen liegen den Verfahrensbeteiligten
       im Stuttgarter Prozess gegen Becker vor. Die Kölner
       Verfassungsschutzbehörde hat mehrfach beteuert, zuvor keinerlei Kontakt zu
       Becker unterhalten zu haben.
       
       Wolfgang Kraushaar überzeugt das nicht. Er hegt den starken Verdacht, dass
       Becker schon in ihrer ersten Haftzeit noch als Mitglied der "Bewegung 2.
       Juni" im Sommer 1972 vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz
       angeworben wurde. Kraushaar verweist auf die Umtriebe des Berliner
       Verfassungsschutzes zur damaligen Zeit, die in der Verwicklung des Berliner
       Landesamtes in die Ermordung des Studenten Ulrich Schmücker kulminierten.
       Für den Hamburger Autor steht fest, dass Schmücker von Michael Grünhagen,
       einem Mitarbeiter des Landesamtes, ebenso wie ein anderes Mitglied der
       Zelle des 2. Juni zur Mitarbeit verpflichtet worden ist. Es war die Zelle,
       der unter anderen auch Becker und ihre Freundin Inge Viett angehörten.
       Grünhagen habe systematisch Festgenommene aus der Stadtguerilla in den
       Haftanstalten aufgesucht und versucht, sie "umzudrehen".
       
       In diesem Zusammenhang geht Kraushaar ausführlich auf einen Bericht ein,
       den der DDR-Staatssicherheitsdienst am 2. Februar 1978 anfertigte. Darin
       heißt es: "Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit
       1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen Zugehörigkeit zu terroristischen
       Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird." Aussagen
       ehemaliger Stasimitarbeiter, wonach "bearbeiten" und "unter Kontrolle
       halten" nur die Beobachtung von Becker meint, nennt Kraushaar eher
       unglaubwürdig.
       
       Der Autor räumt ein, dass die Aussichten sehr gering sein dürften, seine
       Überlegungen zu verifizieren. Abwegig sind sie aber nicht. Schützenhilfe
       hat Kraushaar vom früheren Chefredakteur des Spiegels erhalten. Stefan Aust
       sagte vorige Woche in einem Interview: "Wäre ich Michael Buback, der Sohn
       des Opfers, der in diesem Prozess als Nebenkläger auftritt, würde ich diese
       zentrale Frage stellen: Hatte Becker Kontakte zum Berliner
       Verfassungsschutz?"
       
       12 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Gast
       
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