# taz.de -- Rechtsstreit um Abrissarbeiten: "Stuttgart 21" wirbelt Staub auf
       
       > Der Rechtsstreit über die Abrissarbeiten geht weiter. Der BUND wirft der
       > Bahn vor, sie habe rechtswidrig Bäume gefällt. Die Umwelthilfe klagt,
       > Bagger seien ohne Rußfilter im Einsatz.
       
 (IMG) Bild: Sind die Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten rechtswidrig gewesen?
       
       Die Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten vor einer Woche sind nach
       Ansicht des Umweltverbands BUND rechtswidrig gewesen. Denn die
       vorgeschriebene Ausführungsplanung der Deutschen Bahn liege dem
       Eisenbahnbundesamt nicht vor. Noch am Abend vor den Baumfällungen hatte das
       Bundesamt dies bei der DB-Tochter Projektbau angefordert,
       naturschutzrechtliche Zweifel geäußert und gefordert, bis zu diesem Freitag
       keine Bäume zu fällen.
       
       Dem BUND liegt die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamts an das
       Verwaltungsgericht vor, bei dem der BUND ein Eilverfahren beantragt hatte
       zum Schutz der Bäume, die Stuttgart 21 zum Opfer fallen sollen. Die Bahn
       vertrat offenbar die Auffassung, "dass aus dem Planfeststellungsbeschluss
       eine uneingeschränkte Berechtigung zur Rodung der Bäume im Schlossgarten
       bestehe", zitiert der BUND aus einem Schreiben des Eisenbahnbundesamts.
       
       Es sei der "Gipfel von Arroganz und Ignoranz", so die
       BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender, dass die DB Projektbau "in der
       letzten Woche die Bäume einfach fällte und dann auch gleich durch den
       Schredder gejagt hat - so ist zumindest für die DB praktischerweise
       sichergestellt, dass im Nachhinein keine Juchtenkäfer mehr zu finden sind".
       Das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 hatte vor einigen Tagen
       angekündigt, die Rodungsarbeiten seien zunächst abgeschlossen. Bis Herbst
       2011 würden keine weiteren Bäume mehr entfernt.
       
       Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) versucht, auf juristischem Wege das
       Bahnprojekt Stuttgart 21 zu Fall zu bringen. Mit einem Eilantrag beim
       Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unterstützt die DUH einen
       Stuttgarter Bürger, der die rechtswidrige Verletzung von
       Gesundheitsauflagen im Planfeststellungsbeschluss für den Bau des neuen
       Tiefbahnhofs beenden will. Zeugenaussagen und Fotos würden belegen, dass
       die eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen
       Dieselrußfilter im Einsatz sind. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch
       wirft Bahnchef Rüdiger Grube eine "vorsätzliche Gefährdung zehntausender
       Bürger und Bauarbeiter" vor.
       
       Der am Dienstag eingereichte Eilantrag richtet sich gegen das
       Eisenbahnbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde. Es muss in dieser Sache
       nun bis nächsten Donnerstag Stellung beziehen. Sollte der
       Verwaltungsgerichtshof zum Schluss kommen, dass gegen den
       Planfeststellungsbeschluss verstoßen wurde, müsste, so Resch, die gesamte
       Ausschreibung wiederholt werden. Dies würde wohl mindestens ein halbes Jahr
       dauern. Darauf setzt die DUH. Denn im März nächsten Jahres steht in
       Baden-Württemberg die Landtagswahl an. Das Eisenbahnbundesamt äußerte sich
       am Donnerstag auf taz-Anfrage bis Redaktionsschluss nicht zur Klage.
       
       7 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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