# taz.de -- Gentests an Embryonen: Kein Fraktionszwang bei Abstimmung
       
       > Bei der Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik soll es keinen
       > Fraktionszwang geben. Darauf einigten sich die Spitzen von Schwarz-Gelb.
       
 (IMG) Bild: Die Ansichten zur Präimplantationsdiagnostik gehen weit auseinander.
       
       BERLIN taz | Das Parlament soll "zeitnah" und in freier Abstimmung über die
       umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) entscheiden. Darauf einigten
       sich die Koalitionsspitzen von Union und FDP am Dienstag.
       
       Bei der Frage, ob künstlich gezeugte Embryonen auf Erbkrankheiten getestet
       werden dürfen, bevor sie in die Gebärmutter eingepflanzt werden, handele es
       sich um eine Gewissensentscheidung. FDP, SPD und Grüne kündigten
       fraktionsübergreifende Gruppenanträge an.
       
       Die CDU gibt damit ihre Forderung nach einem zweijährigen PID-Moratorium
       auf, mit dem sie Zeit gewinnen wollte im koalitionsinternen Streit um die
       medizinische Ethik. "Das ist schade", sagte der gesundheitspolitische
       Sprecher der Union, Jens Spahn. Das CDU-Grundsatzprogramm erklärt die PID
       für unzulässig. Auch die Kanzlerin ist für ein Verbot.
       
       Die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach, die sich für eine
       Liberalisierung der PID stark gemacht hatte, sagte: "Jetzt geht es um die
       ethische Bewertung jedes einzelnen Abgeordneten." Bündnispartner sieht
       Flach "in allen Fraktionen". Die Grüne Priska Hinz, Sprecherin für
       Biotechnologie, hält "ein gänzliches Verbot der PID nach der Entscheidung
       des Bundesgerichtshofs für nicht haltbar".
       
       Ähnlich äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Karl
       Lauterbach: Er befürworte "eine Liste von Erkrankungen, wofür die PID
       eingesetzt werden kann". Man müsse abwägen, ob PID auch zur Diagnostik von
       Erbkrankheiten zulässig sei, die erst nach Jahren ausbrechen. Es gebe auch
       Gene, die eine Erkrankung auslösen könnten, die aber nicht eintreten müsse.
       
       Im Juli hatte der Bundesgerichtshof die PID als vereinbar mit dem
       Embryonenschutzgesetz erklärt und damit das bislang geltende PID-Verbot
       aufgehoben. Mit der Untersuchung wollen Eltern, die selbst eine vererbbare
       Krankheit oder die Disposition dazu haben, verhindern, ein schwerstkrankes
       Kind zu bekommen. Der Nationale Ethikrat ging 2003 davon aus, dass - bei
       restriktiven Bedingungen - jährlich in Deutschland 80 bis 100 Paare eine
       PID in Anspruch nehmen würden.
       
       Die FDP rechnet damit, dass der Bundestag spätestens im Januar abstimmen
       wird. Offen sei, wann und ob es eine Parlamentsdebatte um ein weiter
       reichendes Fortpflanzungsmedizingesetz geben werde, in dem Gendiagnostik,
       Embryonenschutz, Stammzellforschung, ethische Arzneimittel- und
       Sozialgesetzgebungsfragen zusammengeführt würden.
       
       26 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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