# taz.de -- Gentests an Reagenzglas-Embryonen: CDU-Politiker fordern PID-Verbot
       
       > Die Beschränkung von Gentests bei Embryonen auf schwerste Erbkrankheiten
       > sei nicht möglich, sagen die PID-Gegner in der CDU. Sie wollen ein
       > uneingeschränktes Verbot.
       
 (IMG) Bild: Eine Laborantin sucht in der Petrischale nach einer Eizelle für die künstliche Befruchtung.
       
       BERLIN taz | Die Gegner der Präimplantationsdiagnostik (PID) in der CDU
       erhoffen sich gute Chancen, dass die umstrittene Embryonenselektion doch
       wieder verboten wird. "Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli hat
       deutlich gemacht, dass die bisherige Regelung nicht präzise genug ist",
       sagte Patrick Sensburg, Rechtsexperte der Union.
       
       Gemeinsam mit dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert
       Hüppe, und dem CDU-Europaabgeordneten Peter Liese forderte Sensburg am
       Freitag in Berlin ein eindeutiges gesetzliches und unbeschränktes
       PID-Verbot.
       
       Der Bundestag müsse möglichst schnell entscheiden, ansonsten würden "Fakten
       geschaffen, die nur schwer wieder zurücknehmbar sind", sagte Liese. Er
       verwies darauf, dass Reproduktionskliniken jetzt schon neue Mitarbeiter
       suchen, um PID anbieten zu können.
       
       Die PID eingeschränkt nur für schwere Krankheiten zuzulassen, so wie es
       auch einige Unionspolitiker fordern, hält Liese nicht für praktikabel. Die
       Erfahrungen in anderen Ländern zeigten, dass die Kriterien für PID immer
       weiter aufgeweicht würden.
       
       Auch eine Liste von Krankheiten, bei denen PID erlaubt werden soll, gehe an
       der Realität vorbei, so Liese. Selbst Frankreich, wo von den Ländern, die
       PID zugelassen haben, die strengsten Regeln gelten, sah sich außerstande
       eine solche Liste aufzustellen.
       
       Betroffene Paare hätten zudem die Möglichkeit auf die sogenannte
       Polkörperdiagnostik zurückzugreifen. Diese Methode, bei der Aussagen über
       die unbefruchtete Eizelle gemacht werden können, ist auch in Deutschland
       legal, da dabei keine Embryonen verworfen werden. Die meisten in Frage
       kommenden, schweren Erbkrankheiten können laut Liese damit ausgeschlossen
       werden.
       
       Nach den Vorstellungen der drei CDU-Politiker würde schon ein zusätzlicher
       Passus in dem seit Februar 2010 gültigen Gendiagnostikgesetz ausreichen, um
       PID zu verbieten. Das Embryonenschutzgesetz müsste dazu nicht extra
       geändert werden.
       
       In Gesprächen soll jetzt abgeklärt werden, ob ein entsprechender
       Gruppenantrag auch von Abgeordneten der anderen Fraktionen unterstützt
       werde. Anfang nächsten Jahres könnte dann vielleicht schon der Bundestag
       darüber abstimmen.
       
       Als Nächstes wird sich die CDU auf dem Landesparteitag am 6. November in
       Nordrhein-Westfalen und kurz darauf auch auf dem Bundesparteitag in
       Karlsruhe mit dem PID-Verbot beschäftigen müssen. Die entsprechenden
       Anträge sind schon formuliert.
       
       29 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
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