# taz.de -- Gentests mit künstlichen Embryonen: Eingeschränkt erlaubt
       
       > Befürworter von SPD, CDU und FDP einigen sich auf einen Gesetzentwurf zur
       > Präimplantationsdiagnostik. Er verbietet die Embryonentests, erlaubt aber
       > Ausnahmen.
       
 (IMG) Bild: Nach Schätzungen würden 200 Paare in Deutschland jährlich die PID in Anspruch nehmen.
       
       Gentests an künstlich erzeugten Embryonen sollen in Deutschland
       grundsätzlich gesetzlich verboten werden, in Ausnahmefällen aber zulässig
       sein. Darauf haben sich die drei koordinierenden Befürworter der
       umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag, Peter Hintze
       (CDU), Carola Reimann (SPD) und Ulrike Flach (FDP) am Montag in Berlin
       verständigt. Ein entsprechender interfraktioneller Gesetzentwurf zur
       Novellierung des Embryonenschutzgesetzes werde noch im Dezember an die
       Abgeordneten verschickt, sagte die SPD-Politikerin Reimann. Das Parlament
       soll im Frühsommer abstimmen.
       
       Die strenge Regelung, wonach die PID nur in Einzelfällen und nach Prüfung
       durch eine Ethikkommission erlaubt sein soll, erhöhe die Wahrscheinlichkeit
       für eine parlamentarische Mehrheit, sagte der CDU-Politiker Hintze,
       Parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium: "Wir bauen eine
       sehr breite Brücke, über die alle Mitglieder des Bundestags gehen können."
       Erst im November hatte sich der CDU-Parteitag mit hauchdünner Mehrheit für
       ein PID-Verbot ausgesprochen, die Abstimmung im Bundestag aber zur
       Gewissensentscheidung erklärt. Der jetzige Vorschlag, so Hintze, nehme die
       PID-Gegner mit ins Boot: "Es handelt sich um ein mildes Verbot mit
       rechtfertigendem Ausnahmetatbestand."
       
       Zulässig soll die PID sein, "wenn aufgrund der genetischen Dispositionen
       der Eltern eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende
       Erbkrankheit vorliegt", so Carola Reimann. Auch wenn Fehl- oder Totgeburten
       drohten, sei PID erlaubt: "Wir wollen verhindern, dass Paare sehenden Auges
       in einen Schwangerschaftskonflikt geraten."
       
       Hintergrund dieser Argumentation ist ein Wertekonflikt: Werden
       Erbkrankheiten während der Schwangerschaft entdeckt, dann sind in
       Deutschland Spätabbrüche erlaubt - mit erheblichen psychischen wie
       physischen Belastungen für die Frauen. Insofern sei es nur logisch zu
       erlauben, dass diese Schwangerschaften erst gar nicht entstehen müssen.
       
       Auf einen Krankheitenkatalog wird in dem Gesetzentwurf absichtlich
       verzichtet. Eine solche Liste widerspreche der gewünschten
       Einzelfallentscheidung, außerdem könne sie Paare unter Druck setzen.
       Durchgeführt werden soll PID künftig einzig von Ärzten an speziellen
       Zentren mit humangenetischer Beratung. Zwingende Voraussetzungen sind die
       schriftliche Einwilligung der Mutter sowie ein positives Votum einer
       interdisziplinären Ethikkommission. Aus Gründen der Transparenz soll die
       Bundesregierung regelmäßig PID-Berichte erstellen. Nach Schätzungen würden
       200 Paare in Deutschland jährlich PID in Anspruch nehmen.
       
       Ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte die Debatte im Sommer ausgelöst:
       Nach der Selbstanzeige eines Berliner Gynäkologen hatte der
       Bundesgerichtshof die Gentests für vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz
       erklärt. Bis dahin war das Parlament davon ausgegangen, dass die
       Präimplantationsdiagnostik in Deutschland verboten sei.
       
       13 Dec 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Gesetzentwürfe zur PID liegen vor: Embryonen-Gentests bald geregelt
       
       Der Bundestag entscheidet in der Präimplantationsdiaknostik über drei
       fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe. Der Fraktionszwang wird dafür
       aufgehoben.
       
 (DIR) Umstrittene PID-Untersuchung: Ärztepräsident für Embryonencheck
       
       Die deutschen Mediziner werden sich auf dem Ärztetag für die umstrittene
       Präimplantationsdiagnostik aussprechen, hofft Jörg-Dieter Hoppe. Auch
       Beihilfe zum Suizid soll erlaubt werden.
       
 (DIR) Abtimmung auf CDU-Parteitag: Knappes Nein zu Embryo-Auswahl
       
       Auf dem CDU-Parteitag wurde lange gestritten, am Ende gab es ein
       hauchdünnes Nein zur Präimplantationsdiagnostik. Realpolitissch hat das
       Votum keine Auswirkung.
       
 (DIR) CDU für Verbot von Gentests an Embryonen: Die "Heiligkeit des Lebens" schützen
       
       Die CDU hat sich für ein Verbot von Gentests an Embryonen ausgesprochen.
       Zuvor hatten Gegner und Befürworter emotional über das Thema debattiert.
       
 (DIR) Gentests an Reagenzglas-Embryonen: CDU-Politiker fordern PID-Verbot
       
       Die Beschränkung von Gentests bei Embryonen auf schwerste Erbkrankheiten
       sei nicht möglich, sagen die PID-Gegner in der CDU. Sie wollen ein
       uneingeschränktes Verbot.
       
 (DIR) Gentests an Embryonen: Kein Fraktionszwang bei Abstimmung
       
       Bei der Abstimmung zur Präimplantationsdiagnostik soll es keinen
       Fraktionszwang geben. Darauf einigten sich die Spitzen von Schwarz-Gelb.