# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: GEZ-Gebühr für Computer ist rechtens
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Gibt es keine anderen
       > Geräte als einen internetfähigen Computer im Haushalt, muss der Nutzer
       > Rundfunkgebühren zahlen.
       
 (IMG) Bild: Wo das Böse wohnt: GEZ-Zentrale in Köln.
       
       LEIPZIG dpa | Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer [1][bleibt
       bestehen]. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die
       Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von
       monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre
       Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radio hören nutzen. Die obersten
       Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein
       Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung.
       
       Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Gebühren werden
       allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten
       Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt.
       Derzeit betrifft das knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie
       zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt,
       muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.
       
       Die Richter ließen auch das Argument nicht gelten, Rundfunk- oder
       TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert. Zudem sahen sie bei der
       Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die
       Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der
       öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagte der Vorsitzende Richter Werner
       Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche
       auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
       
       Das Gericht schränkte allerdings ein: Die Rundfunkanstalten könnten an der
       Gebührenpflicht für internetfähige PC auf Dauer nur festhalten, wenn sich
       diese auch durchsetzen lasse, sagte Neumann auch mit Blick auf die
       wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die
       Entwicklung beobachten.
       
       Die Entscheidung der Leipziger Richter gilt als richtungsweisend,
       voraussichtlich allerdings nur bis 2013. Dann soll die jetzt geltende
       gerätebezogene Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden. Dann muss
       jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden
       ist.
       
       Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen
       Rundfunkanstalten hat im vergangenen Jahr mehr als 7,6 Milliarden Euro
       kassiert. Sie führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen
       Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios, 33 Millionen Fernsehern und
       248.000 so genannten neuartigen Rundfunkgeräten.
       
       27 Oct 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.bverwg.de/enid/8130c64acfd850f3bd9dab1e25df1719,8d6f537365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333630093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
       
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