# taz.de -- Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: GEZ-Gebühr für Computer ist rechtens
> Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Gibt es keine anderen
> Geräte als einen internetfähigen Computer im Haushalt, muss der Nutzer
> Rundfunkgebühren zahlen.
(IMG) Bild: Wo das Böse wohnt: GEZ-Zentrale in Köln.
LEIPZIG dpa | Die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer [1][bleibt
bestehen]. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die
Klagen zweier Rechtsanwälte und eines Studenten gegen die Gebühr von
monatlich 5,76 Euro abgewiesen. Sie hatten argumentiert, dass sie ihre
Computer gar nicht zum Fernsehen oder Radio hören nutzen. Die obersten
Verwaltungsrichter entschieden hingegen, dass ein internetfähiger PC ein
Rundfunkempfangsgerät sei - unabhängig von der subjektiven Nutzung.
Dies entspreche auch dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Gebühren werden
allerdings nur fällig, wenn es keine anderen bei der GEZ angemeldeten
Empfangsgeräte wie Radio oder TV im Haushalt oder in der Firma gibt.
Derzeit betrifft das knapp 250 000 Gebührenzahler in Deutschland; sie
zahlen die gleiche Gebühr wie reine Radionutzer. Wer ein TV-Gerät besitzt,
muss 17,98 Euro pro Monat zahlen.
Die Richter ließen auch das Argument nicht gelten, Rundfunk- oder
TV-Sendungen per PC kämen leicht zeitverzögert. Zudem sahen sie bei der
Gebührenpflicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die
Rundfunkgebühr diene dem legitimen Zweck der Finanzierung der
öffentlich-rechtlichen Anstalten, sagte der Vorsitzende Richter Werner
Neumann. Die Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte und Computer entspreche
auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
Das Gericht schränkte allerdings ein: Die Rundfunkanstalten könnten an der
Gebührenpflicht für internetfähige PC auf Dauer nur festhalten, wenn sich
diese auch durchsetzen lasse, sagte Neumann auch mit Blick auf die
wachsende Zahl mobiler Computer. Der Gesetzgeber müsse deshalb die
Entwicklung beobachten.
Die Entscheidung der Leipziger Richter gilt als richtungsweisend,
voraussichtlich allerdings nur bis 2013. Dann soll die jetzt geltende
gerätebezogene Gebühr von einer Haushaltsabgabe abgelöst werden. Dann muss
jeder Haushalt die gleiche Gebühr entrichten, egal welches Gerät vorhanden
ist.
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten hat im vergangenen Jahr mehr als 7,6 Milliarden Euro
kassiert. Sie führte nach eigenen Angaben 2009 knapp 42 Millionen
Teilnehmerkonten mit 39 Millionen Radios, 33 Millionen Fernsehern und
248.000 so genannten neuartigen Rundfunkgeräten.
27 Oct 2010
## LINKS
(DIR) [1] http://www.bverwg.de/enid/8130c64acfd850f3bd9dab1e25df1719,8d6f537365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093133333630093a095f7472636964092d09353737/Pressemitteilungen/Pressemitteilungen_9d.html
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Gebührenreform der GEZ: Da hilft nur Obdachlosigkeit
Ab 2013 braucht man keinen Fernseher mehr, um für das Programm von ARD und
ZDF zu bezahlen, eine Wohnung reicht. Was Sie zur Haushaltsabgabe (nicht)
wissen sollten.
(DIR) Verwaltungsgericht bestätigt GEZ-Gebühr: Ein PC ist ein PC ist ein Empfangsgerät
Wer weder Radio noch Fernseher besitzt, muss für seinen Computer
Rundfunkgebühren zahlen. Das legte das Bundesverwaltungsgericht in letzter
Instanz fest.
(DIR) Bemessung an Wohnung statt Gerät: Einigung bei GEZ-Reform
Einigung in Sachen Rundfunkgebühren: Eine Wohnungsabgabe soll eingeführt
werden, die Höhe stabil bleiben. Das wiederum tragen nicht alle Intendanten
mit.
(DIR) Haustermin bei der GEZ: Wo das Böse wohnt
Auf eine der meist gehassten Institutionen kommen unruhige Zeiten zu: Mit
der Umstellung der Rundfunkgebühr 2013 ändert sich fast alles bei der GEZ.
Ein Besuch zum Abschied.
(DIR) Das Schlagloch: Wozu Rundfunkgebühren?
ARD und ZDF sollten auf Werbung verzichten und dem Quotendruck entsagen.