# taz.de -- Bemessung an Wohnung statt Gerät: Einigung bei GEZ-Reform
       
       > Einigung in Sachen Rundfunkgebühren: Eine Wohnungsabgabe soll eingeführt
       > werden, die Höhe stabil bleiben. Das wiederum tragen nicht alle
       > Intendanten mit.
       
 (IMG) Bild: GEZ-Gebühr: Künftig ist es unbedeutend, welches Gerät verwendet wird.
       
       Wird Erich Sixt nun Ruhe geben? Der Autovermieter (Umsatz rund 1,6
       Milliarden Euro) mit den Fönfrisuranzeigen war als Galionsfigur des
       Mittelstandes gegen die neue Rundfunkgebühr angetreten und hatte auch mit
       dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Jetzt haben die zuständigen
       Ministerpräsidenten der Länder die Neufinanzierung von ARD, ZDF & Co.
       beschlossen - ab 2013 wird nicht mehr nach tatsächlich vorhandenem Gerät
       abgerechnet, sondern pauschal per Wohnung und Betriebsstätte.
       
       Damit hoffen Politik wie öffentlich-rechtliche Anstalten, Schwarzsehern den
       Garaus zu machen und vor allem Unternehmen stärker in den Pflicht zu nehmen
       - bislang, davon gehen ARD-Insider aus, hätten sich mehr als die Hälfte um
       ihre Zahlpflichten gedrückt.
       
       Dreh- und Angelpunkt des neuen Gebührenmodells ist die Wohnung - der häufig
       durch die Debatte geisternde Begriff Haushaltsabgabe ist damit vom Tisch:
       Denn während nicht klar definiert ist, was genau einen Haushalt darstellt,
       gibt es beim Begriff Wohnung wenig zu deuteln.
       
       Pro Wohnung wird künftig einmal die heutige Fernsehgebühr fällig, egal wie
       viele Menschen mit eigenem Einkommen dort hausen und welche Geräte sie
       konkret besitzen. Auch für Zweitwohnungen ist zu zahlen,
       Gebührenbefreiungen werden weniger.
       
       Bei Firmen - und den für Herrn Sixt entscheidenden Mietwagen - spielt die
       Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und die Größe der Mietwagenflotte
       eine Rolle. Nach massivem Lobbying der Wirtschaftsverbände und einzelnen
       Unternehmen sind die Länder hier etwas zurückgerudert: Der Chef der
       Länder-Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt
       Beck (SPD), hatte schon vor der Sitzung in Magdeburg von einer "sehr
       verträglichen Lösung für die Wirtschaft" gesprochen.
       
       Die nun beschlossene Regelung sieht ein Staffelmodell vor, Firmen mit unter
       500 Mitarbeitern zahlen den achtfachen Gebührensatz, bei mehr als 20.000
       wird der 150-fache Satz fällig. Für Dienstwagen muss ein Drittel bezahlt
       werden, ein Auto pro Betriebsstätte ist von der Gebühr befreit. Für
       Mietwagen und Hotelzimmer gelten auch Staffelbeträge.
       
       Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte, "das Modell
       ist mittelstandsfreundlich", dabei sei aber "unabdingbar", dass der heutige
       Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro stabil bleibt. Laut Beck soll die
       Rundfunkgebühr sogar bis mindestens 2015 den derzeitigen Betrag nicht
       übersteigen.
       
       Doch hier ist fraglich, ob die Rundfunker mitspielen: Den Verzicht auf eine
       Gebührenerhöhung tragen nicht alle Intendanten mit. NDR-Chef Lutz Marmor
       hatte noch im September im taz-Interview erklärt, es werde "bei der
       Gebührenanmeldung keine Nullrunde geben können", er halte zumindest "einen
       Inflationsausgleich für eine legitime Forderung".
       
       Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bleibt bei der Reform erhalten, mangels
       Schwarzseher-Schnüffelei kann dort der Aufwand allerdings erheblich
       reduziert werden. Allfällige Rechnungen, die den Öffentlich-Rechtlichen
       zusätzliche Milliarden prophezeien, werden sich nun dem Faktencheck stellen
       müssen.
       
       Die Ministerpräsidenten haben ihr Modell so kalkuliert, dass die heutigen
       Gebühreneinnahmen von rund 8 Milliarden Euro stabil bleiben. Ob diese
       Rechnung aufgeht, wird die zuständige Gebührenkommission KEF nun anhand der
       neuen Regelungen überprüfen.
       
       22 Oct 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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