# taz.de -- Bemessung an Wohnung statt Gerät: Einigung bei GEZ-Reform
> Einigung in Sachen Rundfunkgebühren: Eine Wohnungsabgabe soll eingeführt
> werden, die Höhe stabil bleiben. Das wiederum tragen nicht alle
> Intendanten mit.
(IMG) Bild: GEZ-Gebühr: Künftig ist es unbedeutend, welches Gerät verwendet wird.
Wird Erich Sixt nun Ruhe geben? Der Autovermieter (Umsatz rund 1,6
Milliarden Euro) mit den Fönfrisuranzeigen war als Galionsfigur des
Mittelstandes gegen die neue Rundfunkgebühr angetreten und hatte auch mit
dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Jetzt haben die zuständigen
Ministerpräsidenten der Länder die Neufinanzierung von ARD, ZDF & Co.
beschlossen - ab 2013 wird nicht mehr nach tatsächlich vorhandenem Gerät
abgerechnet, sondern pauschal per Wohnung und Betriebsstätte.
Damit hoffen Politik wie öffentlich-rechtliche Anstalten, Schwarzsehern den
Garaus zu machen und vor allem Unternehmen stärker in den Pflicht zu nehmen
- bislang, davon gehen ARD-Insider aus, hätten sich mehr als die Hälfte um
ihre Zahlpflichten gedrückt.
Dreh- und Angelpunkt des neuen Gebührenmodells ist die Wohnung - der häufig
durch die Debatte geisternde Begriff Haushaltsabgabe ist damit vom Tisch:
Denn während nicht klar definiert ist, was genau einen Haushalt darstellt,
gibt es beim Begriff Wohnung wenig zu deuteln.
Pro Wohnung wird künftig einmal die heutige Fernsehgebühr fällig, egal wie
viele Menschen mit eigenem Einkommen dort hausen und welche Geräte sie
konkret besitzen. Auch für Zweitwohnungen ist zu zahlen,
Gebührenbefreiungen werden weniger.
Bei Firmen - und den für Herrn Sixt entscheidenden Mietwagen - spielt die
Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und die Größe der Mietwagenflotte
eine Rolle. Nach massivem Lobbying der Wirtschaftsverbände und einzelnen
Unternehmen sind die Länder hier etwas zurückgerudert: Der Chef der
Länder-Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt
Beck (SPD), hatte schon vor der Sitzung in Magdeburg von einer "sehr
verträglichen Lösung für die Wirtschaft" gesprochen.
Die nun beschlossene Regelung sieht ein Staffelmodell vor, Firmen mit unter
500 Mitarbeitern zahlen den achtfachen Gebührensatz, bei mehr als 20.000
wird der 150-fache Satz fällig. Für Dienstwagen muss ein Drittel bezahlt
werden, ein Auto pro Betriebsstätte ist von der Gebühr befreit. Für
Mietwagen und Hotelzimmer gelten auch Staffelbeträge.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte, "das Modell
ist mittelstandsfreundlich", dabei sei aber "unabdingbar", dass der heutige
Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro stabil bleibt. Laut Beck soll die
Rundfunkgebühr sogar bis mindestens 2015 den derzeitigen Betrag nicht
übersteigen.
Doch hier ist fraglich, ob die Rundfunker mitspielen: Den Verzicht auf eine
Gebührenerhöhung tragen nicht alle Intendanten mit. NDR-Chef Lutz Marmor
hatte noch im September im taz-Interview erklärt, es werde "bei der
Gebührenanmeldung keine Nullrunde geben können", er halte zumindest "einen
Inflationsausgleich für eine legitime Forderung".
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bleibt bei der Reform erhalten, mangels
Schwarzseher-Schnüffelei kann dort der Aufwand allerdings erheblich
reduziert werden. Allfällige Rechnungen, die den Öffentlich-Rechtlichen
zusätzliche Milliarden prophezeien, werden sich nun dem Faktencheck stellen
müssen.
Die Ministerpräsidenten haben ihr Modell so kalkuliert, dass die heutigen
Gebühreneinnahmen von rund 8 Milliarden Euro stabil bleiben. Ob diese
Rechnung aufgeht, wird die zuständige Gebührenkommission KEF nun anhand der
neuen Regelungen überprüfen.
22 Oct 2010
## AUTOREN
(DIR) Steffen Grimberg
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