# taz.de -- Ergebnis des Wasserbegehrens: Rekord für Wassersammler
> Elf Prozent der Wahlberechtigten haben für das Wasserbegehren
> unterschrieben - ein neuer Rekord. Nun müssen die Aktivisten überlegen,
> ob sie einen Kompromiss wollen.
(IMG) Bild: Es wird auch in Zukunft tropfen, das Berliner Wasser - aber wer zu welchem Preis, und wer kassiert, ist offen.
Das Volksbegehren zur Veröffentlichung der Verträge über die
Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe hat einen neuen Rekord
aufgestellt: 280.887 gültige Unterschriften meldete die Landeswahlleiterin
am Dienstag. Das sind 11,4 Prozent der Wahlberechtigen in Berlin. Insgesamt
gaben die Aktivisten 320.700 Unterschriften ab.
Innerhalb von gut vier Monaten kommt es nun zum Volksentscheid - wenn sich
die Macher des Volksbegehrens und der Senat nicht vorher einigen. So war es
beispielsweise beim Kita-Volksbegehren. Bei einer Einigung würde ein mit
dem Wassertisch abgestimmter Gesetzesentwurf übernommen, der Entscheid
somit überflüssig.
Das Problem liegt im Paragraph vier des aktuellen Gesetzesentwurfs des
Wassertischs. Darin steht, dass Verträge, die nicht wie gefordert offen
gelegt werden, nichtig sind. Unter anderem der Fraktionsvorsitzende der
Linkspartei, Udo Wolf, hatte erklärt, dass die Regierung diesen Paragraphen
für verfassungswidrig hält - und den Entwurf daher nicht übernehmen werde.
Thomas Rudek vom Wassertisch verteidigt die Klausel: "Sonst wäre es ein
Gesetz mit rein appellativem Charakter, wir brauchen aber
Sanktionsmöglichkeiten." Andere Stimmen befürchten jedoch, dass - bei einem
Erfolg des Volksentscheides, bei dem der Entwurf Gesetzeskraft erlangt -
erst lange Klagen vor Verfassungsgerichten folgen, ehe die Verträge offen
gelegt werden. Rudek kündigte daher an, zu diskutieren, ob man andere
Sanktionsmöglichkeiten in den Paragraphen schreiben könnte, um einen
Kompromiss mit dem Senat zu ermöglichen.
Die Organisatoren halten auch nach der Veröffentlichung der Verträge durch
die taz daran fest, dass ein Volksentscheid notwendig ist. "Eine
juristische Offenlegung hat den Vorteil, dass man auch juristisch gegen die
Verträge vorgehen kann", sagt etwa die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. Das
bekräftigte auch Michael Efler vom Verein "Mehr Demokratie": "Eine
Teilveröffentlichung in der Zeitung" könne eine Veröffentlichung auf
rechtlicher Basis nicht ersetzen. Bei einem Volksentscheid müssten 25
Prozent der Wahlberechtigten dem Entwurf zustimmen.
Darüber hinaus gibt es Stimmen, die davon ausgehen, dass die bislang
veröffentlichten Dokumente nicht vollständig sind. Werner Rügemer, Experte
im Bereich Banken- und Unternehmenskriminalität, kritierte am Montag in der
taz, er vermisse etwa Anlage 7.3 "Kauf- und Übertragungsvertrag".
Auch Rudek geht davon aus, dass Teile fehlen. Denn der Initiative sei bei
der Formulierung des Gesetzesentwurfs ausdrücklich angeraten worden, auch
Beschlüsse und Vereinbarungen, die nicht direkt Bestandteil des Vertrages
sind, in die Offenlegungspflicht einzubeziehen.
9 Nov 2010
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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