# taz.de -- Diskussion um Rekommunalisierung: Der lange Weg zurück
> Nach dem Bekanntwerden der Wasserverträge häufen sich die Forderungen
> nach einem Rückkauf der Betriebe. Die Ideen, wie das gehen soll, sind
> zahlreich - stehen allerdings noch ganz am Anfang.
(IMG) Bild: Es wird auch in Zukunft tropfen, das Berliner Wasser - aber wer zu welchem Preis, und wer kassiert, ist offen.
Nach dem Volksbegehren zur Offenlegung der Wasserverträge und der
Veröffentlichung der Verträge durch die taz zeichnen sich verschiedene
Modelle ab, wie die Wasserbetriebe wieder zurück in die öffentliche Hand
gelangen könnten.
So spricht sich die Initiative, die das Volksbegehren angestoßen hat, für
einen "Rekommunalisierungsfonds" aus. Mit einem zinsgünstigen Kredit der
Europäischen Zentralbank sollen die Betriebe zurückgekauft werden.
"Möglicherweise lässt sich das gemeinsam mit anderen Kommunen angehen",
sagt Thomas Rudek vom Wassertisch. Wichtig sei aber, dass man nicht die
Gewinne der Konzerne mitbezahle. "Ich glaube, dass die gesellschaftliche
Akzeptanz für dieses Modell sehr hoch wäre."
Seit 1999 gehören die Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent den Unternehmen RWE
und Veolia. Gewinngarantien in den geheim gehaltenen Verträgen führten zu
steigenden Wasserpreisen. Der Wassertisch setzte sich mit seinem
Volksbegehren für die Offenlegung der Verträge ein - als erster Schritt auf
dem Weg zur Rekommunalisierung.
Dafür sieht die Initiative noch eine zweite Option: den Gang vor Gericht.
Nur: Eigentlich haben Dritte keine Handhabe, einen Vertrag zwischen zwei
Parteien anzugreifen. Hier hakt Rudek ein: "Kann es sein, dass Verträge,
die eine Regierung im Namen des Volkes abgeschlossen hat, ein rechtsfreier
Raum sind?" Denkbar seien Verfahren auf verfassungs-, verwaltungs- und
steuerrechtlicher Ebene.
Die Grünen sind noch am Anfang ihrer Überlegungen. Fraktionschef Volker
Ratzmann hat dabei vor allem die Änderungsvereinbarung, die der Senat nach
einem Urteil des Verfassungsgerichts abschloss, im Visier. Das Gericht
hatte eine Formel zur Berechnung der Rendite im Gesetz für
verfassungswidrig erklärt - die Vertragsparteien hatten daraufhin eine
entsprechende Berechnung vertraglich vereinbart.
"An dieser Stelle muss man schauen, ob die Zusatzvereinbarung mit dem
Urteil des Verfassungsgerichts in Einklang zu bringen ist", sagt Ratzmann.
Sei das nicht der Fall, stelle sich die Frage, "ob es bei den Privaten noch
ein Interesse an einer weiteren Beteiligung gibt". Verhandlungen über einen
Rückkauf hätten hier einen guten Ausgangspunkt. Unklar sei jedoch
beispielsweise, wer überhaupt das Recht habe, zu klagen.
Ratzmann sprach sich jedoch für eine einvernehmliche Lösung aus. "Ich würde
einen Weg bevorzugen, bei dem man nicht die Daumenschrauben anzieht", sagt
er. Trotzdem müsse ein Kaufpreis im Rahmen bleiben: "Der Preis darf uns
nicht die Luft zum Handeln nehmen."
Auch SPD und Linkspartei haben sich in der vergangenen Woche positiv über
einen möglichen Rückkauf der Wasserbetriebe geäußert - konkrete Konzepte
gibt es aber noch nicht (taz berichtete). Momentan kranken die meisten
Ideen für einen Rückkauf sowieso noch an den Privaten: Sie ließen bislang
verlauten, an einem Verkauf kein Interesse zu haben. SVENJA BERGT
10 Nov 2010
## AUTOREN
(DIR) Svenja Bergt
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