# taz.de -- Anhörung im Bundestag: Neuer Zoff um Internet-Sperren
       
       > Das BKA besteht im Kampf gegen Kinderpornographie im Netz auf
       > Sperrlisten. Die halten Experten für gefährlich. Doch auch die derzeitige
       > Lösch-Regelung ist rechtlich bedenklich.
       
 (IMG) Bild: Zensursula, ein Kofferwort aus "Zensur" und "Ursula" – wichtigstes Schlagwort für die Bewegung gegen Internetsperren.
       
       BERLIN taz | Sind Internetsperren im Kampf gegen Kinderpornos böse? Oder
       braucht man sie, weil das Löschen kinderpornographischer Dateien auf
       ausländischen Servern oft nicht rasch genug gelingt? Darüber gingen die
       Meinungen am Mittwoch bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags
       weit auseinander. Worin sich aber die meisten Sachverständigen einig waren:
       Der Weg, den die Regierung derzeit geht, ist rechtlich mehr als
       zweifelhaft.
       
       Der Bundestag hatte im Juni 2009 mit den Stimmen von Union und SPD das
       umstrittene "Zugangserschwerungsgesetz" beschlossen. Danach sollte das BKA
       täglich eine Liste von Kinderpornoseiten an die deutschen Internetprovider
       liefern, damit diese den Zugang erschweren. Bei Aufruf einer derartigen
       Seite wäre nur ein Stoppschild zu sehen gewesen.
       
       Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag erreichte die FDP, dass das Gesetz ein
       Jahr lang ausgesetzt wird. Das BKA soll nun versuchen, eine Löschung an der
       Quelle zu erreichen, dabei geht es vor allem um Länder wie die USA und
       Russland. Bis Februar läuft eine Evaluation des Prinzips "Löschen statt
       Sperren".
       
       Bei der Anhörung am Mittwoch war man sich jedoch weitgehend einig, dass die
       einjährige Aussetzung des Gesetzes durch einen Erlass des Innenministeriums
       mehr als zweifelhaft ist. Von einem "verfassungsrechtlich fragwürdigen
       Vorgehen", sprach Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof (BGH).
       
       Mehrere Sachverständige sprachen sich deshalb für eine komplette Rücknahme
       des Zugangserschwerungsgesetzes aus, wie es Grüne, Linkspartei und auch die
       SPD nun fordern. Es sei nicht geeignet, die Zugriffe auf
       kinderpornographische Dateien zu verringern, da die Sperren leicht zu
       umgehen seien, sagte der Aachener Anwalt für Informationstechnologierecht
       Dominik Boecker.
       
       Zudem hätten die Erfahrungen mit ausländischen Sperrlisten gezeigt, dass
       diese mitunter im Internet auftauchten - und der Staat Pädophilen so
       geradezu eine Navigationshilfe an die Hand gebe. Von einer "symbolischen
       Gesetzgebung" sprach Klaus Hoffmann-Holland, Kriminologe an der Freien
       Universität Berlin. Andere Sachverständige verwiesen auf die Gefahr des
       "Overblocking", also dass rechtmäßige Onlineinhalte versehentlich
       mitgesperrt werden.
       
       Ganz anders sah das erwartungsgemäß BKA-Vizepräsident Jürgen Maurer. Er
       führte aus, dass die bisherigen Bemühungen, kinderpornographische Inhalte
       löschen zu lassen, "keine befriedigenden Ergebnisse" erbracht hätten. So
       seien mehr als 40 Prozent der vom BKA an die ausländischen Behörden
       gemeldeten Seiten eine Woche nach Benachrichtigung noch im Netz. Sein
       Fazit: Man müsse die Seiten sperren, bis die Inhalte gelöscht sind.
       
       Unterstützung erhielt Maurer von BGH-Richter Graf. Während das Löschen bei
       in Deutschland und in anderen EU-Ländern abgespeicherten Kinderpornodateien
       gut funktioniere, sei dies außerhalb Europas nicht der Fall. Deshalb
       brauche es nun Sperrlisten. "Verfassungsrechtliche Gründe, welche einer
       Sperrung von Seiten mit kinderpornographischen Inhalten entgegenstehen
       könnten, sind nicht ersichtlich", so Graf.
       
       Einen heftigen Verriss der Netzsperren lieferte hingegen Christoph
       Schnabel, Mitarbeiter beim Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz. Er
       könne Befürchtungen verstehen, dass das Gesetz später auf andere
       missliebige Inhalte ausgedehnt werden könnte. Es solle "so schnell wie
       möglich" aufgehoben werden, so Schnabel, und "seinen Status einnehmen als
       Fußnote im Kapitel 'Fehlentwicklungen' in der Geschichte der Entwicklung
       des Internet in Deutschland".
       
       10 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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