# taz.de -- Foebud plant Verfassungsbeschwerde: Mitmachklage gegen Netzzensur
       
       > Datenschützer wollen in Karlsruhe gegen drohende Internetsperren eine
       > Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Klage könnte unzulässig sein -
       > mangels Betroffenheit.
       
 (IMG) Bild: So könnte das mal aussehen.
       
       FREIBURG taz | Der Bielefelder Datenschutzverein Foebud [1][plant eine
       Mitmach-Verfassungsbeschwerde] gegen Internetsperren. Die Klage soll Ende
       Februar eingereicht werden. Das entsprechende Gesetz liegt aber noch auf
       Eis.
       
       Die Klage wendet sich gegen das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz, das
       im Juni 2009 vom Bundestag beschlossen wurde. Nach langer Prüfung durch den
       Bundespräsidenten trat es erst am 23. Februar 2010 in Kraft. Seitdem ist
       das BKA eigentlich verpflichtet, täglich eine Liste von Kinderporno-Seiten
       an die deutschen Internetprovider zu liefern. Die Provider sollten dann für
       ihre Kunden den Zugang erschweren und sie auf eine Stopp-Seite mit
       Erläuterungen umleiten.
       
       Die FDP hat aber in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass das
       umstrittene Gesetz für ein Jahr ausgesetzt wird. Kritiker hatten
       befürchteten, dass eine Zensurinfrastruktur entsteht, die später für
       vielfältige Zwecke einsetzbar ist. Das Sperrgesetz blieb zwar formal in
       Kraft, aufgrund eines Erlasses von Innenminister Thomas de Maizière (CDU)
       wird es derzeit jedoch nicht angewandt.
       
       In dieser einjährigen Auszeit soll das BKA versuchen, eine Löschung von
       Kinderporno-Seiten im Ausland zu erwirken. Ab März 2011 will die Koalition
       die Erfahrungen evaluieren. Die Union und das BKA drängen jetzt schon
       darauf, das Sperrgesetz möglichst bald zu nutzen, weil die Löschung im
       Ausland zu lange dauere.
       
       Für eine Klage entsteht so eine schwierige Situation. Einerseits muss die
       Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz binnen einem Jahr, also bis zum 23.
       Februar 2011 eingelegt sein. Andererseits gibt es derzeit aber keinerlei
       Betroffene, da das Gesetz ja nicht angewandt wird. Foebud hat sich in
       diesem Dilemma entschieden, dennoch zu klagen, um die Frist zu wahren. Die
       Klage könnte allerdings mangels Betroffenheit der Kläger unzulässig sein.
       
       Der Inhalt der Klageschrift ist zwar noch nicht bekannt, aber Rechtsanwalt
       Thomas Stadler, der sie zusammen mit Dominik Boecker schreiben soll, hat
       die wesentlichen verfassungsrechtlichen Kritikpunkte bereits skizziert. So
       habe der Bund weder die Gesetzgebungs- noch die Verwaltungskompetenz für
       Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Außerdem seien Netzsperren ungeeignet und
       unverhältnismäßig.
       
       Bis Montagmittag haben sich bereits 2.293 Bürger bereit erklärt, die Klage
       zu unterstützen. Laut Foebud können sich alle Kunden deutscher
       Internetprovider beteiligen. Die deutsche Diskussion wird überlagert durch
       Pläne der EU-Kommission, europaweit Netzsperren gegen Kinderpornoseiten
       einzuführen.
       
       20 Dec 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://petition.foebud.org/FoeBuD/Netzsperren
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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