# taz.de -- Gericht sieht "Gendreck weg" als "Selbstjustiz: Geldstrafen für Feldbefreier
       
       > Urteil gegen Feldbefreier: Das Gericht sieht "Gendreck weg" als
       > "Selbstjustiz", Geldstrafen zwischen zwischen 200 und 600 Euro.
       > Betroffenes Leibniz-Institut sagt: Strafe zu niedrig.
       
 (IMG) Bild: Foto von einer Aktion gegen Gen-Mais – bei den Feldbefreiern gings ja um Weizen.
       
       ASCHERSLEBEN taz | Zu Geldstrafen zwischen 200 und 600 Euro sind
       Gentechnik-Gegner am Mittwochabend vom Amtsgericht Aschersleben verurteilt
       worden. Die sechs AktivistInnen der Initiative "Gendreck weg!" hatten 2008
       im sachsen-anhaltischen Gatersleben ein Feld mit gentechnisch verändertem
       Weizen verwüstet. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Beteiligten vier
       Monate Haft auf Bewährung gefordert.
       
       Im April vor zwei Jahren hatten die AktivistInnen der Initiative
       "Gendreck-weg" ein Versuchsfeld mit Genweizen am Leibniz-Institut für
       Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben zerstört.
       Sie hatten befürchtetet, dass Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen
       die Saatgutbank des Instituts verunreinigen könnten.
       
       Vor Gericht beriefen sie sich daher auf "rechtfertigenden Notstand",
       demzufolge eigentliche Straftaten nicht strafbar sind, wenn sie eine
       konkrete Gefahr abwenden. Das Gericht sah jedoch keine konkrete, sondern
       lediglich eine abstrakte Gefahr. "Das allgemeine Statement lautete:
       Selbstjustiz wird bestraft", sagt "Gendreck-weg"-Sprecherin Simone Ott. Das
       Leibniz-Institut begrüßt das Urteil. "Bei der gegebenen Schadenshöhe hätten
       wir uns vielleicht eine höhere Strafe gewünscht", sagt IPK-Sprecher Roland
       Schnee.
       
       Die AktivistInnen sind enttäuscht. "Bei der Urteilsbegründung hatten wir
       das Gefühl, dass das Gericht nicht zugehört hat", sagt Ott. Dennoch hätten
       sie ihr Hauptziel erreicht. Mit ihrer Aktion wollten die selbsternannten
       Weizenretter auch auf mangelnde Kontrolle bei der Genehmigung von
       Gentechnikversuchen hinweisen.
       
       Durch die ebenfalls am Mittwoch getroffene Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts, das die bestehenden gesetzlichen Einschränkungen
       beim Anbau von Genpflanzen bestätigte, sehen sich die AktivistInnen in
       ihrer Linie bestätigt.
       
       Die Auseinandersetzung zwischen Leibniz-Institut und "FeldbefreierInnen"
       ist damit noch nicht beendet. "Innerhalb der nächsten Woche wollen die
       AktivistInnen entscheiden, ob sie gegen das Strafgerichtsurteil in Berufung
       gehen", so Ott. Zusätzlich läuft ein vom IPK angestrebtes Zivilverfahren,
       gegen das beide Parteien 2009 Berufung eingelegt hatten.
       
       25 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Wieder
       
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