# taz.de -- Prozess wegen Feldzerstörung: Gentech-Gegner vor Gericht
       
       > Die Aktivisten zerstörten 2008 ein Versuchsfeld in Sachen-Anhalt. Der
       > Gen-Weizen auf dem Acker habe Mensch und Umwelt gefährdet, erklären sie.
       
 (IMG) Bild: Die sechs Gentech-Gegner kämpfen gegen Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen.
       
       BERLIN taz | Sechs Zerstörer eines Gentechnik-Feldes in Sachsen-Anhalt
       müssen sich seit Dienstag vor dem Amtsgericht Aschersleben verantworten.
       Die Staatsanwaltschaft wirft den 24- bis 33-Jährigen laut Anklageschrift
       Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch vor.
       
       Sie hätten am frühen Morgen des 21. April 2008 "unter Ausnutzung der
       Dunkelheit" die Zäune um das Versuchsfeld des Leibniz-Instituts für
       Pflanzengenetik in dem Ort Gatersleben überwunden und dann gentechnisch
       veränderte Weizenpflanzen mit Hacken und Harken vernichtet. Der Schaden
       betrage mindestens 245.000 Euro. Das Urteil wird am 15. Oktober erwartet.
       
       Die "Feldbefreier" räumten die Tat vor Gericht ein, wie ein Justizsprecher
       berichtete. Sie halten sie aber nicht für illegal, weil sie mit der
       Zerstörung eine Gefahr für Mensch und Umwelt hätten beenden wollten. Für
       die Gentechnik-Gegner ist das eine Notstandssituation, zu deren Abwehr laut
       Strafgesetzbuch auch eigentlich verbotene Taten erlaubt sind.
       
       Der Genweizen bedrohte der Angeklagten Mirjam Anschütz zufolge vor allem
       die Saatgutbank in der Nähe des Versuchsfeldes. Die Genbank bewahre auch
       Weizensorten vor dem Aussterben. Wenn sie etwa durch eine Verwechslung von
       Saatgut mit dem Gentech-Weizen vermischt und dann an Züchter verschickt
       würden, wäre das Genkonstrukt weltweit verbreitet, "ohne dass es auch nur
       ansatzweise auf Gefahren für Mensch und Umwelt untersucht worden wäre".
       
       Die Behörden, die den Versuch dennoch genehmigt hätten, werden von den
       Angeklagten als befangen dargestellt. Trotzdem habe das Gesetz den
       Beschuldigten keine Klage gegen die Genehmigung ermöglicht.
       
       Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft auch vier Journalisten vor Gericht
       stellen. Sie hätten mit ihren Kamerascheinwerfern das Feld erleuchtet und
       so die Aktion erleichtert. Diese Anklage hatte das Landgericht Madgeburg
       aber nicht zugelassen, da kein ausreichender Tatverdacht bestehe.
       
       Die Zivilkammer des Landgerichts hatte die beschuldigten Gentech-Gegner
       bereits zu einem Schadensersatz von rund 142.000 Euro verurteilt. Das
       Oberlandesgericht in Naumburg hat das Urteil im Mai jedoch kassiert.
       
       28 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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